PKV - überschreiten der Versicherungspflichtgrenze bei unterjähriger Gehaltserhöhung?

  • Hallo zusammen,


    am 12.11.2010 hat die Bundesregierung u.a. die Abschaffung der 3 jährigen Wartezeit zum Wechsel in die PKV beschlossen. Nun stellt sich für mich die Frage, ob eine unterjährige Gehaltserhöhung ausreichend ist für die Versicherungsfreiheit, oder ob der Betrag 2010 auch tatsächlich überschritten werden muss.


    Die Frage verdeutlichendes Beispiel:


    monatliches Bruttoeinkommen von Januar bis November: 1.000 Euro
    monatliches Bruttoeinkommen ab Dezember: 5.000 Euro


    Nun sind zwei Berechnungswege denkbar:


    1. Der tatsächliche Verdienst beträgt somit 16.000 Euro und damit unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro.


    2. Das Dezembergehalt mit 12 multiplizieren ergibt 60.000 Euro und liegt damit oberhalb von 49.950 Euro.


    Welcher Berechnungsweg ist nun zutreffend?


    Viele Grüße


    Simon


    PS.: Diskussionen über die Vor- und Nachteile der PKV würde ich gerne auslassen ;)

  • So würde ich es zunächst auch sehen, allerdings stellt es der Verband der privaten Krankenversicherung anders dar:


    "Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer in dem Jahr, in welchem sein regelmäßiges Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, tatsächlich ein Gehalt dieser Höhe erzielt hat. Ausreichend ist vielmehr, dass sein Jahresgehalt im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet."


    http://www.pkv.de/positionen/g…eform-neuregelungen-2010/


    Gibt es irgendwie die Möglichkeit eine verbindliche Auskunft zu erhalten?

  • Es gilt, dass dein regelmäßiges Einkommen im Jahr diese Grenze übersteigen muss.


    Ansonsten Ruf direkt bei einem Makler oder einer PKV an.

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Es gilt, dass dein regelmäßiges Einkommen im Jahr diese Grenze übersteigen muss.


    Ansonsten Ruf direkt bei einem Makler oder einer PKV an.


    Die Auskunft ist für meinen Arbeitgeber wichtig, der teilt der GKV mit, ob ich versicherungsfrei bin. Allerdings will sich unsere Gehaltsabteilung nicht auf die Auskunft des PKV verlassen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon21
    So würde ich es zunächst auch sehen, allerdings stellt es der Verband der privaten Krankenversicherung anders dar:


    "Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer in dem Jahr, in welchem sein regelmäßiges Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, tatsächlich ein Gehalt dieser Höhe erzielt hat. Ausreichend ist vielmehr, dass sein Jahresgehalt im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet."

    Der Satz heisst, dass Du nicht jeden Monat über der Grenze gelegen haben musst, so lange die Jahressumme insgesamt(!) über der Grenze liegt.


    Also kannst Du theoretisch 10 Monate je 100 Euro verdienen und dann 2 Monate je 25000 - und liegst damit in der Jahressumme über der Pflichtgrenze.


    Was das jedoch nicht heisst, ist, dass Du ein Monatsgehalt von einer unterjährigen Gehaltserhöhung zu einem theoretischen Jahresgehalt hochrechnen kannst, um damit die Pflichtgrenze rechnerisch zu überspringen.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Was das jedoch nicht heisst, ist, dass Du ein Monatsgehalt von einer unterjährigen Gehaltserhöhung zu einem theoretischen Jahresgehalt hochrechnen kannst, um damit die Pflichtgrenze rechnerisch zu überspringen.


    Und genau das sieht der PKV halt anders (vgl. oben angegeben Link)...

  • Mein obiges Statement bezog sich nur auf das, wie ich das von Dir Genannte Zitat verstehe - dem Link war ich nicht gefolgt.


    Aber ich gebe Dir Recht: Das ist nun in der Tat seltsam. *kopfkratz*


    Woher man an der Stelle eine wirklich verbindliche Auskunft bekommen kann, ist echt schwierig. Sowohl die GKV als auch die PKV werden den Gesetzestext natürlich eher zu ihren Gunsten und Zwecken auslegen - von daher sind beide vermutlich nicht die 1a neutrale Instanz für verbindliche Auskünfte...

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Woher man an der Stelle eine wirklich verbindliche Auskunft bekommen kann, ist echt schwierig. Sowohl die GKV als auch die PKV werden den Gesetzestext natürlich eher zu ihren Gunsten und Zwecken auslegen - von daher sind beide vermutlich nicht die 1a neutrale Instanz für verbindliche Auskünfte...


    Ich habe inzwischen auch schon mit dem Bundesministerium für Gesundheit gesprochen, die mich an den GKV-Spitzenverband verwiesen haben. Der GKV-Spitzenverband hat zwar die Ansicht der PKV geteilt (insbesondere da im neuen Gesetzestext das Wort "tatsächlich" gestrichen wird), wollte mir jedoch auch keine schriftliche Auskunft erteilen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon21
    Ich habe inzwischen auch schon mit dem Bundesministerium für Gesundheit gesprochen, die mich an den GKV-Spitzenverband verwiesen haben. Der GKV-Spitzenverband hat zwar die Ansicht der PKV geteilt (insbesondere da im neuen Gesetzestext das Wort "tatsächlich" gestrichen wird), wollte mir jedoch auch keine schriftliche Auskunft erteilen...


    Ansprechpartner sollte doch im Zweifel deine GKV sein, bei der du aktuell versichert bist. Die muss ja so oder so bestätigen/feststellen, ob du (noch) pflichtversichert bist oder nicht. An die würde ich mich daher wenden.

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