Nokia war es eigentlich immer egal, Hauptsache eine Imei steht auf der Rechnung...
Hast Du für die Ebay Sache einen Quellennachweis. Da ich das nicht nachvollziehen kann...
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Nokia war es eigentlich immer egal, Hauptsache eine Imei steht auf der Rechnung...
Hast Du für die Ebay Sache einen Quellennachweis. Da ich das nicht nachvollziehen kann...
ZitatUm als 2.,3. oder 4. Käufer Gewährleistungsansrpüch zu erhalten, muss man sich lt. §398 BGB eine Abtretungserklärung vom Urspungskäufer geben lassen, nur so gehn die Ansprüche auf den neuen Besitzer über, der wieder dann zum Verkäufer/Händler gehen kann.
Das mit der Abtretung ist soweit richtig, nur schreibt das BGB für eine solche Forderungsabtretung keine bestimmte Form vor. Der Verkauf und die Übergabe von Rechnung und Gerät beinhalten in der Regel auch die Abtretung. Ich habe noch keinen Händler erlebt, der mir Probleme gemacht hat, wenn ich ein Produkt reklamiert habe, obwohl die Rechnung nicht auf meinen Namen lautete.
Das ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch ändert eine schriftliche Abtretungserklärung daran nichts. Auch der Erstkäufer muss, wenn der Händler sich darauf beruft, dass die Sache bei Gefahrübergang nicht mangelhaft war und § 476 BGB nicht greift, die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
Vor Gericht ist diese Dreierkonstellation sogar besser, da man den Erstkäufer als Zeugen benennen könnte, auch wenn sich die Frage, ob der Mangel verdeckt bereits bei Gefahrübergang vorlag, in der Regel nur mittels eines Sachverständigengutachtens klären lassen wird.
Letztlich ist es so:
Der Hersteller kann die Garantie für den Fall des Weiterverkaufs ausschließen (so aktuell zum Beispiel auch Opel mit seiner lebenslangen Garantie bis 160.000 km für den Erstkäufer). Der Händler wird durch den Weiterverkauf nicht von seiner Gewährleistungspflicht frei, da bei dem Kaufvertrag regelmäßig auch die Gewährleistungsansprüche stillschweigend übertragen werden. Es mag mit manchen Händlern Probleme geben, aber dafür spart man regelmäßig bem Kaufpreis. Als Zweitkäufer sollte man im Zweifel einfach darauf achten, dass das Gerät ursprünglich bei einem seriösen Händler erworben wurde.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche sind stets, Garantieanprüche in der Regel übertragbar. Ist der Garanieanspruch nicht übertragbar, kann man diesen ohnehin fragwürdigen Ausschluss rechtmäßig aushebeln, indem man statt einer Abtretung eine Vollmacht vereinbart (die den neuen Käufer berechtigt, den Garantieanspruch im Namen des Erstkäufers geltend zu machen).
Ergebnis ist, dass bei Gütern wie Mobiltelefonen für den Zweitkäufer stets ein rechtmäßiger Weg existiert, den Gewährleistungs-/Garantieanspruch durchzusetzten. Ein Hersteller, der vor diesem Hintergrund versucht, dieses Recht mit kleinkarierten Förmeleinen auszuhebeln, hat am europäischen Markt m.E. rein gar nichts verloren. Solches Gekasper kann Motorola meinetwegen dort veranstalten, wo sie herkommen ... in Good-Old-Europe sind dagegen zumindest Fragmente einer Kultur verblieben ... die anderenorts nie existierte. :p
Motorola habe ich nun auf unsere persönliche "No Go"-Liste gesetzt, die nicht nur mir als Entscheidungshilfe dient. Um die aufgeführten Hersteller machen wir jeweils einen großen Bogen. In wünschte mir, so etwas gäbe es (jeweils mit stichwortartiger Begründung) im Web ... für mich würde das manche Kaufentscheidung erleichtern ...
Und wie das Beispiel Schufa zeigt, führen versehentliche Fehleinträge in solchen Verzeichnissen nicht zu ernsthaften Konsequenzen ... sonst wären dort längst die Lichter erloschen.
Frankie
ZitatOriginal geschrieben von Hamburger Jung
Nokia war es eigentlich immer egal, Hauptsache eine Imei steht auf der Rechnung...
Hast Du für die Ebay Sache einen Quellennachweis. Da ich das nicht nachvollziehen kann...
In diesem speziellen Fall, also Erwerb im Rahmen einer Auktion, sind die NSPs zumindest in meinem Herkunftsland aufgefordert, die freiwillige Herstellergarantie bei Nicht-Vorliegen eines Original Kaufbeleges zu verweigern.
Service-HUBs die für Samsung und SonyEricsson reparieren legen für die Erfüllung der Herstellergarantie dasselbe Kriterium an.
In 95% der Fälle geht es hier um Geräte, die schon vom Alter her nicht mehr in Garantie sein können, also z.B. über EBay erworbene Nokia 6310i, die schon 4 und mehr Jahre alt waren und der Käufer behauptet es seit fast "neu". Gibt aber noch mehr Gründe auf die ich hier aus gutem Grund nicht näher eingehen möchte
M.
ZitatOriginal geschrieben von Michl
In diesem speziellen Fall, also Erwerb im Rahmen einer Auktion, sind die NSPs zumindest in meinem Herkunftsland aufgefordert, die freiwillige Herstellergarantie bei Nicht-Vorliegen eines Original Kaufbeleges zu verweigern.
...
Der ursprüngliche Kaufbeleg sollte natürlich vorhanden sein - davon gehe ich aus. Wenn das genaue Datum des Erstkaufs nicht einmal feststellbar ist, ist es doch wohl einleuchtend, dass Ansprüche kaum durchsetzbar sein dürften. Wenn der Hersteller Garantieleistungen in diesen Fällen zunächst einmal verweigert, ist das doch auf keinen Fall zu beanstanden - solche Fälle hier zu erörtern, wäre müßig. Wenn sich ein Hersteller hier kulant zeigt, darf er das ... verlangen kann man das von ihm aber nicht.
Um Fälle ohne jeglichen Beleg dürfte es hier nicht gehen, wenn ich den Thread richtig verstanden habe. Bei Verkäufen neuwertiger Geräte "mit Restgarantie" über Ebay etc. ist i.d.R. ausdrücklich erwähnt, dass der Originalbeleg zum Lieferumfang gehört.
Auf etwas anderes würde ich mich bei hochwertigem Gerät, für das ich eine Restgarantie haben möchte, doch verständlicherweise niemals einlassen.
Frankie
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Auf etwas anderes würde ich mich bei hochwertigem Gerät, für das ich eine Restgarantie haben möchte, doch verständlicherweise niemals einlassen.
Frankie
Naja so klar ist das nicht. Es gibt eben gerade auf EBay viele Geräte, die so verkauft werden, also eben "hat noch Garantie via Seriennummer" oder "gibt es noch keine 2 Jahre auf dem Markt". Bei mir schlagen auch immer wieder Kunden mit einem EBay Beleg auf, bei denen das "Kauf"datum weit vom Produktionsdatum entfernt liegt ...
M.
Es gibt ja genügend (renommierte) Händler, die Geräte verkaufen, die schon älter sind, oder schon nicht mehr produziert werden. Aber die sind immer noch neu, zumindest aus der Sicht der Garantie und Gewährleistung.
ZitatOriginal geschrieben von Hamburger Jung
Es gibt ja genügend (renommierte) Händler, die Geräte verkaufen, die schon älter sind, oder schon nicht mehr produziert werden. Aber die sind immer noch neu, zumindest aus der Sicht der Garantie und Gewährleistung.
Aber nicht wenn ich ein eindeutig gebrauchtes Gerät oder einen Reparaturrückläufer über EBay verramsche. Und das ist nunmal die (absolute) Mehrzahl der Geräte, siehe auch Nokia 6310i als nicht mehr ganz aktuelles Beispiel.
Wenn das Gerät schon mal vor 2 Jahren im Service war und der Käufer mit weismachen will, das Gerät sei neu, aber auch nur solange bis ich die Repairhistory ausdrucke
M.
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