Hallo zusammen,
am 12.11.2010 hat die Bundesregierung u.a. die Abschaffung der 3 jährigen Wartezeit zum Wechsel in die PKV beschlossen. Nun stellt sich für mich die Frage, ob eine unterjährige Gehaltserhöhung ausreichend ist für die Versicherungsfreiheit, oder ob der Betrag 2010 auch tatsächlich überschritten werden muss.
Die Frage verdeutlichendes Beispiel:
monatliches Bruttoeinkommen von Januar bis November: 1.000 Euro
monatliches Bruttoeinkommen ab Dezember: 5.000 Euro
Nun sind zwei Berechnungswege denkbar:
1. Der tatsächliche Verdienst beträgt somit 16.000 Euro und damit unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro.
2. Das Dezembergehalt mit 12 multiplizieren ergibt 60.000 Euro und liegt damit oberhalb von 49.950 Euro.
Welcher Berechnungsweg ist nun zutreffend?
Viele Grüße
Simon
PS.: Diskussionen über die Vor- und Nachteile der PKV würde ich gerne auslassen