Debitel Vetrag kündigung Sonntags faxen? gültig?

  • Mein Debitelvertrag ist zum 28.02.2011 kündbar.
    nun habe ich den Termin fast verpasst (doch verpasst??)


    Heute ist ja der 28.11.
    Kündigung habe ich heute an Debitel zugefaxt.


    Hat jemand Erfahrung ob eine Kündigung die am Sonntag zugefaxt wird auch noch gesetzlich gültig ist??


    Danke im voraus.....

  • Wird knapp. Nichtmal weil heute Sonntag ist sondern weil du ihn am 27.11.2010 hättest kündigen müssen.
    Das ein Fax Sinntags eintrifft, wird mittlerweile als Fristgerechter Eingang anerkannt auch am Gericht.
    Faxnachweis mit Nr drauf und das Fax als Kopie genügt als Nachweis.


    Nur es hätte am 27. raus müssen. 28. ist meiner Meinung nach zu spät. Aber evtl. Hast du glück und der Sachbearbeiter hat keine Peilung.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Faxnachweis mit Nr drauf und das Fax als Kopie genügt als Nachweis.


    Nein, ohne einen sogenannten "qualifizierten Sendebericht" nicht. Man könnte, so die Rechtsprechung, ja auch das Fax versehentlich verkehrt herum eingelegt haben und nur eine weisse Seite gefaxt haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    Nein, ohne einen sogenannten "qualifizierten Sendebericht" nicht. Man könnte, so die Rechtsprechung, ja auch das Fax versehentlich verkehrt herum eingelegt haben und nur eine weisse Seite gefaxt haben.


    Hinzu kommt IMHO auch die Manipulationsmöglichkeit am Gerät selber. Ich kann z.b. die Uhrzeit und das Datum beliebig umstellen und so immer fristgerecht übermittelt haben...


    Bye, Mike

  • Sorry das ich mich zu kurz gehalten habe schreibe vom IPhone.


    Es genügt ein Fax. Das wird gerichtlich als Dokument anerkannt WENN:


    - die Telefonnummer, das Fax selbst, sowie der vollständige Protokoll im Header mit Ubertragungsstatus zusehen ist.
    Das können die meisten neuen Geräte. Diese Drucken gleich alles mit aus samt Kopie des Faxes.


    Und das reicht dem Gericht!


    @Siemenshandyfan


    Das würde der Gegner ja vor Gericht auch nachweisen da bei deren Ausdruck auch eine Uhrzeit steht.
    Somit ist man ganz schnell bei einer Urkundenfälschung ;)
    Lieber nicht machen :)

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    Nein, ohne einen sogenannten "qualifizierten Sendebericht" nicht. Man könnte, so die Rechtsprechung, ja auch das Fax versehentlich verkehrt herum eingelegt haben und nur eine weisse Seite gefaxt haben.


    Ja und? Man könnte theoretisch ja auch eine weisse Seite per Einschreiben mit Rückschein geschickt haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Síemenshandyfan
    Hinzu kommt IMHO auch die Manipulationsmöglichkeit am Gerät selber. Ich kann z.b. die Uhrzeit und das Datum beliebig umstellen und so immer fristgerecht übermittelt haben...


    Bye, Mike



    Aber da hast du schlecht Karten, da bei Talkline das sicherlich an einem elektronischen Faxserver ankommen wird, dass das Empfangsdatum mitprotokolliert.


    Es ist heutzutage sogar möglich, wenn man die Absenderfaxnummer und das Datum durchgibt, dass das Fax sofort aufgerufen werden kann.

    MfG


    HH

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    Richtig, darum ist ein Einschreiben mit Rückschein auch nur ein Anscheinsbeweis und kein Vollbeweis.


    Stimmt. Im Prinzip ist der Vollbeweis nur bei amtlicher Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher möglich. Zum Glück sind wir noch nicht so weit, dass die Unternehmen derart rumzucken.
    Daher sollte Einschreiben ausreichen. Ich persönlich kündige mit ausreichender Frist immer per Fax und warte auf die Kündigungsbestätigung. Kommt die nicht, dann wird nachgefragt bis ich was in der Hand habe...
    Man muss das ntürlich immer gut im Blick haben und außerdem kann das der TE ja zeitlich nicht mehr.


    Bye, Mike

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