Vodafone Ärger bei Vertragsverlängerung!

  • Hallo,


    habe vor ca. 2 Wochen meinen Vodafone Vertrag per Hotline verlängert. Ich habe angegeben das ich den Vertrag SuperFlat Internet für 49,95 Euro haben möchte und dies dann auch telefonisch abgeschlossen.


    Doch als ich vorgestern im Internet nachgeschaut hatte stand da plötzlich der Tarif SuperFlat Internet Allnet der 109,95 Euro kostet, also 60 Euro mehr! Was kann ich jetzt dagegen machen, man hat mir dies nicht mitgeteilt und ich habe auch nichts unterschrieben.


    Auf Mails habe ich bis jetzt keine Antwort von Vodafone bekommen.


    Kann mir jemand weitrerhelfen?

  • Ganz einfach schriftlich(am besten per Fax an 0 21 02 / 98 65 75,geht schneller) widerrufen,unter Angabe des beanstandeten neuen Tarifs,deiner Kundennummer und gegebenfalls wenn angegeben der Auftragsnummer.
    Dann wird alles wieder auf den bisherigen Tarif zurückgesetzt.
    Wenn noch genug Zeit ist und du hattest die Absicht zu kündigen,dann diese erneut verfassen und abschicken.

  • Difiniere bitte die Ca. 2 Wochen? an welchem Tag genau?


    Du hast ja auch bei einer VVL ein "Widerrufsrecht" von 14Tagen

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Wann genau kann ich nicht genau sagen, ca. 2 Wochen. Die Hotline habe ich auch am Donnerstag angerufen, man teilte mir mit, das sie es innerhalb von 2 Werktagen versuchen werden rückgängig zu machen, versprechen können sie es aber nicht.


    Wenn ich aber nichts unterschrieben habe und sie mir das auch nicht schriftlich mitgeteilt haben müßten sie es doch eigentlich rückgängig machen, oder? egal ob es innerhalb von 2 Wochen ist, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von JDRavenhorst
    egal ob es innerhalb von 2 Wochen ist, oder?

    nein die Wiederspruchs frist beträgt genau 14 Tage ! die VVL ist natürlich auf dauer unwirksam wenn dir was eingerichtet wurde was nicht Gegenstand der Vereinbarung ist , aber dies müsstest Du zu 100% beweisen können ! , kannst Du das????
    darin liegt meistens das Problem ... , Keine Zeugen , nixxx schriftliches , keine Unterschrift etz...

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  • Zitat

    Original geschrieben von JDRavenhorst Wenn ich aber nichts unterschrieben habe und sie mir das auch nicht schriftlich mitgeteilt haben müßten sie es doch eigentlich rückgängig machen, oder? egal ob es innerhalb von 2 Wochen ist, oder?


    Bei Mobilfunk-Tarifwechseln die ich online oder per Telefon gemacht habe,hatte ich grundsätzlich keine schriftliche Bestätigung erhalten(zb. beim Wechsel in den Combi Relax60 im September 2010 oder in den C&S Mobil S im November 2010).
    Deshalb hat man ja bei Tarif-oder Optionswechsel die man online oder per Telefon durchführt,14 Tage Widerrufsfrist.

  • Zitat

    Original geschrieben von DARKHALF
    nein die Wiederspruchs frist beträgt genau 14 Tage ! die VVL ist natürlich auf dauer unwirksam wenn dir was eingerichtet wurde was nicht Gegenstand der Vereinbarung ist , aber dies müsstest Du zu 100% beweisen können ! , kannst Du das????
    darin liegt meistens das Problem ... , Keine Zeugen , nixxx schriftliches , keine Unterschrift etz...


    also meines wissens nach beginnt die Wiederufsfrist nach der schriftlichen Wiederufsbelehrung, nicht 14 Tage nach dem Geschäft - noch keine schriftliche Auftragsbestätigung mit Wiederufsbelehrung da = noch kein Fristbeginn !


    aus Wikipedia:


    Zitat

    Um wirksam zu werden, muss der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat. Das bedeutet, dass ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ein Widerruf unbefristet möglich ist. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Durch die Änderungen wurde diese Verlängerung nunmehr eingeschränkt:

  • Wieso muß ich das beweisen, alles wurde telefonisch gemacht, normalerweise müßten die mir das doch schriftlich oder wenigstens per E-Mail mitteilen. Die könnten ja sonst bei jedem nach 2 Jahren den Vertrag einfach so ändern wie sie es wollten.


    Wenn das denn so wäre, und man nicht innerhalb von 2 Wochen widerspricht, wie lange muß ich dann diesen Tarif beibehalten? Man kann doch sicher bei Vodafone nach einer gewissen Zeit den Tarif ändern, oder? Früher war es nach 3 Monaten, wie lange ist es denn heute?

  • Zitat

    Original geschrieben von JDRavenhorst
    Wieso muß ich das beweisen, alles wurde telefonisch gemacht, normalerweise müßten die mir das doch schriftlich oder wenigstens per E-Mail mitteilen. Die könnten ja sonst bei jedem nach 2 Jahren den Vertrag einfach so ändern wie sie es wollten.


    Wenn das denn so wäre, und man nicht innerhalb von 2 Wochen widerspricht, wie lange muß ich dann diesen Tarif beibehalten? Man kann doch sicher bei Vodafone nach einer gewissen Zeit den Tarif ändern, oder? Früher war es nach 3 Monaten, wie lange ist es denn heute?


    meine ich ja, du müßtest eine Auftragsbestätigung mit Wiederufsbelehrung bekommen und könntest ab dem Zugang dieser 14 Tage wiederrufen.


    Das Problem ist allerdings dass diese sicher pünktlich losgeschickt wurde - aber Vodafone verschickt gerne über günstige Postdienstleister die locker mal 1-2 Wochen Laufzeit haben ( Erfahrung habe ich mal gemacht, Vertrag bei Vodafone gekündigt, dann hat 1,5 Wochen später die Kundenbetreuung angerufen und mir ein gutes Angebot gemacht und ich habe wiederufen und ca. 2 Wochen nach dem Telefonat waren in meinem Briefkasten 2 Briefe von Vodafone, die Kündigungsbestätigung + die Vertragsumstellung .... ) und das wird leider recht schwer zu beweisen sein dass du den Brief nicht bekommen hast aber auch schwer von Vodafone dass es so war.


    Ich würde mal den Sachverhalt mit der fehlenden Wiederrufsbelehrung + falscher Tarifumstellung schriftlich vortragen, ein Brief kommt leichter zu Leuten mit Entscheidungskompetenz als ein Hotline-Telefonat...

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