Ehegattenunterhalt - was wird angerechnet?

  • Diskutiere gerade mit meiner Frau das Thema Ehegattenunterhalt.
    Eins vorweg- ich bin glücklich verheiratet :)


    Die Kernfrage ist: Wenn ich als allein Verdiener die Miete zahle ( über 50% von meinem Netto Einkommen) und meine Frau die Lebenshaltungskosten durch Kindergeld,Unterhalt für Kinder vom Geschiedenen Ex,bestreitet.


    Hat sie noch Anspruch auf Unterhalt ,wenn ich zum Familienbuget, durch Übernahme der hohen Miete über die Hälfte vom Lohn abdrücke und wir quasi so die Kosten aufgeteilt haben?

    Life is too short to be small.

  • Hei kinslayer


    ich hab das thema durch, bin seit 4 Jahren glücklich geschieden. Musste dazu bis vors Landesgericht Stuttgart.


    Der Bezug von Kindesunterhalt sowie Kinderegeld, gehört nicht zum Lebensunterhalt der Frau die das Kinde betreut. Kindesunterhalt und Kindergeld ist einzig und allein zum Wohle des Kindes.


    Das heist:


    Die getrennt lebenende Ehefrau hat, sofern diverse Kriterien erfüllt sind, den Anspruch auf Unterhalt.


    Nemen wir den Fall das Kind ist 2 Jahre alt. In diesem Kindesalter muss die Frau nicht einer Erwebstätigkeit nachgehen um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten da sie das Kind betreut. ASomit hat die Frau anspruch auf Ehegattenunterhalt. Dieser rrichtet sich nach dem Einkommen welches gemeinsam in der Ehe erwirtschaftet wurde, sowie dein Selbstbehalt der dir zusteht im Falle ein Trennung (mal ganz einfach ausgedrückt).


    Nehmen wir an dieser Ehegattenunterhalt wäre 350 Euro monatlich.


    Du zahlst aber 250 Euro Miete für die Wohnung die der Ehegatte bewohnt. Somit werden diese 250 Euro angerechnet. Das heist, du musst noch 150 Euro direkt an den getrenntlebenden Ehegatte bezahlen.


    Das ganze ändert sich aber wenn Ihr geschieben seit. Dann gibt es den geschiedenen Unterhalt, sofern die Frau an einer Erwerbstätig gehindert ist auf Grund der betreuung des Kindes. Erreicht das Kind das 3. Lebensalter und es gibt eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind, kann der Frau einen Teilzeitjob zugemutet werden damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten kann.


    Genau so ein Szenario hab ich durch ;-)


    Grüsse

  • Re: Ehegattenunterhalt - was wird angerechnet?


    Zitat

    Hat sie noch Anspruch auf Unterhalt ,wenn ich zum Familienbuget, durch Übernahme der hohen Miete über die Hälfte vom Lohn abdrücke und wir quasi so die Kosten aufgeteilt haben?


    Welchen Anspruch meinst Du? Gegen Ihren Ex oder Dich im Fall einer Trennung?

  • @ VFBler ...danke für deine aufschlußreiche Antwort und Glückwunsch das du das Szenario durchstanden hast.


    @ ChickenHawk... meinte den Anspruch den meine Frau gegen mich ,innerhalb der Ehe hätte.


    Gesetz dem Fall ,meine Frau hat vor der Ehe Schulden gemacht und wird jetzt in der Ehe zur Kasse gebeten.Aber außer Kindergeld und Unterhalt für die Kinder hätte sie kein Einkommen.
    Könnten die dann sagen "Sie müßten von ihren Mann aber Unterhaltsgeld bekommen,das können sie dann für uns verwenden"

    Life is too short to be small.

  • Zitat


    Gesetz dem Fall ,meine Frau hat vor der Ehe Schulden gemacht und wird jetzt in der Ehe zur Kasse gebeten.Aber außer Kindergeld und Unterhalt für die Kinder hätte sie kein Einkommen.
    Könnten die dann sagen "Sie müßten von ihren Mann aber Unterhaltsgeld bekommen,das können sie dann für uns verwenden"


    Nein das geht nicht, Schulden die vor der Eheschließung gemacht wurden sind und bleiben ganz allein das "Vergnügen" des jeweiligen Schuldners aber gehen nicht durch die Eheschließung auf beide Ehepartner über.


    Insofern erfolgt auch keine zwangsweise "Anrechnung" eines fiktiven "Unterhalts" den der Ehepartner dem verschuldeten Partner zu zahlen hätte um hier etwaige Rückforderungen beitreiben zu können.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Nein das geht nicht, Schulden die vor der Eheschließung gemacht wurden sind und bleiben ganz allein das "Vergnügen" des jeweiligen Schuldners aber gehen nicht durch die Eheschließung auf beide Ehepartner über.


    Nicht ganz. In meinem Falle hatte ich vor der Ehe eine Eigentumswohunng gekauft und alleine finanziert. Wärend wir gemeinsam die Wohnung bewohnten musste ich eine Sonderumlage in Form eines Kredites, für das Mehrpearteienhaus, wo wir die Wohnung gemeinsam bewohnten, aufnehmen. Diese Sonderumlage wurde von mir alleine aufgenommen. Der Scheidungsrichter hat diesen Kredit auch meiner damaligen Frau "angerechnet" bei der Berrechnung des Ehegattenunterhaltes. Wir waren, als ich die Sonderumlage aufgenommen hatte, nicht verheiratet.


    Im Gegensatz zu deiner Aussage ChickenHawk, sagte der Scheidungsrichter vom Amtsgericht meiner Exfrau dass sie durch die Hochzeit sowohl das positive, wie auch das negative von mir, geheiratet hat. Und umgekehrt genauso. Da meine Exfra auch Schulden hatte, hat sich das fast gegeneinander aufgehoben. mit Hilfe eines Ehevertrages können solche Dinge geregelt werden.
    kinslayer: danke :-)

  • Ehevertrages können solche Dinge geregelt werden.


    Das ist das beste was Man(n) machen kann! Auf jedenfall Gütertrennung vereinbaren!


    Das ganze dauert ca 1 STd und die Dokumente verschwinden hoffentlich für immer in der Schublade bzw hinterlegt beim Amtsgericht!


    Bessi

  • bitte, bitte gern geschehen VFBler.


    Zitat

    Der Scheidungsrichter hat diesen Kredit auch meiner damaligen Frau "angerechnet" bei der Berrechnung des Ehegattenunterhaltes.


    Wobei es in meinem Fall bzw.Beispiel um eine intakte Ehe geht und die "Vergangenheit" des Partners geht. Bin jetzt leicht :rolleyes: verwirrt.

    Life is too short to be small.

  • kinslayer


    Du hast jetzt auch noch die Möglichkeit einen Ehevertrag zu machen!


    Das hat auch nichts mit Mißtrauen oder sonstigem zu tun! Lediglich für den Fall der Fälle, der hoffentlich nie kommen wird.


    Nur mit einem Ehevertrag kann man viel Ärger vermeiden


    Bessi

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