Rufnummer während (!) Vertragslaufzeit aus dem Vertrag portieren? §46 TKG ab 10.05.12

  • oh man! CONGSTAR rafft's einfach nicht ..!


    Zitat

    Sehr geehrte(r) C.H., am 11.05.2012 haben Sie einen Mobilfunktarif mit Rufnummermitnahme Ihrer Mobilfunknummer +49176xxxxxxxxxx beauftragt. Von Ihrem bisherigen Dienstanbieter haben wir eine Rückmeldung erhalten, dass der Termin zu dem eine Rufnummermitnahme möglich ist, über vier Monate in der Zukunft liegt. Bitte teilen Sie uns das Kündigungs- oder Ablaufdatum Ihres bisherigen Vertrages (steht in der Kündigungsbestätigung) mit. Wir werden dann versuchen mit Ihren Angaben eine Portierung Ihrer Rufnummer zu congstar auszuführen. Wenn Sie ohne Rufnummernportierung mit congstar telefonieren möchten bestellen Sie einfach über http://www.congstar.de/mobilfunk


    ... oder die Aussage/Zusage seitens der o2-Portierungsabteilung am letzten Freitag war schlicht u. einfach FALSCH - dort hieß es, es wäre absofort im system hinterlegt und möglich :(

    | MacBook AIR | 8GB | 512GB |
    | Apple iPhone 8 Plus | 64GB |


    37 "Treffer" in der TT-Vertrauensliste Teil IV - 01 "Treffer" in der TT-Vertrauensliste Teil V

  • Zitat

    Original geschrieben von Gustos
    ich habe heute einen Vertrag bei MetroMobil abgeschlossen. Eigentlich wollte ich meine Nummer von Base mitnehmen. Base läuft noch bis 11/2012.
    Metromobil lehnt aber ab! "Nur aus fremden Netzen möglich, da es im E-Plus Netz bleibt, geht das nicht." Was ist den nun richtig?


    Wie hier schon jemand geschrieben hatte geht es im Gesetzt um die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen (beliebigen) ANBIETER. Ist es dabei egal, ob auch das Netz sich ändert oder nicht.


    Nun muss man aber genauer anschauen, wer in deinem Falls Anbieter sind. Wenn ich es richtig sehe ist dies bei MetroMobil "E-Plus Service GmbH & Co. KG" und bei BASE ebenfalls. Das sind zwei verschiedene Marken des gleichen Anbieters.


    Ich bin mir nicht sicher was ein Anwalt sagen würde aber es sieht danach aus als ob in beiden Fällen dein Vertragspartner die gleiche Firma wäre, lediglich mit verschiedenen Marken. Und wenn Vertragspartner=Anbieter dann ist vorzeitige Rufnummernmitnahme zwischen den Marken des gleichen Anbieters nicht durchsetzbar, wenn der Anbieter nicht mitmacht.

  • Zitat

    Bitte teilen Sie uns das Kündigungs- oder Ablaufdatum Ihres bisherigen Vertrages (steht in der Kündigungsbestätigung) mit. Wir werden dann versuchen mit Ihren Angaben eine Portierung Ihrer Rufnummer zu congstar auszuführen.


    Genau das hat sich mit dem neuen Gesetz geändert: von der Rufnummernmitnahme ist der beim abgebenden Anbieter laufende Vertrag nicht betroffen -- genau so und nicht anders heißt es im Text der TKG Novelle. Der aufnehmende Anbieter (Congstar) sollte doch endlich aufhören, danach zu fragen.

  • Ich werd' dort STORNIEREN - wer so dermaßen unfähig is' dem is' einfach nicht zu helfen.

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    37 "Treffer" in der TT-Vertrauensliste Teil IV - 01 "Treffer" in der TT-Vertrauensliste Teil V

  • Habe heute von T-Mobile SMS bekommen;


    Bitte überprüfen Sie Ihr Kündigungsdatum beim abgebenden Dienstanbieter. Der Portierungsauftrag ist zu fürh. Ihre Telekom.


    Wissen die überhaupt nichts von der neuen TKG?

  • Ich werfe nochmal die Frage in den Raum:


    Da es sich hier eindeutig um Gesetzesverstöße seitens der Anbieter handelt, müsste das ganze doch Sanktionen nach sich ziehen, falls angezeigt wird? Oder bin ich auf dem Holzweg? Ich kann doch auch nicht Gesetze ignorieren wie ich grade lustig bin... Und Unwissenheit schützt hierzulande ja auch nicht vor Strafe, also...

  • Denke das ist was für die Abmahner oder für einen Anwalt.


    Wobei der Abmahner einem selbst nicht viel bringen wird.


    Der Anwalt schon aber dann zahlt man auch dafür.

    Oneplus 5
    Vodafone Red 2GB

  • Während o2 das inoffiziell und manuell schon lange kann, sind diese Prozesse bei den anderen Anbietern IMHO total neu und daher vielleicht noch nicht allen bekannt. Ob Sanktionen bei einem "Verstoß" in der TKG-Novelle vorgesehen sind weiß ich nicht.

    iPhone 15 Pro im o2 Netz

  • Zitat

    Original geschrieben von squeenix Da es sich hier eindeutig um Gesetzesverstöße seitens der Anbieter handelt, müsste das ganze doch Sanktionen nach sich ziehen, falls angezeigt wird? Oder bin ich auf dem Holzweg?

    Du kannst es sicher gerne der zuständigen Behörde, nämlich der Netzagentur, anzeigen. Ob das Konsequenzen hat wird man dann sehen ;-)


    Zitat

    Original geschrieben von squeenix Ich kann doch auch nicht Gesetze ignorieren wie ich grade lustig bin... Und Unwissenheit schützt hierzulande ja auch nicht vor Strafe, also...

    Sicherlich handelt es sich aber weder um ein Vergehen noch um eine Verbrechen, insofern... ;-)

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