ZitatDie Aufnahme von Verkehrsunfällen ist Kernaufgabe der Polizei, es geht dabei auch immer um OWis (Strafrecht), eine Gebühr dafür ist verfassungswidrig, auch in Berlin.
Stimmt nicht.
DIe VU-Aufnahme ist keineswegs Kernaufgabe, im Gegenteil. Die Polizei ahndet die VK-Straftat (Legalitätsprinzip) / OWi im Rahmen ihres Pflichtgemäßen Ermessens nur, wenn sie auch Kenntnis von derer erlangt.
Und Grundsätzlich sieht die Gebührenordnung der Polizei eine Gebühr für die Aufnahme des VU vor.