Rufnummer während (!) Vertragslaufzeit aus dem Vertrag portieren? §46 TKG ab 10.05.12

  • Man muss sich einfach mal die Gesetzesentwürfe (in ihrer verabschiedeten Fassung) anschauen. Dann sieht man, wie die Fristen sind.


    Auf beck-online gibt es eine gute Zusammenfassung der Entstehung der TKG-Novelle. Hier findet man auch die entsprechenden Drucksachen.


    Die Drucksache 17/7521 des Deutschen Bundestages und die Änderungen durch den Vermittlungsausschuss in Drucksache 17/8569 (für nachträgliche Portierung aber ohne Relevanz) sagen eigentlich alles.


    Der für die vorzeitige Rufnummernportierung entscheidende § 46 Abs. 4 besagt:


    Zitat

    Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.


    Wenn man sich jetzt noch die Artikel 5 Abs. 1 und Abs. 2 anschaut, kann man leicht erkennen, was wann in Kraft tritt:


    Zitat

    Artikel 5
    (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    (2) Artikel 1 tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die §§ 66a, 66b und 66c sind mit dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 Nummer 1, § 45d Absatz 2 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 1 und § 45d Absatz 3 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 2 nicht mehr anzuwenden. § 150 Absatz 7 tritt am ersten Tag des vierten, § 46 Absatz 1 Satz 3 tritt am ersten Tag des siebten, § 66b Absatz 1 Satz 4, die §§ 66g, 66h Nummer 8 und § 149 Absatz 1 Nummer 13i und 13j treten am ersten Tag des dreizehnten auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats in Kraft.


    Der für die nachträgliche Portierung entscheidende Paragraph tritt also am Tag nach der Verkündung, höchstwahrscheinlich in der nächsten oder wenigstens in der übernächsten Woche, in Kraft.
    Das heißt aber noch lange nicht, dass die Mobilfunkanbieter das auch sofort hinbekommen werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von post2post Der für die nachträgliche Portierung entscheidende Paragraph tritt also am Tag nach der Verkündung in Kraft.


    Bringt dem Kunden aber trotzdem nichts wenn die technischen Gegebenheiten fehlen. Kein Provider der Welt kann dir eine Nummer portieren wenn dazu die technische Möglichkeit fehlt.


    Es kommt ein Gesetzt heraus, die Programmiere bei den Providern legen eine Nachtschicht ein und Schwupps am nächsten Tag ist alles fertig programmiert und jeder kann seine Rufnummer zu einem anderen Provider mitnehmen.


    Das ist doch utopisches Wunschdenken. Auch wenn die TKG-Novelle schon lange bekannt ist. Warum sollten Provider Geld in eine technische Umsetzung stecken, bei der noch nicht bekannt ist ob sie auch wirklich so kommt.

  • Technisch ist das alles machbar.


    Wahrscheinlich muss das nur am Anfang händisch gemacht werden.
    Zum Beispiel könnte Anbieter A einfach den Vertrag X, der noch 10 Monate Restlaufzeit hat, manuell beenden, wodurch die Nummer für den Kunden zur Portierung frei würde. Stattdessen würde dann von A ins System ein "neuer" Vertrag mit neuer Nummer eingepflegt, dessen Laufzeit auf 10 Monate eingestellt wird. Natürlich müsste dann auch eine neue SIM-Karte versendet werden.


    Es gäbe bestimmt aber auch andere Lösungen, die sofort durchführbar wären.

  • Vielleicht weil es zu deren Teilnahme am Geschäftsverkehr gehört? Wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, innerhalb welcher der Unternehmer tätig ist, ändern, dann muss er sich anpassen. Der Anspruch, wie post2post ja dargelegt hat, entsteht nach Verkündung.


    Ausserdem bin ich überzeugt, daß entsprechen Vorarbeiten getätigt wurden. Jedes verantwortungsvolle Management beobachtet solche regulatorische Entwicklungen, und die TKG-Novelle kam ja nun wirklich nicht überraschend!

  • Hallo Zusammen,


    ich hatte leider keinen anderen passenden Thread in Bezug auf eine Rufnummernportierung gefunden.


    Möchte meine Nummer gerne zum 1.6. von o2 zu der Telekom mitnehmen.
    Mich würde mal interessieren, ob eine Anschriftdifferenz zu einem Problem führen kann?


    Konkret meine ich, dass unter meinem Telekom-Konto meine Anschrift Str. "Nr. A" lautet.


    Also es ist eine Lücke zwischen Hausnummer und Buchstabe und bei o2 ist es eben "Nr.a".


    Zusätzlich ist der Buchstabe auch kleingeschrieben.


    Ist wahrscheinlich eine doofe Frage, aber kann dieses zu einem Problem führen?


    Wenn ja, dann kann ich doch einfach bei o2 meine Kundenanschrift in Nr. A ändern und es passt?



    Wäre nett, wenn mir jemand dazu was erzählen könnte!


    Gruß
    Oliver

  • Solange es nichts gößeres ist, sollte das kein Problem sein. Die Adressen sind ja identisch.


    Natürlich kannst Du auch auf Nummer sicher gehen, und das entsprechend als Adressänderung korrigieren lassen.

  • Ok, dann warten wir also alles, dass Kollege Gauck sich endlich mal bequemt seine Unterschrift unter das Gesetz zu setzen, damit es in Kraft tritt


    Zitat

    Dass es durch den Rücktritt von Ex-Bundesprädident Christian Wulff zu Verzögerungen kommen würde, war zu erwarten. Dass es sich jedoch so lange hinzieht, damit hat wohl kaum jemand gerechnet. Die Rede ist von der sogenannten TKG-Novelle, die durch Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet werden muss. Nach seiner Wahl am 18. März lässt Gauck jedoch Woche um Woche ins Land ziehen ohne das Gesetz zu unterschreiben und auch bei der Pressestelle des Bundespräsidialamtes gibt es keine Auskunft.


    Ich möchte eigentlich endlich zu T-Mobile wechseln, weil ich mit O2 absolut unzufrieden bin! Da ich aber noch bis November einen Vertrag bei O2 habe, warte ich also wie viele andere auf das Gesetz, um meine Nummer vorzeitig mitnehmen zu können. Wisst ihr, ob es vielleicht auch möglich sein wird, seine Rufnummer von einem bestehenden Vertag IN einen bestehenden Vertrag zu portieren? Ich meine, wenn ich jetzt bereits einen Vertrag mit T-Mobile machen und ca. 1-2 Monate später erst die Rufnummer von O2 rüberhole. Macht T-Mobile sowas mit oder bräuchte ich da einen neuen Vertrag und muss mich darum also doch noch gedulden?

  • Zitat

    Original geschrieben von Johannnes_B
    Ok, dann warten wir also alles, dass Kollege Gauck sich endlich mal bequemt seine Unterschrift unter das Gesetz zu setzen, damit es in Kraft tritt


    Hast du die Links weiter oben überhaupt gesehen?
    Das Gesetz ist bereits unterschrieben, aber eben noch nicht veröffentlicht.

  • Das Gesetz ist bereits verabschiedet, das ist richtig, aber der Bundespräsident hat es leider noch nicht unterschrieben (siehe hier), erst dann erfolgt die Veröffentlichung . Wie auch immer, für uns kommt's ja aufs Gleiche raus! :)


    Über eine Antwort auf meine Frage würde ich mich trotzdem freuen ;)

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