Rechtsfrage. Reperatur während Rechtsstreit?

  • Hallo TT Member,


    ich habe momentan ein kleines Problem mit meiner Versicherung und wollte fragen ob es hier jemanden gibt der sich etwas damit auskennt.


    Folgender Sachverhalt. Im Mai diesen Jahres gab es in meiner Region einen unverhältnismäßig großen Hagelschauer. Mein Auto (Fiat Stilo Bj05 zu der Zeit 48tsd auf der Uhr) ist davon ebenfalls betroffen. 69 richtig große Dellen, unzählige kleine, sowie 10 Dellen mit richtigen Lackschäden, einem kaputten Frontgrill und einem kaputten Heckscheibenwischerarm.


    Für das Fahrzeug besteht eine Teilkasko die Hagelschäden auch abdeckt. Das Fahrzeug kam daraufhin zu einem Gutachter der von der Versicherung gestellt wurde. Dieser schrieb in das Gutachten das diese Schäden Hageluntypisch sind. Er meint er hat noch keine Dellen gesehen die solche Lackschäden von Hagel davontragen. Er begutachtete von daher nur die Beseitigung der Beulen (OHNE Lackierung) Versicherung lehnte daraufhin die Auszahlung komplett ab.


    Ich ging in Widerspruch. Daraufhin bot mir die Versicherung eine Summe von 500€ an wenn ich von einem Rechtsstreit absehe.


    Ich ging mit dem Vorfall zum Anwalt. Dieser ging nochmals in Widerspruch. Die Versicherung zog das 500€ Angebot zurück und lehnte jegliche Auszahlung weiter ab mit Androhung eines Rechtsstreites.


    Zwischenzeitlich legte ich dem Anwalt mehere Rechnungen vor von Teilen die erst in das Fahrzeug investiert wurden (zur Glaubhaftigkeit das ich die Beulen und Kratzer nicht selbst reingemacht habe). Desweiteren konnte ich dem Anwalt von meiner Vertragswerkstatt einen Nachweis vorlegen das dass Fahrzeug 5 Tage vor Schadenseintritt, da war er zur Durchsicht und Zahnriemenwechsel dort, noch Absolut Beulen und Kratzerfrei war.


    Der Fall ging weiter zum Amtsgericht. In der Klageschrift verlangte mein Anwalt die Auszahlung nach Gutachten sowie weitere Folgekosten wegen der Lackierung.


    Plötzlich kam ein Brief von der Versicherung das Sie den Widerspruch anerkennen und nach Gutachten auszahlen. Das Geld haben Sie auch dem Anwalt überwiesen. Kein Ton war zu hören was nun mit der Lackierung ist. Das Geld ist auch jetzt noch beim Anwalt.


    Der Anwalt hat nun wieder ein Schreiben an die Versicherung gerichtet.


    Das ist der aktuelle Stand (letzte Nachricht von Anfang Oktober).


    Nach einem dreiviertel Jahr fahre ich immernoch mit einem zerbeulten und zerkratzten Auto herum. Und so wie es sich abzeichnet dauert es auch noch eine ganze Weile bis eine Entscheidung kommt, weil ich annehme das der Fall wieder bis zum Amtsgericht geht.


    Den Heckscheibenwischer sowie Frontgrill habe ich nun auf eigene Kosten ersetzt um das Fahrzeug überhaupt im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen.


    Da ich mit eigentlich ein sehr ordentlicher Mensch bin der auf seine Sachen auch Acht gibt, stören mich diese Schäden extrem und außerdem wurde ich schon mehrfach angesprochen was ich den mit meinem Auto gemacht habe.
    Ich überlege nun die Schäden einfach auf meine Kosten reparieren zu lassen bzw. denke ich überhaupt an einen Kauf eines anderen Fahrzeuges.


    Meine Frage an euch währe:


    Darf ich den jetzt einfach die Schäden reparieren lassen? Das Geld würde ich vorstrecken. Aber ich weiß nicht ob nochmal ein Gutachter drüber gucken muss oder ob die Versicherung pauschal bezahlt. Das konnte mir auch mein Anwalt nich sagen.
    Bzw. darf ich mein Fahrzeug jetzt einfach veräußern und mir ein neues kaufen?
    Und noch eine zweite Frage da der Winter vor der Tür steht, was währe im Falle eines Unfalls (Totalschaden) ?


    Fragen über Fragen....
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen


    Vielen Dank
    Renè der nach nem dreiviertel Jahr sein verbeultes Auto satt hat.

  • ...komisch, solch ein Auto hatte ich letztens in FFM/Höchst gesehen, war auch ein Fiat, wüsste jetzt aber nicht mehr ob ein Stilo...


    Bin kein Fachmann, aber ich würde nichts unternehmen bis die Sache abgeschlossen ist.


    Gruss

  • Ja wahrscheinlich hat der Stilo weiches Blech ;-) Der uralt Swift meiner Mutter stand genau daneben und hat wesentlich weniger Beulen und keine Kratzer.


    Aber das tut ja nix zur Sache. Dafür kostet der Stilo auch wesentlich mehr Versicherung.


    Ja anfangs dachte ich auch ich warte einfach ab bis alles entschieden ist. Aber es zeichnet sich im Moment so ab das ich auch noch das ganze Nächste Jahr so rumfahre und darauf habe ich ehrlich gesagt keine Lust, da ich mir jetzt schon bei bestimmten Anlässen von Bekannten Autos borge da ich nicht mit meinem Vorfahren möchte.

  • ich würde bis zur klärung nichts machen. wie du schon schreibst, kann es sein, dass nochmal ein gutachter kommt und wenn der schaden dann repariert ist, ist das sehr sehr schlecht.
    aber das sollte dir eigentlich auch dein anwalt so sagen und sein bestmöglichstes tun, dass die angelegenheit schnellstmöglich erledigt wird.


    was du natürlich ggf. machen kannst, zu speziellen anlässen ein auto mieten und die kosten dann der versicherung in rechnung stellen. aber auch hierüber sollte dir dein anwalt auskunft geben, was geht und was nicht.

  • Re: Rechtsfrage. Reperatur während Rechtsstreit?


    Zitat

    Original geschrieben von s51driver
    Das konnte mir auch mein Anwalt nich sagen.


    Dann such Dir einen anderen Anwalt. Wenn schon der "Profi" Dir angeblich keine Auskunft geben kann, was soll dann das "gefährliche Halbwissen" von TT hier bewirken?

  • Verstehe ich das richtig, dass Du den Gutachter der Versicherung aufgesucht hast, Du Dir danach einen Anwalt genommen hast und dieser Dir nicht dazu geraten hat, einen eigenen Gutachter mit einem Gegengutachten zu beauftragen?
    Wenn ja, dann wechsle bitte den Anwalt. Du musst nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren.

  • Re: Re: Rechtsfrage. Reperatur während Rechtsstreit?


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Dann such Dir einen anderen Anwalt. Wenn schon der "Profi" Dir angeblich keine Auskunft geben kann, was soll dann das "gefährliche Halbwissen" von TT hier bewirken?


    Geht nicht so einfach. Der wurde von der Rechtsschutzversicherung gestellt. Und ausserdem warum? Der kann doch nicht wissen was die Versicherung vor hat.



    Mir gehts einfach nur darum das es mich gewissermaßen ank**** die ganze Zeit mit nem zerbeulten Auto rumzufahren und in der ganzen Sache kein Ende in Sicht ist.
    Und B stellt sich die Frage was passiert wenn ich angenommen heute das Auto zu Schrott fahre. Dann ist es für den Gutachter auch nicht mehr da. Wie wird da gehandelt?


    Ich wollte hier nur hören ob vieleicht jemand schonmal in einer ähnlichen Situation war und wie da gehandelt wurde.


    Vielen Dank für die bereits erteilten Antworten



    :):)

  • Zitat

    Original geschrieben von PhilipK-Obh
    Verstehe ich das richtig, dass Du den Gutachter der Versicherung aufgesucht hast, Du Dir danach einen Anwalt genommen hast und dieser Dir nicht dazu geraten hat, einen eigenen Gutachter mit einem Gegengutachten zu beauftragen?
    Wenn ja, dann wechsle bitte den Anwalt. Du musst nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren.


    Nein natürlich kann ich zu einem eigenen Gutachter gehen. Aber ich bin nicht bereit diesen zu bezahlen und das deckt auch die Rechtsschutzversicherung nicht.
    Was kostet denn so ein Gutachten?

  • Jetzt wirds langsam richtig kompliziert... :D


    Deine TK versicherung hat ihren eigenen Gutachter geschickt, der "kannt" so nen Hagelschaden nicht.
    Du hast dir über deine RS einen Anwalt genomen.
    Wo kommt dann das Gutachten her, auf das sich vor Gericht bezogen wurde?


    Ich kann mal fragen was so ein Gutachten in etwa kostet, melde mich dann per PN! :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von PhilipK-Obh
    Verstehe ich das richtig, dass Du den Gutachter der Versicherung aufgesucht hast, Du Dir danach einen Anwalt genommen hast und dieser Dir nicht dazu geraten hat, einen eigenen Gutachter mit einem Gegengutachten zu beauftragen?
    Wenn ja, dann wechsle bitte den Anwalt. Du musst nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren.


    PhilipK-Obh Bedenke, dass es sich hier um einen Kaskoschaden und nicht um einen Anspruch gegen die gegnerische Haftpflicht handelt - heir werden Gutachterkosten nicht so einfach ersetzt.


    Zitat

    Geht nicht so einfach. Der wurde von der Rechtsschutzversicherung gestellt. Und ausserdem warum? Der kann doch nicht wissen was die Versicherung vor hat.


    Wozu bezahlst Du Prämien für Deine Rechtschutzversicherung, um Dich von dieser dann zu "deren" Anwalt drängen zu lassen - nicht immer alles von der Versicherung aufschwatzen lassen. ;)


    Ggf. wäre zu überlegen gewesen, ein Beweissicherungsverfahren vorzuschalten - dann hätte sich ein vom gericht bestellter Schaverständiger das Fahrzeug angesehen und Du hättest es danach reparieren können. Ich weiss jetzt nicht, wie der Verlauf des Rechtsstreits zeitlich so war. ich würde beim Anwalt nachhhaken. Der kürzere Deinstweg wäre es, wenn er beim Sachbearbeiter mal aruft, um zu fragen, ob sie den rest jetzt auch zahlen oder nicht. Wenn nicht, sollte das dem gericht mitgeteilt werden, damit schnellstmöglich ein Sachverständiger beauftragt wird und Du das Fahrzeug endlich reparieren lassen kannst.


    @ eisi So wie ich es verstanden habe, gibt es bislang kein weiteres Gutachten - und die Kosten können TE doch egal sein - zahlt ja letztlich die RSV.

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