Rufnummer während (!) Vertragslaufzeit aus dem Vertrag portieren? §46 TKG ab 10.05.12

  • Zitat

    Original geschrieben von pixeltraum
    ... und bei CONGSTAR heisst es im Chat:"congstar wird sich selbstverständlich gesetzeskonform verhalten, und wird die geforderten Serviceleistungen in den vom Gesetz vorgegebenen Zeiten umsetzen." was auch immer DAS heissen mag :D


    Chat-Gequatsche ignorieren und Portierung einfach starten. Deren Fachabteilung schafft das schon. Bei mir hat es innerhalb von einigen Stunden geklappt: gestern gegen 13:50 Vertrag mit Portierung abgeschlossen (2 Stunde zuvor die mir EPLus abgestimmt), und um 18:01 kam schon Bestätigung von Congstar. Die brauchen doch gar nicht wissen, dass diese Portierung so speziell ist.

  • Rückruf von Eplus.


    Vertrag läuft auf meinen Vater, neuer Vertrag bei Yourfone soll auf meinen Namen laufen.
    Frage war, ob man die Nummer rausportieren kann bei versch. Vertragspartnern.


    Der Vertragsinhaber muss eine Verzichtserklärung für die Nummer rausgeben in der steht, dass der neue Vertragspartner die Nummer übernehmen darf. Dann geht es von E-Plus aus in Ordnung.


    YF storniert meinen abgeschlossenen Vertrag und ich bestelle neu bei denen. Eine nachträgliche Portierung ist leider nicht möglich.



    Aber: Wenn es am Ende klappt, bin ich zufrieden. Hätte nicht gedacht, dass sich das so schnell realisieren lässt

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  • Zitat

    Original geschrieben von vygi
    Chat-Gequatsche ignorieren und Portierung einfach starten.


    Hab's jetzt mal so angestossen - werde berichten :)

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    37 "Treffer" in der TT-Vertrauensliste Teil IV - 01 "Treffer" in der TT-Vertrauensliste Teil V

  • Debitel will nicht...


    Hallo meine Geschichte geht weiter, vorzeitige Portierung der Rufnummer wurde von debitel mit der Begründung abgelehnt, das sei noch kein Gesetz und werde erst in der Zukunft umgesetzt. Die haben abgelehnt, und damit kann die Telekom meine Nummer noch nicht erhalten.


    Jetzt lags also nicht an der Telekom sondern an meinem derzeitigen Anbieter debitel.
    Ob man so Kunden halten will?


    Hab ich das wirklich missverstanden? Ich die Änderung des Telekommunikationsgesetztes gelte ab Veröffentlichung?

  • Selbstverständlich gilt das Gesetz, seit gestern, einem Tag nach der Veröffentlichung.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Selbstverständlich gilt das Gesetz, seit gestern, einem Tag nach der Veröffentlichung.


    Kurze Reaktion: JAWOHL! SO IST ES! :-)


    ----------


    Lange Antwort:


    Vorzeitige Rufnummernportierung ist im § 46 Abs. 4 des Gesetzes geregelt:


    Zitat

    Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.


    Wann welche Teile in Kraft treten -- im Artikel 5:


    Zitat

    Artikel 5
    (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    (2) Artikel 1 tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die §§ 66a, 66b und 66c sind mit dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 Nummer 1, § 45d Absatz 2 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 1 und § 45d Absatz 3 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 2 nicht mehr anzuwenden. § 150 Absatz 7 tritt am ersten Tag des vierten, § 46 Absatz 1 Satz 3 tritt am ersten Tag des siebten, § 66b Absatz 1 Satz 4, die §§ 66g, 66h Nummer 8 und § 149 Absatz 1 Nummer 13i und 13j treten am ersten Tag des dreizehnten auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats in Kraft.


    Für § 46 Abs. 4 gibt es wie man sieht KEINE Ausnahme, also keine Übergangsfristen. Es gilt ab gestern und basta. Keine Ausreden!

  • Das ist doch echt unglaublich! Die verdienen Ihre Brötchen damit und beschäftigen sich nicht mit Gesetzesänderungen die 1 Jahr angekündigt wurden? :o Ich habe gerade nochmal bei 24mobile angerufen und die Kollegen sind weiterhin der Meinung, dass sie eine solche vorzeitige Rufnummernmitnahme bei einem Neuabschluss eines T-Mobile Vetrages noch nicht durchführen können. Ich verstehe es echt nicht, weil für den neuen Provider ändert sich hierbei doch gar nichts! :confused:


    Vorher hatte ich noch ein Gespräch mit O2 und die Kollegin meinte ich müsse vorher auf jeden Fall einen Vetrag mit einem neuen Anbieter haben, damit O2 "etwas hat, wo sie hinportieren" können" und dann erst das Portierungsformular an O2 schicken!


    Ich werde hier echt wahnsinng!!!

  • also nach mehreren Telefonaten mit Congstar-Mitarbeitern die dann auch sehr nett war und mich sogar mehrmals zurückgerufen haben kam soeben folgende Mail:


    Hallo Herr michida,
    wir bestätigen die von Ihnen beauftragte Rufnummernmitnahme Ihrer Mobilfunkrufnummer 0177XXXXXXXX zu folgendem Termin: 23.05.2012.


    Mein Vertragsende ist aber erst zum 10.12.2012 bei E-Plus. E-Plus hatte mich zuvor auch zurückgerufen und mir das Datum 23.05.12 genannt - ich muss sagen der Service bei E-Plus war klasse (auch in der Vergangenheit), sind nett und bemüht obwohl Ihnen klar ist das ich dort weg gehe und jetzt zuvor meine Rufnummer mitnehmen möchte. Wäre das Netz Datenmäßig nicht völliger Müll....

  • Zitat

    Original geschrieben von Johannnes_B
    Das ist doch echt unglaublich! Die verdienen Ihre Brötchen damit und beschäftigen sich nicht mit Gesetzesänderungen die 1 Jahr angekündigt wurden? :o Ich habe gerade nochmal bei 24mobile angerufen und die Kollegen sind weiterhin der Meinung, dass sie eine solche vorzeitige Rufnummernmitnahme bei einem Neuabschluss eines T-Mobile Vetrages noch nicht durchführen können. Ich verstehe es echt nicht, weil für den neuen Provider ändert sich hierbei doch gar nichts! :confused:


    Vorher hatte ich noch ein Gespräch mit O2 und die Kollegin meinte ich müsse vorher auf jeden Fall einen Vetrag mit einem neuen Anbieter haben, damit O2 "etwas hat, wo sie hinportieren" können" und dann erst das Portierungsformular an O2 schicken!


    Ich werde hier echt wahnsinng!!!


    Dann sollen die Kollegen bei 24mobile halt den " Vertriebsauftrag für die Telekom-Shops vom 08.05.2012 Nr 077 "lesen. ;)


    Da ist das dann durchaus verständlich erklärt .... klar geht eine vorzeitige Portierung auch bei T-Mobile Neuverträgen.

  • Hehe, du kennst dich da anscheinend besser aus! Ich bin auch kurz davor, einfach einen Auftrag auf deren Internetseite auszufüllen. Mich hält jetzt nur noch davon ab, dass sie mir bei 24mobile ebenfalls gesagt haben, dass ich ihnen anschließend eine Kündigungsbestätigung/ Rufnummernfreigabebestätigung von O2 vorlegen muss, sonst passiert gar nichts (wenn ich die Rufnummernmitnahme angegeben habe). O2 wiederum sagt, der neue Anbieter muss einfach nur anfragen, die Nummer geben Sie dann frei, eine Bestätigung gibt es also nicht :( Da beisst sich die Katze für mich irgendwie in den Schwanz!

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