iPhone 4 extrem günstig? (sparhandy)

  • Widerruf


    Hallo,


    wie sieht es eigentlich mit dem Widerrufsrecht aus (ich möchte nicht widerrufen, interressiert mich nur).


    Der Vodafone Vertrag läuft ja bereits. Wenn ich mein iphone bekomme ist die 2 Wochen Frist um. Könnte ich dann noch widerrufen?





    Und noch eine Frage.


    Muss man nicht eingeschweißte Iphones annehmen. Ich möchte nämlich nicht, sei es auch noch ein so gutes Angebot, dass ich ein Gerät eines Widerrufs bekomme. Versteht mich nicht falsch - ich weiß, dass wir alle froh um das Widerrufsrecht sind aber ich würde nie ein Gerät einfach so auspacken und dann, nur weil ich lustig bin zurückschicken. Deshalb erwarte ich auch, dass ich ein "nagelneues" iphone bekomme und das heißt nun mal es ist eingeschweißt.


    Vielen Dank für Eure Meinungen

  • mmh, nach den 2 Wochen kannst nicht mehr Widerrufen. Vll. ist aber eine Einigung mit dem Anbieter möglich, wobei du da wahrscheinlich den Gewinnausfall des Anbieters zahlen darfst.


    Ich hab auch eine Frage:
    Wie Widerrufe ich am besten? Per Post?

  • Also an ALLE hier


    Wir haben noch keinen Vertrag Unterschrieben. Somit verstreicht keine Frist oder so § 433 BGB.Mit Zusendung und Unterschrift unter einen Vertrag gilt die Frist zu Laufen. Also alle ganz Ruhig. Und mit der SMS zur Befreiung gilt. 6 Wochen nach Freischaltung muss eine SMS.... blabla... Also Sollte Sparhandy es nicht Schaffen in den 6 Wochen zu Liefern.War es nicht möglich eine Frist einzuhalten. Somit ist Sparhandy in der Pflicht.


    Ein Tipp. lasst euch nichts vorher zusenden. ich meine die Karte oder so, da ihr dann ja Unterschreiben müsset. Und anrufen um bei zu betteln, dass Sie eine SMS in unserem Auftrag versendet ist nicht die richtige Art. Das sollte Sparhandy als Kundenservice machen oder sie müssen die Kosten erstatten.


    Infos von meinem Rechtsanwalt. Also ohne eine Gewähr für euren Fall.

  • Was ist eigentlich wenn man kein Neugerät bekommmt ??
    #Widerrufsbelehrung


    1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Sparhandy GmbH, Breite Str. 100 / Auf dem Berlich 1, 50667 Köln. Der Vertrag mit sparhandy und der Mobilfunk- und/oder Datentarifvertrag können nur gemeinsam widerrufen werden. Wird nur einer der Verträge widerrufen, so erklären Sie damit auch den Widerruf des anderen Vertrages.


    2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


    3. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


    Ende der Widerrufsbelehrung

  • hallo, nachdem ich jetzt tagelang eure Beiträge gelesen habe, möchte ich nun auch mal meinen Senf dazu geben. Also ich habe wie viele andere auch hier am 06.12. beantragt und freigeschaltet wurde am 10.12. bei Vodafone. Habe auch ständig kontakt mit dem Kundendienst gehabt (per Mail) und kann mich eigentlich nicht beklagen. Sie haben zwar mit Verspätung geantwortet aber dies stand auch immer in den Bestätigungsmails, dass mit Verzögerungen gerechnet werden muss. Nun zu meinen Infos, die ich euch mitteilen wollte. Ich habe zum einen wegen der Anschlußgebühr (da man die sms ja wahrscheinlich nicht pünktlich weg schicken kann) und wegen der anteilig zu erstattenden Grundgebühr nachgefragt. In beiden Fällen hat mir Sparhandy geantwortet, dass ich nach Erhalt der Rechnung und Ware, einfach die Rechnung bei Sparhandy einreichen soll und dass dann Grundgebühr ab 8. Tag der Freischaltung und die Anschlußgebühr erstattet wird. Außerdem haben sie mir unabhängig davon einen Liefertermin in der 1. oder 2. KW mitgeteilt. Vielleicht hilft euch das ja ein Stückchen weiter. Hab mich auch immer über alles kleinen Infos von hier gefreut. Denke auch, dass sich die ganze Aufregung nicht lohnt, kann man ja eh nicht ändern. Hoffe auch für euch alle, dass die Lieferung bald eintrifft. Alsdenn, wünsch nen guten Rutsch!!!!

  • Guten Abend ;-)


    Ich möchte hier mal ein ganz anderes Thema ansprechen, da 2 Kunden heute interessante Blog Einträge im Sparhandy Blog gemacht haben.


    1 Kunde kämpft wohl seit Monaten mit Sparhandy / The Phone House und Apple um die Reparatur seines iPhones. Und zwar deswegen, weil Sparhandy ihm ein US Gerät in einer EU Verpackung geschickt hat. Also US Ware im EU Karton. Das iPhone ging kaputt und der Kunde schickte es an Sparhandy, von da ging es an The Phone House und dann zu Apple und von Apple kam es dann unrepariert zurück, weil es keine EU Ware war. Und nun steht er da.


    Apple soll wohl im Garantiefall knallhart sein, Sparhandy kann ja laut Hotline und Aussage eines anderen Kunden nicht garantieren, dass versiegelte Geräte kommen. Apple sagt sogar das man die Geräte dann nicht annehmen soll.


    Wer garantiert uns denn nun, dass wir wirklich Vodafone.de Ware kriegen und nicht irgendwas zusammengekauftes bzw. zusammengewürfeltes, wo wir bei einem Garantiefall dann genauso dumm dastehen wie der Kunde aus dem Beispiel von oben? Sollten wir jetzt alle die Geräte nicht annehmen, wenn die unversiegelt kommen? Nachdem ich das gelesen hatte wollte ich das hier mal eben in den Raum werfen.

    ...dann gibt es eine App dafür...

  • Also ich kann echt Verstehen das Sparhandy (leider :( ) nicht mehr selbst in diesem Forum aktiv ist.


    Habe selbst 2 mal dort abgeschlossen...einmal mit tollem TFT Monitor und Barauszahlung der kompletten GG...einmal nen Schubladenvertrag mit 100% Reingewinn...die Auszahlung bzw. Prämie war jeweils schneller als angekündigt da!


    Das bei zunehmender Grösse und Kundenzahl auch mal ein Fall danebenläuft ist wohl überall so - nicht schön, aber kann passieren und ist menschlich.


    Zum Kotzen hier mittlerweile wie die Leute am besten alles Gratis mit 500 Euro Überschuss haben wollen, und sich dann noch ereifern an allem rumzunörgeln als ob......


    Vor allem dieses "hab da mal innem Blog gelesen" (und poste es Mal obwohl ich selbst keine Ahnung habe) und "Der Bekannte eines Bekannte hatte da Mal".....ihr seid schon extrem geil ;) :P


    Nunja...Gute Nacht

    Nur weil wir gut aussehen muss man uns nicht diskriminieren *g*

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