Reaktionen auf den neugefassten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

  • Letztendlich alles Panikmache - die beschlossene Änderung des JMStV ändert für private Foren- & Blogbetreiber wenig bis gar nichts. Selbst kommerzielle Betreiber die nicht gezielt ab 16 Content verbreiten, haben kaum Nachteile.


    Was aber bedenklich ist, ist die Tatsache, dass mit diesen Regelungen und der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen spätere Verschärfungen leichter durchzusetzen und einzuführen sind.


    Und wem das trotzdem stinkt und wer nicht über seine Seite identifizierbar ist der kann immer noch bequem im Ausland hosten, es gibt da dutzende Anbieter die günstig und zuverlässig sind und den wahren Betreiber nicht rausrücken (bzw dank eGold/Bar-Bezahlung noch nicht mal kennen). Aber für einen privaten Foren- oder Blogbetreiber ist das letztendlich überflüssig.

  • richtig, absolute panikmache - manche seiten wollen wohl in die medien.
    für user-generated-content (blog, foren) ändert sich überhaupt nix.


    dass man seinen eigenen inhalt klassifizieren soll, finde ich ehrlich gesagt auch ganz gut so und ist IMHO auch "zumutbar". irgendwann muss es ja mal einen wirksamen schutz für kinder geben, die alleine im internet surfen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt


    dass man seinen eigenen inhalt klassifizieren soll, finde ich ehrlich gesagt auch ganz gut so und ist IMHO auch "zumutbar". irgendwann muss es ja mal einen wirksamen schutz für kinder geben, die alleine im internet surfen.


    Alleine im Internet surfen? Meiner Meinung nach sind dafür die Eltern da! Diese haben ja nun auch dafür zu sorgen, dass die lieben Kinder nicht die falschen Fernsehprogramme, Bücher, Computerspiele, Zeitschriften usw. konsumieren. Wenn ich Angst habe, dass mein Kind auf nicht geeigneten Seiten surft, muss ich meiner Aufsichtspflicht nachkommen. Wir brauchen bestimmt kein Kinderinternet. Und da der Rest der Welt sich auch nicht um unsere übertriebenden Jugendschutzgesetze kümmert, werden auch weiter die Kiddies auf allen möglichen Seiten surfen können (welche Eltern installieren bewusst Filter? und selbst wenn, beim Kumpel gehts bestimmt ;)).


    Mir erscheint das ganze mal wieder ein super Aktionismus der Politik zu sein. "Wir machen was, seht her!". Welche Auswirkungen das ganze haben wird, lässt sich jetzt schwer beurteilen. Hoffentlich kein neuer Ansporn für unsere Abmahnanwälte (z.B. wegen fehlendem Jugendschutzbeauftragten), aber es ist zu befürchten.

    Galaxy Note 3 (vorher diverse iPhones)

  • naja ich hab ja zum glück keine kinder, aber ich weiß, dass viele kinder < 8 jahre alleine im internet surfen und finde das schon bedenklich, weil dort gewalt, pornos etc. ziemlich einfach verfügbar sind.


    gibt ja auch kinder die alleine fernsehen, zeitschriften lesen etc. aber dort ist es ja bereits reguliert, warum dann nicht das medium mit den meisten "gefahren"?


    wenn das ganze sinnvoll von statten geht (nicht so wie bei anderen medien, bei denen selbst erwachsene in ihrer freiheit beschnitten werden), ist das imho durchaus ganz gut.


    ich hätte es allerdings besser gefunden, wenn grundsätzlich alle seiten ohne FSK-einstufung automatisch von der Software als FSK18 eingestuft und somit geblockt werden. So hätten nur die Seiten eine FSK-Einstufung vornehmen müssen, die auch tatsächlich von Kindern erreichbar sein wollen (Teletubbie & CO.).
    Es hat den anschein, dass es aber genau andersrum läuft, nämlich dass alle seiten grundsätzlich erlaubt sind und man auf jeden fall diese einstufung vornehmen muss, will man für kinder nicht erreichbar sein.

  • Das ist auch die einzig Sinnvolle Form. Denn alle Ausländischen Seiten werden keine Einstufung vornehmen. Damit wären alle diese Seiten automatisch geblockt, und wir hätten Chinesische Verhältnisse, eher noch schlimmer.
    Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, die Erziehung der Kinder zu übernehmen. Das ist und bleibt Aufgabe der Eltern. Also müssen auch Eltern dafür sorgen daß ihre Kinder auf den richtigen Seiten unterwegs sind.
    Außerdem gilt es heute mehr als jemals zuvor, daß Kinder Medienkompetenz erlernen. Das ist nicht angeboren, also muß man das lernen. Aber wenn einem von Oben gesagt wird, was man sehen darf und was nicht, wird man das kaum lernen.
    Zumal wie gesagt, jedes Kind weiß wie man die Sperren umgeht, daher sind diese Sperren Nutzlos, und eher ein Anreiz für Kinder, die gesperrten Seiten genauer anzusehen. Was Verboten ist, reizt umso mehr.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • das bleibt ja auch aufgabe der eltern, denn nur die entscheiden ob diese software auf dem rechner installiert wird oder nicht.
    es gibt dann aber mal die technische *möglichkeit* dies so zu nutzen. solche software gibts ja auch bereits für die eltern, nur funktioniert die nicht sehr zuverlässig bzw. es gibt keinen der dafür haftet.


    und kleine kinder (also nicht die 17-jährigen) können auch keine software deinstallieren/umgehen.


    man darf jetzt hald nicht alles durch die "oh-gott-wieder-eine-einschränkung-da-bin-ich-mal-grundsätzlich-dagegen"-brille sehen und sich nicht weiter mit dem thema beschäftigen.

  • Fragen zum Jugendmedienschutzgesetz ab 2011


    Hallo zusammen.


    Wie praktisch jeder Betreiber einer Internetseite, so muß auch ich mich mit dem Thema beschäftigen. Ab 01.01.2011 tritt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft und entsprechend sollen/müssen Inhalte gekennzeichnet bzw. unzugänglich gemacht werden die


    Zitat

    offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden.


    Jetzt habe ich schon so einiges gelesen (z.B. hier), jedoch sind noch 2 Fragen offen geblieben:


    1. Wenn ich die Inhalte meiner Internetseite als "ohne Einschränkung" kennzeichnen möchte, wie mache ich das praktisch? Kommt da so ein Bildchen auf jede Webseite oder soll da was in den Quelltext?


    2. Gibt es eine bestimmte Form bzw. Verklausulierung in welcher der Jugendschutzbeauftragte einen Eintrag im Impressum erhält?



    Danke schonmal
    Kai

  • Threads zusammengeführt.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

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