Rechtsfrage. Reperatur während Rechtsstreit?

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie


    Wozu bezahlst Du Prämien für Deine Rechtschutzversicherung, um Dich von dieser dann zu "deren" Anwalt drängen zu lassen - nicht immer alles von der Versicherung aufschwatzen lassen. ;)


    Vielleicht sind TK und RS ja bei der gleichen Versicherung :D

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Ich weiß nicht, ob ein KFZ-Gutachten immer das Gleiche kostet, ich hab vor 3 Jahren für ein Gutachten irgendwas zwischen 250 und 300 Euro bezahlt. Das war auch ein Teilkasko-Schaden, hab damals mit meinem Auto ein Reh erlegt :rolleyes:


    Da liegst du nicht so daneben.
    Laut nem Kollegen von der Dekra muß man zwischen 300 und 800€rechnen, je nach Aufwand. Bei der Anzahl an Beulen und wegen dem zusätzlichen Lackschaden werden es hier 800 wie 300€ sein...

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Als Faustformel für die Kosten eines Sachverständigengutachtens kann man ca. 10% der ermittelten Schadenhöhe annehmen. Die Schadenfeststellung ist im Kaskobereich tatsächlich der Versicherung vorbehalten. Kosten für ein Gegengutachten könntest Du aus meiner Sicht lediglich im Rahmen eines Gerichtsverfahrens durchsetzen, wenn das Gericht zu Deinen Gunsten entscheidet und Deinem Gutachten glauben schenkt.


    Lackschäden in Folge eine Hagelschadens sind in der Tat äußerst ungewöhnlich - hier kann ich mir durchaus vorstellen, dass die Versicherung Zweifel hegt. Ich glaube Dir selbstverständlich, kann mir aber die Reaktion der Versicherung durchaus erklären.


    Kosten für einen Mietwagen durchzusetzen halte ich (außer für die Zeit der Reparatur) für schwierig, einen Wagen anzumieten und die Kosten in Rechnung zu stellen geht vermutlich in die Hose. Die Fahrbereitschaft ist nach der Notreparatur (welche i.d.R. zulässig ist) ja wieder hergestellt. Das große optische Defizit dürfte nur in ganz besonderen Fällen die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges rechtfertigen. Außerdem ist im Kasko-Bereich ja auch in der Regel überhaupt kein Ersatzfahrzeug vorgesehen (im Gegensatz zum Haftlicht-Schaden).


    Hast Du Dich mit dem zuständigen Ombudsmann bzw. der BaFin in Verbindung gesetzt? Damit lässt sich häufig sehr viel bewegen. Auch eine schriftliche Vorstandsbeschwerde wirkt bei Versicherungen sehr oft Wunder.

  • Zitat

    [i]


    Hast Du Dich mit dem zuständigen Ombudsmann bzw. der BaFin in Verbindung gesetzt? Damit lässt sich häufig sehr viel bewegen. Auch eine schriftliche Vorstandsbeschwerde wirkt bei Versicherungen sehr oft Wunder.


    Vielen Dank für die vielen Antworten.


    Ja die RS ist tatsächlich beim gleichen Unternehmen wie die TK :flop:


    Wer oder was ist der Ombudsmann bzw. die BaFin? Bzw. wie komme ich an deren Kontaktdaten?


    Von einer Vorstandsbeschwerde habe ich bisher abgesehen da ich wie ein paar Leute über mir schon sagten die Reaktion der Versicherung ja auch irgendwie verstehen kann. Die Verlassen sich auf das Gutachten (und das würde ich wenn ich Versicherer währe auch tun). Und desweiteren kann ich auf eine längere gute Zusammenarbeitet mit der Versicherung zurückblicken.


    Nur so langsam verliere ich halt die Geduld... :top:


    Der Gutachter damals war übrigens von der Dekra im Auftrag der Versicherung.

  • auf jeden Fall würd ich mal ein schönes, großes Schild am Auto anbringen auf dem steht "Allianz* versichert" - *oder wie dein Anbieter heist.
    Dann ersparst du dir die Scham mit solch einem Auto fahren zu müssen :top:

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!