o2 Blue 100 per Telefon "angefordert" <-- schon bindend!?

  • moin,


    Ich habe letzte Woche per Hotline bei o2 den Blue 100 quasi "angefordert" - das Paket ist auf dem weg zu mir. bin Ich damit schon eine bindung eingegangen o. würde Ich durch verweigerung der annahme des paketes das ganze einfach zurückgehen lassen u. alles hätte sich erledigt!? ich habe nichts unterschrieben o.ä.


    Danke für ein paar antworten!

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    37 "Treffer" in der TT-Vertrauensliste Teil IV - 01 "Treffer" in der TT-Vertrauensliste Teil V

  • Seit 2006 im Forum unterwegs, eine beachtliche IT-und Unterhaltungselektronik-Ausstattung und noch nie was vom Widerrufsrecht gehört? :confused: :flop:

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  • mh. ok. aber wären dann nicht die angebotsanfragen hier im TT-Forum im "Werbe"-Bereich auch "bindend"!?

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  • Zitat

    Original geschrieben von pixeltraum
    mh. ok. aber wären dann nicht die angebotsanfragen hier im TT-Forum im "Werbe"-Bereich auch "bindend"!?

    Nee, das ist eine "invitatio ad offerendum" (Aufforderung zur Angebotsabgabe). Bei der Suche hier im Forum kennst du ja noch nicht den Anbieter und das jeweilige Angebot.

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  • Zitat

    Original geschrieben von stefan_bs
    Nein, musst du leider abnehmen. Alles was am Telefon oder Haustür abgeschlossen oder bestellt wird, muss abgenommen werden. Anders sieht es im Ladengeschäft aus, hier hast du ein gesetzliches Rückgaberecht. Manche Online-/Telefon-/Haustür-Verkäufer bieten jedoch in Anlehnung daran einen freiwilligen Umtausch (tlw. auch Rückgabe) an, ob dies bei o2 auch so ist, ist mir nicht bekannt. Eventuell mal bei deiner Bestellhotline nachfragen.

    Sorry. Aber das kann man nicht so stehen lassen, ich glaube du hast das komplett verwechselt. Mal ganz abgesehen vom 14 tägigen Widerrufsrecht des § 355 BGB besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die Sendung erst gar nicht anzunehmen. Es könnte ja auch jemand anders einfach etwas für jemanden bestellt haben.
    Wer hingegen in einem Ladengeschäft etwas erwirbt, hat kein gesetzliches Rückgaberecht. Andere Regelungen sind freiwillig.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan_bs
    Nein, musst du leider abnehmen. Alles was am Telefon oder Haustür abgeschlossen oder bestellt wird, muss abgenommen werden. Anders sieht es im Ladengeschäft aus, hier hast du ein gesetzliches Rückgaberecht. Manche Online-/Telefon-/Haustür-Verkäufer bieten jedoch in Anlehnung daran einen freiwilligen Umtausch (tlw. auch Rückgabe) an, ob dies bei o2 auch so ist, ist mir nicht bekannt. Eventuell mal bei deiner Bestellhotline nachfragen.



    Umgekehrt wird ein Schuh draus.


    Alles was Online, Telefon oder Haustür abgeschlossen wurde, hat man 14 Tage Rückgaberecht laut Gesetz.


    Wenn du im Laden etwas kaufst ist es binden bzw. bist dann auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Vo.IP
    Sorry. Aber das kann man nicht so stehen lassen, ich glaube du hast das komplett verwechselt.

    Mensch, da habe ich die letzten Jahre Unsummen für online-bestellte Waren ausgegeben, die ich doch hätte bei Nichtgefallen einfach zurückgeben können? :apaul:

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  • Mensch nochmal, ich wollts auch schon sagen... :D


    Aber was mich noch interessiert: gilt das in beide Richtungen ? Ist es also egal ob ich angerufen werde und daraufhin etwas bestelle oder ob ich selbst aktiv werde und den Anbieter anrufe und bestelle ? Oder macht das rechtlich einen Unterschied ?

  • Akway: Thx. Ich denke auch dass man mit "Verweigerung der Annahme" quasi von seinem Widerrufsrecht gebrauch macht.

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  • Zitat

    Original geschrieben von pixeltraum
      Akway: Thx. Ich denke auch dass man mit "Verweigerung der Annahme" quasi von seinem Widerrufsrecht gebrauch macht.

    Das stimmt so nicht ganz. Den Widerruf musst du schriftlich (ohne Angabe von Gründen) ausführen.
    Eine einfache eMail ("Hiermit widerrufe ich meine telefonische Bestellung vom...") reicht aber aus.

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