ZitatOriginal geschrieben von sin-4711
Dann dürfte es mit dem ersten Mai auch nix werden, da ist schließlich bundeseinheitlicher Feiertag :p
Das Gesetz tritt ja erst einen Tag später in Kraft. Sollte das Gesetz am 01.April in kraft treten, hätte es am Samstag, 31.03. veröffentlicht werden müssen. Am WE gibts aber keine BGBl.
Wenn das Gesetz am 01.Mai in Kraft treten soll, muss es am Montag 30.April bekannt gemacht werden. Und der 30. April ist kein Feiertag o.ä.