.de Domains: Welche Rechtsformen als Admin-C erlaubt

  • Re: .de Domains: Welche Rechtsformen als Admin-C erlaubt


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Aber welche Rechtformen sind als Admin-C zulässig? Reicht da auch eine BGB-Gesellschafft, um eine Domain für 3 oder 4 Privatpersonen zu registrieren?


    Nein, da eine BGB-Gesellschaft keine juristische Person ist. Einer der Gesellschafter muss seinen "Kopf" als Admin-C schon hinhalten ;).

  • Ohje, mein BWL ist zwar schon länger her, aber wenn ichs richtig in Erinnerung habe gilt eine Gesellschaft erst ab der GmbH als juristische Person.
    Aber die Denic verlang beim Admin-C noch immer eine natürliche Person, und das ist keine Gesellschaft (egal welche Rechtsform sie hat).

    www.mnies.dewww.pdaboard.dewww.v3info.de
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    Merke: Wer nicht nachdenkt regt sich auch über nichts auf
    Der der nicht in Foren mit vertikaler Zappelwerbung postet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Eine Domain bei der der Admin-C eine juristische Person ist, ist z.B. max4eu.de. Ausserdem mit Sitz im Ausland.


    Nein. Der Admin-C ist der "Hostmaster" - ein Role-Account, keine juristische Person. Ist zwar so nicht ganz korrekt, aber wen kümmerts?

  • Naja, wenn ich das richtig sehe: http://firmena-z.wko.at/udbsql…p?K=1&MG=206213&NOFRAME=J
    ist das ne 3 Mann Firma, evtl. ist da Wohnsitz und Firmensitz des Inhabers dasselbe und die Denic hat es deswegen durchgehen lassen, oder es wurde ein individueller Vertrag mit der Denic geschlossen, oder die Denic hat halt net gescheid überprüft.

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  • Zitat

    Original geschrieben von The_Master
    oder die Denic hat halt net gescheid überprüft.


    DENIC überprüft nie "gescheid" ;), da alle Registrierungen über automatische Systeme ablaufen. Erst nach einer Beschwerde an DENIC könnte der Admin-C beanstandet werden.

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