PKV - überschreiten der Versicherungspflichtgrenze bei unterjähriger Gehaltserhöhung?

  • Inzwischen hat sich der GKV-Spitzenverband geäußert:


    "Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V sind Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung mit einem
    regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über der maßgebenden Jahresarbeitsentgeltgrenze
    aufnehmen, von Beginn der Beschäftigung an versicherungsfrei. Ob das regelmäßige
    Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze
    übersteigt, ist in einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage
    der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden
    Einkommensverhältnisse festzustellen."


    und


    "Besteht für den Arbeitnehmer zunächst Versicherungspflicht, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze
    nicht überschritten wird, endet diese – im Falle der Entgelterhöhung –
    mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens, vorausgesetzt, dass das regelmäßige
    Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an
    geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V)."


    Fazit: Die Stellungnahme des PKV wurde bestätigt. Es reicht also wenn ab Dezember 2010 das monatliche Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.

  • UPDATE:


    Ich habe von meinen Arbeitgeber vor ein paar Tagen die Mitteilung erhalten, dass ich nicht länger versicherungspflichtig bin. In meinem eingangs aufgeführten Beispiel kam somit die zweite Berechnungsmethode zur Anwendung.

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