Auto 2 Wochen anmelden - Rückerstattung von Versicherung und KFZ-Steuer taggenau?

  • @ Simon


    Bei mir stand in den Versicherungs AGBs (habe diese aber schon länger nicht mehr gelesen) irgendwo folgender Satz:


    Bei Versicherungsschutz bis 1 Monat ... %
    bis 2 Monate ... %
    bis 3 Monate ... %, etc. der Jahresprämie.


    Weiß diese Prozentsätze nicht auswendig, aber diese sind mit einem saftigem Aufschlag. War bei allen meinen bisherigen Versicherungen so.


    Allianz, LVM, Fahrlehrerversicherung, etc..


    Dies gilt aber nicht, wenn man durch das "hintereinander anmelden meherer Fahrzeuge" auf den gleichen Versicherungsvertrag irgendwie auf 1 Jahr Versicherungsdauer kommt.


    Ich finde jetzt keinen Link dazu. Offenbar gehen die Versicherungen dazü über, z.B. eine Pauschale zu verlangen und diese auf einen längeren Vertrag anzurechnen (axa-direkt). Anscheinend ist dies jetzt individuell zu vereinbaren.


    Bezüglich der Steuer mit den 30 Tagen bin ich mir sicher, das mit den 5 Euro stand mal auf einem Steuerbescheid, den ich bekam, das die gegen mich festgeseetzte Steuer wegen Geringfügigkeit niedergeschlagen wird.


    Gruß Boris

  • Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
    Bezüglich der Steuer mit den 30 Tagen bin ich mir sicher, das mit den 5 Euro stand mal auf einem Steuerbescheid, den ich bekam, das die gegen mich festgeseetzte Steuer wegen Geringfügigkeit niedergeschlagen wird.


    Ich habe gerade die entsprechende Gesetzesgrundlage gefunden:


    Die Steuerpflicht dauert


    1. bei einem inländischen Fahrzeug, vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5, solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat;


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__5.html

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