[o2] Vertrag ohne eine Unterschrift gültig?

  • Hallo,


    folgendes: Vor etwas mehr als 2 Wochen einen o2 Vertrag bei Sparhandy.de abgeschlossen.Das Paket wurde nicht angenommen,da die Person es widerrufen wollte.Nun hat sie aber eine Rechnung von o2 bekommen.


    Wie kann eine Karte aktiviert,bezw. ein Vertrag gültig sein,ohne eine Unterschrift der Person?
    Da das Paket nicht angenommen wurde > Widerruf (Widerrufsrecht von 14 Tagen) müsste doch normalerweise alles wieder storniert werden.


    Sparhandy meinte dazu,eine Email,mit der Begründung,warum es widerrufen wurde,reicht aus.
    Eine Begründung ist eigentlich nicht notwendig,und zudem sind die 14 Tage schon vorüber.



    Die Karte wird doch eigentlich durch den Kunden aktiviert?
    Hatte jemand schon solch einen Fall?Wie sollte man da vorgehen?

  • Oha ... Sparhandy. Ich glaube, denen schickst Du doch so ein komisches eigenes Auftragsformular.


    Wenn mich nicht alles täuscht, unterschreibst Du bei Sparhandy, das Du auf dein Widerrufsrechts zugunsten einer sofortigen Aktivierung der Karte verzichtest. Da es sich zu 95% um über den Händler aktivierte Karten von O2 handelt, wurden die Karten von Sparhandy versendet - und zwar aktiviert.


    Formal würde ich aber sagen: Nicht angenommen - > Vertrag widerrufen, da der Widerruf durch Rücksendung der Ware erfolgen kann. Die oben evtl. auf den Antrag bei Sparhandy geleistete Unterschrift mich das aber etwas komplizierter.

  • Soweit mir bekannt im Fernabsatz kommt der Vertrag mit Lieferung und Erhalt der Ware zustande. Da das nicht passiert ist, sollte das ganze Problemlos zu lösen sein.
    Bitte unter Vorbehalt betrachten, da ich kein Rechtsexperte bin.


    Mein Vorschlag wäre, sich einfach mal mit o2 in Verbindung zu setzen (es sei denn es handelt sich da um einen Provider Vertrag, dann dorthin wenden), die Situation schildern und Karte abschalten lassen und um Rückerstattung bitten.
    Eventuell ist das auch schriftlich nötig, da dies normalerweise Sache des Innendienstes ist.
    Es ist nachvollziehbar, dass die Karte nie angekommen ist, sollte der Hotliner schlecht gefrühstückt haben, nachhaltig um Vertragsnachweis bitten, also unterschriebene Kopie, Lieferbestätigung vom Lieferanten etc.

  • Wenn so etwas tatsächlich unterschrieben wurde, ist der Vertrag leider gültig :(
    Es sei denn, du findest irgendetwas was gegen geltendes Recht verstößt nach BGB, sofern keine salvatorische Klausel eingebaut wurde :top:


    Oder du sagst, du warst besoffen bei der Unterschrift :D


    Nachtrag o2Rox:
    Das Fernabsatzgesetz wurde ja durch die Unterschrift wohl ausgehebelt!
    Daher mal warten was der Threadersteller dazu sagt!

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Wenn von O2 eine Rechnung kam,dann war der Vertrag mit Handy ein sogenanntes Koppelgeschäft.
    Das heisst,man hat sozusagen 2 Verträge abgeschlossen,sprich auch 2 Vertragspartner.
    Der 1 Vertrag fürs Handy(sparhandy.de) und der andere Vertrag für den SIM-Kartenvertrag(O2).
    Nach dem Vertragsschluss ist sparhandy.de nur noch der Ansprechpartner für das Handy(sprich im Garantiefall oder wenn man das Handy innerhalb der ersten 14 Tage zurückschickt).


    Meiner Meinung nach,hätte auch an O2 ein Widerruf gehen müssen(zwecks SIM-Kartenvertrag).

  • Zitat

    Das Fernabsatzgesetz wurde ja durch die Unterschrift wohl ausgehebelt!
    Daher mal warten was der Threadersteller dazu sagt!


    Einfacher wäre der Threadstarter aus der Sache rausgekommen,wenn das Handy und der SIM-Kartenvertrag über O2 gelaufen wäre.
    Dann wäre mit einem Widerruf unter Berücksichtigung des Fernabsatzgesetzes alles erledigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernd02
    Einfacher wäre der Threadstarter aus der Sache rausgekommen,wenn das Handy und der SIM-Kartenvertrag über O2 gelaufen wäre.
    Dann wäre mit einem Widerruf unter Berücksichtigung des Fernabsatzgesetzes alles erledigt.


    So siehts aus.


    Nun müssen wir erstmal abwarten, was er da genau alles unterschrieben hat.
    Dann können wir weiter versuchen, zu schauen, wie er da raus kommt!


    Eins ist schonmal wichtig:
    Das Handy, was nicht angenommen wurde, also Sparhandy, ist wohl mit der Nichtannahme tatsächlich wiederrufen.


    Mir gehts nur noch um den Vertrag, daher, was wurde unterschrieben?


    Wenn man den auch noch wiederrufen bekommt, ist das handy dank Kopplungsgeschäft eh Geschichte und nicht mehr relevant.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Die Frage ist, ob mit O2 überhaupt einen Vertrag geschlossen wurde... Und was unterschrieben wurde.
    Und ob es sich um ein Handy handelt, oder um dieses Aberwitzige "Grundgebührredizierungsmodell" von Sparhandy in form von mtl. Gutschriften auf das Konto.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rudi78
    Die Frage ist, ob mit O2 überhaupt einen Vertrag geschlossen wurde... Und was unterschrieben wurde.
    Und ob es sich um ein Handy handelt, oder um dieses Aberwitzige "Grundgebührredizierungsmodell" von Sparhandy in form von mtl. Gutschriften auf das Konto.


    Ob Handy, Bargeld oder benutzte Unterhosen.
    Wenn man den Vertrag wiederrufen kann bei o2, zählt die nette Beigabe nicht mehr.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Klar :D Ich hab das Pferd auch anders aufgezäumt also Du jetzt :D Sobald Sparhandy und deren Formulare im Spiel sind, glaub ich nicht, dass das ganze noch sooo einfach ist. Es ist garnicht klar, das genau Vertragsgegenstand ist.


    Beispiel: Man Schliesst bei Sparhandy eine O2+FN Flat ab mit 6,50 Euro mtl. Beispielsweise. Und nun obliegt es Sparhandy, diese zu realisieren. Wenn Du das unterschrieben hast, ist das was ganz anderes, als wenn Du einen O2 Vertrag über Spadhandy abschliesst, und dafür im Gegenzug einen Bargelddreingabe bekommst. Somit sind auch die Vertragspartner, bei denen Widerrufen werden kann, ganz andere.


    Und selbst dann müsste man nen seriösen Juristen Fragen ob unsere Erfahrungen und überwiegendes Halb-Laienwissen sooo zielführend sind.


    Ich kann bei so etwas nur raten: Verbraucherschutz oder Anwalt.

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