2x Mein Base ohne HW plus Hammer-Handys! Weihnachtsspecial!

  • ... ich habe den Thread nun seit einiger Zeit verfolgt und finde es natürlich für die Betroffenen sehr schade.


    Natürlich haben wieder einige geschrieben, sie erstatten Anzeige oder gehen zum Anwalt oder leiten alle Unterlagen an die richtige Stelle weiter u.s.w., um zu ihrem Recht zu kommen. Solche Beiträge habe ich auch schon in einigen anderen Threads gelesen, wo mal was nicht geklappt hab und ehrlich gesagt, muss ich dabei immer ein bisschen lächeln, weil ich nicht glaube, dass dies jemals einer durchgezogen hat. Alle wollten ja das Forum dann immer auf dem Laufenden halten, aber gelesen hab ich nichts ...


    Oder hat in diesem Fall schon jemand von euch ernst gemacht?


    Grüße



  • Also wenn du hier schauen würdest, würdest du schnell entnehmen können, dass die Leute nicht nur schreiben sondern auch handeln um auch an ihre Forderung zu kommen (mit hilfe eines Inkassounternehmens oder Mahnbescheid):


    http://www.telefon-treff.de/sh…t=happyhypo&pagenumber=26

    MfG


    HH

  • Es gab schon einige Fälle, bei denen doch schon gehandelt wurde, entweder durch Rechtsanwalt oder durch eine Anzeige. Es ist auch so, dass nicht alle hier melden, was sie gemacht haben. So ein Fall wird nicht von heute auf morgen gelöst, das dauert schon mal gute 2-3 Monate.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Es gab schon einige Fälle, bei denen doch schon gehandelt wurde, entweder durch Rechtsanwalt oder durch eine Anzeige. Es ist auch so, dass nicht alle hier melden, was sie gemacht haben. So ein Fall wird nicht von heute auf morgen gelöst, das dauert schon mal gute 2-3 Monate.



    Genau so ist es, schließlich will man sich im Guten einigen, da immer mal was schief gehen kann....

    MfG


    HH

  • Zitat

    Original geschrieben von happyhypo
    Genau so ist es, schließlich will man sich im Guten einigen, da immer mal was schief gehen kann....


    Eine Einigung setzt aber ein gewisses Maß an Kommunikation voraus.


    Und u.a. genau hier hat sich der Händler in letzter Zeit nicht als besonderes souverän erwiesen.

  • Zitat

    Original geschrieben von grizuac
    Eine Einigung setzt aber ein gewisses Maß an Kommunikation voraus.


    Und u.a. genau hier hat sich der Händler in letzter Zeit nicht als besonderes souverän erwiesen.


    Sicher, trotzdem musst du ihn erstmal in Verzug setzen, damit du selber nichtmehr die RA Kosten an der Backe hast.....

    MfG


    HH

  • Zitat

    Original geschrieben von happyhypo
    Sicher, trotzdem musst du ihn erstmal in Verzug setzen, damit du selber nichtmehr die RA Kosten an der Backe hast.....


    Das gilt nicht, wenn die Leistung nach dem Kalender bestimmbar ist, also eine Zeitangabe gegeben ist. Wenn er also schreibt: Lieferung der Handies innerhalb einer Woche, befindet er sich nach Ablauf der Woche automatisch im Verzug. Habe jetzt nicht alle Postings überprüft und auch keinen Vertrag abgeschlossen, um das positiv oder negativ werten zu können.

  • Zitat

    Original geschrieben von TGW712
    Das gilt nicht, wenn die Leistung nach dem Kalender bestimmbar ist, also eine Zeitangabe gegeben ist. Wenn er also schreibt: Lieferung der Handies innerhalb einer Woche, befindet er sich nach Ablauf der Woche automatisch im Verzug. Habe jetzt nicht alle Postings überprüft und auch keinen Vertrag abgeschlossen, um das positiv oder negativ werten zu können.



    Die Frage ist, ob das von alleine reicht. :rolleyes:

    MfG


    HH

  • Gesetz sagt ja Auszugsweise


    § 286 BGB


    1. Halte ich evtl. für fraglich, Bei 2. könnte das Ereignis doch evtl. die Aktivierung des Handyvertrages sein und naja 3. ist ja wohl recht klar durch Stornierung erfüllt, oder?


    Aber will wirklich jemand einen Rechtsstreit eingehen?


    Ach, Verzögerungsschaden ist doch eh kaum relevant oder? Schadensersatz statt der Leitung nicht eher einschlägig?


    Zitat

    (1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
    (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.


    §281 BGB (auszugsweise)

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