Steuererklärungen sind immer beim Finanzamt abzugeben, in dessen Zuständigkeitsbereich Du zum Zeitpunkt der Abgabe lebst.
--> Also alles zum "neuen" Finanzamt" senden.
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Steuererklärungen sind immer beim Finanzamt abzugeben, in dessen Zuständigkeitsbereich Du zum Zeitpunkt der Abgabe lebst.
--> Also alles zum "neuen" Finanzamt" senden.
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Eine neue Steuernummer bekommt niemand mehr. Jeder Bürger hat seit ca. 1 Jahr eine bundeseinheitliche lebenslange und 20 Jahre über den Tod hinaus gültige Steuerindifikationsnummer.
das ist Schmarrn so wie es dasteht.
Die Steueridentifikationsnummer hat noch nichts mit der normalen Steuernummer zu tun. Mittelfristig soll letztere in der ID aufgehen, aber im Moment hat man natürlich noch von seinem jeweiligen Finanzamt eine separate Steuernummer.
Die Steuererklärung geht wie schon mehrmals hier geschrieben an das neue FA. Deshalb sollte man im Formular ja bei "Bisheriges FA" auch das alte eintragen. Wofür soll dieses Feld denn sonst da sein, wenn man die Erklärung an das alte FA schicken würde?
Grüße
also wenn ich mich recht erinnere, stand in dem schreiben mit der neuen Steuer-ID auch, dass man künftig nurnoch diese Nummer bei der privaten EST-Erklärung angeben soll.
Richtig, man braucht nur noch die neue bundeseinheitliche Steuerindifiktionsnummer. Im letzten Jahr sollte man noch zusätzlich die alte örtliche Steuernummer zusätzlich angeben. Jetzt braucht man diese nicht mehr, die ist Geschichte.
Hallo zusammen!
Vielen Dank.
Chris
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