Bei den Tieren gibt es offenbar verschiedene Regelungen. Manchmal ist das bei den kostenlosen Szenarien erfasst, an anderer Stelle gehört Tierrettung in den Bereich der "Betriebsgefahr" wenn man ein Tier hält. Mitunter werden noch Unterschiede zwischen Luxustieren und anderen gemacht.
Unstrittig ist aber, dass Fahrzeughalter in diesem Zusammenhang hier für ihr Fahrzeug haften, egal ob sie an einem Unfall schuld sind oder nicht.