ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Es ist eben keine festgelegte Höchstgrenze.
Und wieso versucht seitdem kein einziger Anbieter ein höheres Entgelt zu verlangen?
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ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Es ist eben keine festgelegte Höchstgrenze.
Und wieso versucht seitdem kein einziger Anbieter ein höheres Entgelt zu verlangen?
ZitatOriginal geschrieben von handytim
Und wieso versucht seitdem kein einziger Anbieter ein höheres Entgelt zu verlangen?
Da musst du die Anbieter fragen. Vermutlich liegt es daran, dass die Beträge für alle Anbieter kostendeckend sind, also die "tatsächlichen Kosten" umgelegt werden, wie es das Gesetz vorschreibt.
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Aber das meine ich ja: Dass 30,72 € nicht zu beanstanden sind, heißt nicht, dass 31 € zu hoch wären. Es ist eben keine festgelegte Höchstgrenze.
Doch. Es gibt eine festgelegte Höchstgrenze und diese ist 30,72 €.
Beleg?
steht doch da: http://www.bundesnetzagentur.d…041201Rufnummermobil.html
ZitatDie Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat die Preisobergrenze für eine Rufnummernmitnahme im Mobilfunk bei 29,95 € festgelegt
O.k., bei teltarif ist der Artikel upgedatet. Soll wohl doch sofort möglich sein.
Und was ist hiermit : " Rechtlich dürfte (Horst Seehofer in diesem Fall) dieser auch Gesetze unterschreiben. Ob er dieses bei nicht dringenden Gesetzestexten machen würde, ist jedoch fraglich. Da die TKG-Novelle bereits seit über einem Jahr diskutiert wurde, gilt sie als nicht dringend."
(Zitat aus dem Artikel)
ZitatOriginal geschrieben von Syrabane
steht doch da: http://www.bundesnetzagentur.d…041201Rufnummermobil.html
Danke, ich hatte in den falschen Tab geklickt, in dem ich noch die FAQs offen hatte. :apaul:
ZitatOriginal geschrieben von uwm
Und was ist hiermit : " Rechtlich dürfte (Horst Seehofer in diesem Fall) dieser auch Gesetze unterschreiben. Ob er dieses bei nicht dringenden Gesetzestexten machen würde, ist jedoch fraglich. Da die TKG-Novelle bereits seit über einem Jahr diskutiert wurde, gilt sie als nicht dringend."
Meiner Meinung nach Humbug. Inzwischen sind alle am Gesetzgebungsprozess beteiligten Parteien mit dem Gesetzestext zufrieden. Deutschland hätte die Richtlinie (2009/136/EG) ohnehin bis zum 25.05.2011 umsetzen müssen...
Eine solche Regelung kommt mir gerade recht. Ich hoffe auf schnelle Umsetzung.
Doppelpost
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