Garantieanspruch bei Motorola wenn man nicht der 1. Käufer ist...Pech gehabt ?

  • Hallo,


    ich habe eben mit der Motorola Hotline telefoniert und mich über Garantie & Gewährleistung informiert.


    Motorola teilt mir mit, das nur der 1. Käufer die volle Garantie / Gewährleistung erhält.


    Was das nun heißt:


    Wenn jemand sein Motorola Handy über Ebay kauft, welches z.B. aus einer Vertragsverlängerung kommt (Neu+OVP), so hat der neue Besitzer KEINE Garantie und KEINE Gewährleistung.


    Hat von euch jemand Erfahrung damit, weil ich würde mir gerne ein DEFY holen, könnte aber Pech haben weil ja manche Geräte den Ohrmuschel Fehler haben. Somit habe ich dann keine Garantie/Gewährleistungsansprüche obwohl das Gerät Nagel neu ist.


    Dann müsste man erst das Gerät zum ursprünglichen Besitzer schicken, der aber wiederum in fast allen Fällen dazu wohl keine Lust hat, weil er in der Auktion ja auch reinschreibt - Garantie etc. über den Hersteller (in dem Fall Motorola).


    Was tun ?!?

  • Das ist völliger Unsinn. Da hat Dir jemand was falsches erzählt. Die Garantie ist an das Produkt gebunden genau so wie die Gewährleistung.
    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, dort könnte Motorola Einschränkungen machen, das tun die aber nicht.
    Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung, der sich der verkaufende Händler nicht entziehen kann. D.h. Du kannst Dich an den Händler wenden bei dem das gerät ursprünglich gekauft wurde. Bei Vertragsverlängerungen an den Netzanbieter...


    Also wenn Du ein Gerät bei Ebay kaufst und eine Kaufquittung dazu erhälst gibt es gar keine Probleme...

  • Auf der Motorola Homepage habe ich noch folgende Info gefunden:


    http://www.motorola.com/static…ranty%20Section%20A_7.pdf


    INFORMATION ZUR GARANTIELEISTUNG
    Motorola leistet Ihnen die Garantie, dem ursprünglichen Käufer , dass der
    Personal Communicator und die entsprechenden Zubehörartikel, die Sie bei
    einem autorisierten Motorola Händler (die „Produkte“) erworben haben, mit
    den geltenden Motorola Spezifikationen, geltend zur Zeit der Herstellung für
    eine unterschiedliche Zeitdauer ab dem Kaufdatum des/der Produkt(e)
    (Garantiedauer), konform sind.


    .
    .
    .

    Soweit Sie das Produkt nicht als Verbraucher erworben haben, schließt
    Motorola alle sonstigen ausdrücklichen oder stillschweigenden
    Garantieleistungen, Bedingungen oder Bestimmungen, wie etwa Eignung für
    einen Verwendungszweck und übliche Beschaffenheit, aus.

    In dem rechtlich zulässigen Umfang schließt Motorola jede Haftung für
    Schäden oder Datenverluste, die den Kaufpreis übersteigen, sowie für auf
    Grund der Nutzung bzw. Unmöglichkeit der Nutzung entstandene beiläufige,
    außergewöhnliche oder Folgeschäden1 aus.
    Diese Garantie beeinflusst nicht Ihre gesetzlichen Ansprüche als Verbraucher,
    wie etwa Gewährleistung der Eignung für die gewöhnliche Verwendung sowie
    der Beschaffenheit, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist, sowie die
    Ansprüche gegen den Verkäufer des Produkts aus dem Kaufvertrag.


    Der Text unterstreicht die Aussage der Hotline Mitarbeiterin, aus dem klar hervorgeht - das der "ursprüngliche Käufer" die Garantie erhält. Aber ob die das so machen dürfen...Garantie an Käufer binden und nicht an die Geräte...da bin ich mir eben nicht sicher...

  • Die drücken das wirklich sehr doof aus. Mag die Auslegung sein wie sie will, Du gehst ja eh an Deinen bzw. an den verkaufenden Händler. Es gibt dort keine Probleme.


    Als Beispiel, wenn Du ein Defy bei Amazon kauft, erhälst Du keine Rechnung die zur Erfüllung von Garantieleistungen ausreicht. Es befindet sich keine Imei auf der Rechnung. Amazon klärt jedoch sämtliche Ansprüche... Gleiches gilt natürlich auch für einen Netzbetreiber...

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Das ist völliger Unsinn. Da hat Dir jemand was falsches erzählt. Die Garantie ist an das Produkt gebunden genau so wie die Gewährleistung.
    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, dort könnte Motorola Einschränkungen machen, das tun die aber nicht.
    Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung, der sich der verkaufende Händler nicht entziehen kann. D.h. Du kannst Dich an den Händler wenden bei dem das gerät ursprünglich gekauft wurde. Bei Vertragsverlängerungen an den Netzanbieter...


    Also wenn Du ein Gerät bei Ebay kaufst und eine Kaufquittung dazu erhälst gibt es gar keine Probleme...


    Das was du erzählst ist völliger Unsinn.


    Garantie gibt der Hersteller auf das Produkt für den Erstkäufer und nur für den.
    Gewährleistung gibt der Händler dem Käufer und zwar nur dem.


    Etwaige Weiterverkäufe über welche Platform/Kanäle auch immer führen zum Erlöschen der Ansprüche.


    Das im Normalfall die Rechnung ausreicht, um Garantieansprüche geltend zu machen, steht auf einem anderen Blatt.

  • Jetzt kommen wieder Spekulationen über die Gewährleistung und es kommen Erklärungen auf einen zu in dem es heißt, dass die Gewährleistung an den Käufer und nicht an das Produkt gebunden sind.


    Auf solche Aussagen lasse ich mich hier nicht weiter ein, da ich sonst wieder als Spinner und Klugscheißer betitelt werde.


    Nur soviel mag hier gesagt sein, es ist vollkommen egal wie viele Vorbesitzer ein Produkt hat, die gesetzliche Gewährleistung besteht uneingeschränkt für das Produkt.
    Die Garantiebedingungen kann jeder Hersteller selbst bestimmen, da er nicht verpflichtet ist eine Garantie zu beizugeben.


    Wäre ja auch schade wenn man Weihnachten nur Produkte ohne Gewährleistung und Garantie verschenken kann (der Beschenkte ist ja nicht der 1. Käufer).


    Also daher


    Frohe Weinachten
    :D

  • Ich habe eben mit dem CallCenter von Motorola Telefoniert (die sitzen in Schottland).


    Die Dame hat nochmals ausführlich geschildert wie das bei Motorola läuft.


    - Garantie bekommt nur der Erstkäufer über 2 Jahre von Motorola


    - Gewährleistung gilt in Deutschland für 2 Jahre, aber NUR gegenüber dem Verkäufer - und Motorola ist ja "nur" der Hersteller, aber nicht der direkte Verkäufer. Daher muss man sich für die Gewährleistungsansprüche (egal ob 1. oder 4. Besitzer) immer an den Verkäufer/Händler wenden.


    Um als 2.,3. oder 4. Käufer Gewährleistungsansrpüch zu erhalten, muss man sich lt. §398 BGB eine Abtretungserklärung vom Urspungskäufer geben lassen, nur so gehn die Ansprüche auf den neuen Besitzer über, der wieder dann zum Verkäufer/Händler gehen kann.


    Hab mal bissle nach gegooglt, diese Info findet man in einigen Juristen Foren....


    Ich finde diese Garantieregelung völlig besch...., Nokia + Samsung sind da völlig unkompliziert !

  • Man könnte meinen das Motorola alles unternimmt die wieder zurückkehrenden Nutzer wieder zu vertreiben z.Bsp.keine Android Updates für Europa!
    Jetzt das hier mit der Garantie (wobei das sicherlich schon länger so sein müssten nur das es keinen aufgefallen ist?)!

  • dernoname


    Danke, dass Du etwas Licht ins Dunkel bringst.


    Deine Aussage ist durchaus korrekt.


    Zur Garantie stimmt es, dass der Hersteller die Spielregeln macht. wenn Motorola das so macht ist es deren Ding. Was aber nicht heißt, dass Motorola einem 2. Eigentümer die Garantie ablehnt.
    Der Garantiegeber muss jedoch auf diese Bindung an den ersten Käufer in seiner AGB hinweisen, sonst gilt die Bindung an das Produkt.


    Die Gewährleistung gilt natürlich auch zwischen dem Händler und dem Käufer, der Hersteller ist dabei erstmal nicht der Ansprechpartner. Generell muss die Gewährleistung an den nächsten Käufer abgetreten werden, in der Rechtssprechung gilt jedoch die Weitergabe des Kaufvertrags (Kaufbeleg) als Abtretung. Somit hat auch ein weiterer Käufer Ansprüche gegenüber dem Händler.


    Interessant wird die Garantieregelung von Motorola, wenn ein Kaufbeleg vorhanden ist, auf dem kein Käufername steht. Dann stellt sich die Frage gar nicht... :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung

    Interessant wird die Garantieregelung von Motorola, wenn ein Kaufbeleg vorhanden ist, auf dem kein Käufername steht. Dann stellt sich die Frage gar nicht... :top:


    So wie es Nokia auch handhabt. Dort würde die Herstellergarantie eigentlich auch nur gegenüber dem Erstkäufer gelten, allerdings wird das derzeit nicht umgesetzt.


    Viele Hersteller sehen einen Erwerb via EBay (im Zuge einer Auktion) nicht als Kauf und schliessen daher die Herstellergarantie auch aus, dies nur als Hinweis ...


    M.

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