Einladung zur Zeugenaussage vor Gericht - Mgl. der Verhinderung ?

  • Guten Tag,


    ich habe folgendes Problem :


    Ich wurde vor zirka 6 Monaten "Zeuge" einer Schlägerei vor einer Diskothek, in Wirklichkeit habe ich nicht wirklich viel zu der Sache beizutragen da ich nur einen kleinen Teil der ganzen Geschichte mitbekommen habe. Eine detaillierte Aussage habe ich schon schriftlich über die Vorkommnisse abgelegt. Neben mir standen 2 Freunde die genau das gleiche gesehen haben und ebenfalls schon schriftlich eine Aussage gemacht haben.


    Das Problem ist dass ich jetzt zur Aussage in der Verhandlung geladen wurde, der Ort der Verhandlung liegt allerdings 600km von meinem jetzigen Wohnort entfernt (die beiden anderen Zeugen wohnen einiges näher dran) und ist auch noch genau vor meiner Uni Klausuren Woche.
    Dementsprechend wäre es für mich sehr sehr ungünstig wenn ich 1200km für eine Zeugenaussage machen müsste die genau so von 2 weitern Zeugen wiederholt wird....


    Ich weiß dass es gem StPO eine Pflicht zur Zeugenaussage gibt, hatte damals den Polizisten allerdings so verstanden als dass ich die ganze Sache schriftlich machen könnten da sich ein Freund als "Hauptzeuge" (glaube den Begriff gibst gar nicht) angeboten hat.


    Hat einer von euch Erfahrungen was ich an Gründen anführen muss damit nicht zur Ladung erscheinen muss, eine Nachholung halte ich für sehr unwarscheinlich.
    Ich bin eventuell zur der Zeit sogar im nahen Ausland, reicht das als Grund ?


    Wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet.

  • So schnell wie möglich das Gericht anschreiben (oder faxen) und mitteilen,


    - dass Du Klausurenwoche hast,
    - dass Du nicht viel gesehen hast, aber gerne bereit bist, das was du gesehen hast schriftlich zu verfassen oder auf bestimmte Fragen schriftlich Auskunft zu geben
    - dass Du für die Fahrtkosten einen Vorschuss bräuchtest, wenn Du unbedingt kommen musst (ggfs darauf hinweisen, dass du einen Tag vorher anreisen müsstest, da du mangels Auto mit der Bahn kommen musst, und daher übernachten musst.... dafür bräuchtest Du auch einen Vorschuss).


    Dann einfach mal abwarten und falls keine Antwort kommt, beim Gericht anrufen (Aktenzeichen angeben, dann wirst Du mit der Geschäftsstelle verbunden).



    Wichtig ist nur, dass Du das kurzfristig machst, also nicht erst ein paar Wochen nachdem Du die Ladung erhalten hast oder womöglich erst kurz vor dem Termin.


    gruß, slop

  • Danke für die Antwort :


    Klausurenwoche ist imho kein schwerwiegender Verhinderungsgrund, schriftliche Aussage habe ich schon gemacht.


    Die Frage ist welche Bestätigung die fürn Auslandsaufenthalt wollen, fahr da mitm Auto und buch auch kein Hotel also keine Buchungsbelege vorhanden

  • Auch Richter hatten Klausurenwochen.


    Ich würds probieren, kommt imho ehrlicher rüber als ein Auslandsaufenthalt ohne Belege.


    gruß, slop

  • Melde dich beim zuständigen Gericht und frage nach ob du deine Aussage bei deinem nächstmöglichen Gericht tätigen kannst.


    Ich musste auch mal zu einer Sache aussagen, das zuständige Gericht lag 500 Km entfernt und ich konnte meine Aussage bei "meinem" Gericht machen.


    Allerdings weiß ich nicht ob sowas von der Art der Straftat abhängt.

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