Ja aber inwievern greift der dann? Der greift doch dann erst ab den Tag der Ausstellung oder?Und alles was in den letzten 1,5Jahren passiert ist,ist gemeinsame Sache oder?
Muß man so ein Vertrag anwaltlich oder notariell begalubigen lassen?
Rückdatieren und in die Schublade legen geht nicht oder?
Ehegattenunterhalt - was wird angerechnet?
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notariell beurkunden! Ich war beim Notar! Du bekommst eine Zweit Schrift mit Siegel und allem drum und dran! Und ein Exempalar geht an zuständige Amtsgericht zur Hinterlegung!
Du kannst 3 Sachen grundsätzlich vereinabaren
1.Gütertrennung
2.Unterhalt
3.Versorgungsausgleich
Solange das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist,kannst du auch noch einen Ehevertrag machen,solange beide damit einverstanden sind.
Bessi
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Na ja etwas ist das Kins schon ium Brunnen drin,aber denke das so ein Ding immer noch nützlich wäre.
Weiß einer den Preis für sowas(beurkunden vom Ehevertrag)? -
Zitat
Original geschrieben von kinslayer
Weiß einer den Preis für sowas(beurkunden vom Ehevertrag)?Kann man pauschal nicht sagen. Das hängt vom "Streitwert" ab, also wenn das ein junges Ehepaar noch nicht auf der hohen Kante hat wird es billig, wenn man schon über Vermögen, Wohneigentum etc. verfügt wird es teuer bzw. teurer.
Aber nochmal zum Verständnis:
Das was VFBler beschreibt war im Fall einer Scheidung (und auch hier scheint der Richter die geltenden Gesetze selbst nicht zu kennen). Das betrifft Dich und die Situation "Unterhalt" zahlen während der Ehe für die Schulden des Partners überhaupt nicht.
Und was heißt, dass Kind ist schon in den Brunnen gefallen? Wenn Du glücklich verheiratet bist spar Dir den Kram mit dem Ehevertrag, wenn es doch nicht alles mehr so rosig ist wird Deine Partnerin zum jetzigen Zeitpunkt bestimmt keinen Vertrag mehr unterzeichnen der sie später mal schlechter stellt.
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Kann man pauschal nicht sagen. Das hängt vom "Streitwert" ab, also wenn das ein junges Ehepaar noch nicht auf der hohen Kante hat wird es billig, wenn man schon über Vermögen, Wohneigentum etc. verfügt wird es teuer bzw. teurer.Aber nochmal zum Verständnis:
Das was VFBler beschreibt war im Fall einer Scheidung (und auch hier scheint der Richter die geltenden Gesetze selbst nicht zu kennen). Das betrifft Dich und die Situation "Unterhalt" zahlen während der Ehe für die Schulden des Partners überhaupt nicht.
Da lehnst Du dich aber doch ein bischen weit aus dem Fenster. Dass ein Richter am OLG die geltenden Gesetze nicht kennen soll, ist schon sehr anmaßend. Dass wir Leihen angeblich die Rechtssprechung besser kennen, weise ich ganz weit von uns Bitte nicht falsch verstehen, aber mein Scheidungsordner ist so dick wie ein großer Leitzordner. Alles zum nachlesen
Fakt war bei der Scheidung:
Schulden die vor und wärend der ehe gemacht wurden, wurden miteinander aufgerechnet. Es wurden defakto am Amtsgericht (Familiengericht), sowie am Oberlandesgericht bei der Berufung, meine vorehelichen Schulden, sowie ebenso voreheliche Schulden meiner damaligen Frau, zum Gegenstadt der Verhandlung und beim Ehegattenunterhalt angerechnet.
Aber wir können auch sagen: Wie so oft ist man auf hoher See, und vor Gericht, in Gottes Hand!
Meine Erfahrung einer Scheidungsverhandlung, sofern beide Partner streiten: Alles was man vorher gelesen und durch seinen Anwalt erfahren hat, kann man getrost in die Tonne kloppen. Es kommt garantiert anderst
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Zitat
Original geschrieben von VFBler
Schulden die vor und wärend der ehe gemacht wurden, wurden miteinander aufgerechnet. Es wurden defakto am Amtsgericht (Familiengericht), sowie am Oberlandesgericht bei der Berufung, meine vorehelichen Schulden, sowie ebenso voreheliche Schulden meiner damaligen Frau, zum Gegenstadt der Verhandlung und beim Ehegattenunterhalt angerechnet.Nur zur Klarstellung:
Es ist ein wesentlichen Unterschied ob bei einer Trennung im Rahmen der Ermittlung des persönlichen Vermögens der Expartner (incl. Schulden) für die Berechnung eines etwaigen Unterhalts herangezogen wird, oder ob wir über die Haftung der Ehepartner für voreheliche Schulden sprechen.
Denn (wenn hier einige schreiben man sollte "Gütertrennung" im Ehevertrag vereinbaren ist das im Prinzip Humbug) der gesetzliche Güterstand in DE ist die Gütertrennung mit Zugewinnausgleich.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1363.html
Insbesondere auch mal Abs. 2 lesen, selbst in der Ehe erworbenes Vermögen (oder Sachwerte) werden kein gemeinsames Vermögen, sie werden nur im Fall einer Trennung für den Zugewinnausgleich berücksichtigt. Insofern ist die Aussage des Scheidungsrichters, man würde "Schulden" mitheiraten vom Gesetzes wegen schlicht weg falsch (oder Du hast ihn hier falsch zitiert).
Natürlich spielen die Schulden im Ergebnis schon eine Rolle (wenn der Ehepartner mit -25.000,- in die Ehe geht und selbst keinen Zugewinn erwirtschaftet ist der Anteil den der andere Partner dann abdrücken muss natürlich höher, als wenn bei beiden Ex-Partner in der Ehe ein Zugewinn erwirtschaftet wurde). Außerdem muss man auch noch trennen zwischen dem:
"Wer bekommt nach der Trennung (materiell) was" und "Wie hoch ist der monatliche Unterhalt". Denn insebsondere beim Unterhalt muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Sind langfristige (voreheliche) Verbindlichkeiten vorhanden sind diese natürlich mit zu berücksichtigen, kann ja nicht sein, dass nur auf das aktuelle Nettoeinkommen geschaut wird und dann davon X% an die Ehefrau gehen wenn der Mann dann seine Verbindlichkeiten selbst nicht mehr bedienen könnte.
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Ich würde das ganz anders handhaben:
ich würde das gesamte Einkommen der Familie (also Gehalt, Unterhalt für die Kinder, Kindergeld, was weiß ich, was noch) zusammenrechnen. Dann würde ich alle Ausgaben zusammenrechnen. Diese Ausgaben von den Einnahmen abrechnen und den Rest durch zwei teilen. Dann hat jeder gleich viel. Immerhin ist Hausarbeit und Kinderbetreuung ein nicht zu unterschätzender Job, vor allem die Kinderbetreuung ist oft nervenaufreibender als ein Bürojob. Was jetzt nicht heißt, daß ein Bürojob nicht auch nervenaufreibend sein kann. Aber oftmals werden die anfallenden Arbeiten im Haushalts- und Kindermanagment einfach unterschätzt.
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so wie du das beschreibst, so ähnlich hat es auch mein Rechtsanwalt mir gegenüber geschildert.
Das Zitat des Richters werde ich niemals im Leben vergessen:
"Man heiratet nicht nur eben eine Person, sondern auch alles negative und positiv das zu ihm gehört!" und das war ganz klar bezogen auf die Schulden die ich und sie vor der Ehe, und wärend wir zusammengelebt haben, gemacht haben!" klar im Protokoll nachzulesen.
Daher mein Spruch: vor Gericht und auf hoher See .....
Ich rate jedem der heiratet sich vorab die Düsseldorfer Tabelle anzusehen. Die bezieht sich zwar auf Kindesunterhalt, allerdings findet sich in der letzten Spalte der Selbstbehalt. Da kann jeder nachlesen wieviel im zum Leben bleiben muss, nach Abzug von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt bzw. Geschiedenenunterhalt. Und der eigene Selbstbehalt ist warlich nicht viel. :mad:
Wenn es so einfach wäre Kindesunterhalt und Betreuung, sowie Unterhalt an die Ex-Frau, sind zwei total voneinander getrennte Dinge die auch getrennt behandelt werden. An erster Stelle kommt das Wohl des Kindes. Wenn dann noch seitens des Ex-Partner Gelder, bis zum Selbstbehalt verfügbar sind, können diese, unter gewissen Umständen, an den EX-Partner gehen bis dieser zu einer Arbeit bewegt werden kann. In der Regel ist dies ab dem dritten Lebensjahr des Kindes. Vorraussetzung ist dass eine angemessene Kinderbetreuung vorhanden ist, so dass die Frau ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
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Zitat
Und was heißt, dass Kind ist schon in den Brunnen gefallen? Wenn Du glücklich verheiratet bist spar Dir den Kram mit dem Ehevertrag, wenn es doch nicht alles mehr so rosig ist wird Deine Partnerin zum jetzigen Zeitpunkt bestimmt keinen Vertrag mehr unterzeichnen der sie später mal schlechter stellt.
Na ich denke ist auch eh zu spät,da das Problem vor der Ehe entstanden ist und die Ehe ansonsten glücklich verläuft.
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