ZitatOriginal geschrieben von Lagoon08
Ist halt die Frage, wofür das Portierungsentgelt beim alten Anbieter erhoben wird. Ich gehe einmal davon aus, dass es der Aufwand bei der Freigabe der Rufnummer ist. Diese Leistung wird im beschriebenen Fall allerdings erbracht, egal, ob jemand die freigegebene Rufnummer dann auch anfordert ... Ergo dürfte das Geld weg sein :p
Meine Meinung ist wie die von denizli, dass es ein Werkvertrag ist und nicht ein Werkliefervertrag oder gar eine Holschuld des neuen Anbieters. Beim WV wird der Erfolg geschuldet und nicht die Ware. Die Ware ist hier eh immateriell, es macht keinen Sinn so zu tun als müsse die Nummer von einer Spedition abgeholt werden und würde bei Nichtabholung übers Wochenende langsam im Kühlhaus verfaulen... :p
0151:
Meiner Erinnerung nach ist die BNetzA aufgrund ihres Sternverfahrens damals zum Schluss gekommen, dass bei 29,95 Euro die Obergrenze des marktüblichen sei.
Dann kam die Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 % und die raffinierten Leute bei Drillisch dachten sich: Wenn die Grundlage der Entscheidung damals 16 % waren, dann schreiben wir einfach den Tarif eigenmächtig fort.
Und so geschah es , 29,95 / 1,16 * 1,19 = 30,72€, und niemand ermannte sich zu klagen dagegen.