Rufnummer während (!) Vertragslaufzeit aus dem Vertrag portieren? §46 TKG ab 10.05.12

  • also, wir probieren jetzt gerade Base wg dem Super-Empfang loszuwerden - der Portierungsauftrag gem neuem TKG wurde abgelehnt mit einer SMS:
    "BASE: Die Portierung während der Laufzeit ist beschlossen, aber voraussichtlich erst ab Oktober möglich. Ihr Base-Team".


    Haben die damit recht?

  • Zitat

    Original geschrieben von vz70
    "BASE: Die Portierung während der Laufzeit ist beschlossen, aber voraussichtlich erst ab Oktober möglich. Ihr Base-Team".


    Haben die damit recht?

    Nein. Ich weiß nicht, woher die das haben.


    Teltarif schreibt allerdings Ähnliches:

    Zitat

    Wer seine Mobilfunknummer vorzeitig aus einem Vertrags portieren möchte, der kann das mit Beginn des siebten Monats nach Inkrafttreten Kraft Gesetzes tun.

    Das ist falsch!! Der neue § 46 TKG tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft. Damit auch die Möglichkeit, die Rufnummer während der Laufzeit rauszuportieren (§ 46 Abs. 4 Satz 3 TKG n.F.). Das einzige, was sieben Monate nach der Verkündung in Kraft tritt, ist die Verpflichtung nach § 46 Abs. 1 Satz 3 TKG n.F., bei Fehlschlagen der Portierung vorübergehend den Anschluss beim abgegebenden Anbieter zu reaktivieren. Hierzu sind wohl noch technische Implementierungsarbeiten erforderlich. Dies ergibt sich eindeutig aus der Gesetzesbegründung.


    Also: Sobald das Gesetz unterschrieben ist (sieht ja derzeit danach aus, dass es Wulff nicht mehr machen wird), kann man auch rausportieren! Wenn BASE es nicht anbietet, verstoßen sie gegen das TKG.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux Die von den Betreibern genommenen Gebühren von 25 - 30 € hat die BNetzA nicht beanstandet.


    Für Portierungen gilt ein durch die BNetzA festgelegter Höchstbetrag von 30,72 Euro. Natürlich hatten die üblichen schwarzen Schafe der Branche wieder etwas anderes versucht...

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Für Portierungen gilt ein durch die BNetzA festgelegter Höchstbetrag von 30,72 Euro. Natürlich hatten die üblichen schwarzen Schafe der Branche wieder etwas anderes versucht...

    Hast du dazu mal nen Link? Mich wundert das etwas, da das Entgelt für die Rufnummernmitnahme laut Gesetz ausdrücklich nur der nachträglichen Regulierung unterliegt, d.h. die BNetzA kann im Einzelfall zu hohe Entgelte untersagen. Das dürfte dann aber nur für den betroffenen Anbieter gelten, was ja auch logisch ist, denn die "tatsächlichen Kosten" können sich ja auch je nach Anbieter unterscheiden.


    Ich vermute eher, dass die BNetzA mal in einem konkreten Fall das Entgelt auf 30,72 € begrenzt hat und dies jemand falsch (als allgemeingültige Grenze) interpretiert hat. Und jetzt geistert es durchs Netz.


    Die BNetzA selber schreibt jedenfalls nichts von 30,72 €:

    Zitat

    Die Portierungsentgelte der Mobilfunkanbieter wurden untersucht, ob sie kostendeckend sind. Dazu mussten die Mobilfunkanbieter aussagefähige Informationen über die Kosten des Bereitstellungsprozesses vorlegen. Die Auswertung hat ergeben, dass die von den Netzbetreibern geltend gemachten Portierungsentgelte in Höhe von ca. 23,- bis 29,95 EUR inkl. MwSt nicht zu beanstanden sind.

    Quelle

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    Hallo,


    das ganze wird - wie man hört - wohl mit einer "Codelösung" ablaufen.


    Der abgebende Provider schickt Dir einen "Freischaltecode", den drückst Du dem neuen Provider in die Hand und fertig. In diesem Code steht alles drin, was der neue Provider wissen muß, um portieren zu können. Das wird die Geschichte extrem vereinfachen.


    Also ist im Prinzip das, was die Österreicher mit ihrer NÜV-Information schon seit 2004 praktizieren. Die NÜV enthält alle Informationen, die zur Portierung durch einen neuen Anbieter nötig sind. Sogar Laufzeit und noch ausstehende Grundgebühren sind darin vermekt, falls der alte Vertrag vor MVLZ beendet werden soll.


    Kosten in Österreich: 4 EUR für die NÜV-Info und 15 EUR für die eigentliche Portierung.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Hast du dazu mal nen Link? Mich wundert das etwas, da das Entgelt für die Rufnummernmitnahme laut Gesetz ausdrücklich nur der nachträglichen Regulierung unterliegt, d.h. die BNetzA kann im Einzelfall zu hohe Entgelte untersagen. Das dürfte dann aber nur für den betroffenen Anbieter gelten, was ja auch logisch ist, denn die "tatsächlichen Kosten" können sich ja auch je nach Anbieter unterscheiden.


    http://www.bundesnetzagentur.d…041201Rufnummermobil.html


    Dort stehen die "alten" 29,95 Euro (inklusive 16% MwSt). Mit 19% MwSt kommt man auf 30,72 Euro.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Lt. teltarif heißt es in dem Gesetzentwurf, die Portierung aus laufenden Verträgen soll 7 Monate nach inkrafttreten möglich sein. Da wir jetzt erstmal einen neuen Bundespräsidenten brauchen der unterschreibt wird das so schnell also doch nix ...

  • Natürlich werden Gesetze in der Zwischenzeit durch den Vertreter des Bundespräsidenten, nämlich dem Präsidenten des Bundesrates, unterzeichnet.


    Eine Übergangsfrist soll es bei den Portierungen aber nicht geben. Deutschland hängt ohnehin bezüglich der Umsetzung der EU-Richtlinie ziemlich hintendran.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    http://www.bundesnetzagentur.d…041201Rufnummermobil.html


    Dort stehen die "alten" 29,95 Euro (inklusive 16% MwSt). Mit 19% MwSt kommt man auf 30,72 Euro.

    Ah, so kommen die zustande, danke.


    Aber das meine ich ja: Dass 30,72 € nicht zu beanstanden sind, heißt nicht, dass 31 € zu hoch wären. Es ist eben keine festgelegte Höchstgrenze.

    Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Lt. teltarif heißt es in dem Gesetzentwurf, die Portierung aus laufenden Verträgen soll 7 Monate nach inkrafttreten möglich sein. Da wir jetzt erstmal einen neuen Bundespräsidenten brauchen der unterschreibt wird das so schnell also doch nix ...

    Siehe meinen Beitrag weiter oben. Die Info mit den sieben Monaten ist definitiv falsch.

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