Guten Tag,
ich habe folgendes Problem :
Ich wurde vor zirka 6 Monaten "Zeuge" einer Schlägerei vor einer Diskothek, in Wirklichkeit habe ich nicht wirklich viel zu der Sache beizutragen da ich nur einen kleinen Teil der ganzen Geschichte mitbekommen habe. Eine detaillierte Aussage habe ich schon schriftlich über die Vorkommnisse abgelegt. Neben mir standen 2 Freunde die genau das gleiche gesehen haben und ebenfalls schon schriftlich eine Aussage gemacht haben.
Das Problem ist dass ich jetzt zur Aussage in der Verhandlung geladen wurde, der Ort der Verhandlung liegt allerdings 600km von meinem jetzigen Wohnort entfernt (die beiden anderen Zeugen wohnen einiges näher dran) und ist auch noch genau vor meiner Uni Klausuren Woche.
Dementsprechend wäre es für mich sehr sehr ungünstig wenn ich 1200km für eine Zeugenaussage machen müsste die genau so von 2 weitern Zeugen wiederholt wird....
Ich weiß dass es gem StPO eine Pflicht zur Zeugenaussage gibt, hatte damals den Polizisten allerdings so verstanden als dass ich die ganze Sache schriftlich machen könnten da sich ein Freund als "Hauptzeuge" (glaube den Begriff gibst gar nicht) angeboten hat.
Hat einer von euch Erfahrungen was ich an Gründen anführen muss damit nicht zur Ladung erscheinen muss, eine Nachholung halte ich für sehr unwarscheinlich.
Ich bin eventuell zur der Zeit sogar im nahen Ausland, reicht das als Grund ?
Wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet.