2x Mein Base ohne HW plus Hammer-Handys! Weihnachtsspecial!

  • Zitat

    Original geschrieben von Meerbuscher
    Hallo Mike,



    Ein Händler kann doch nicht den von EP ggü. dem Kunden bereits anerkannten ("aktivierten") Telekommunikationsvertrag stornieren. Er kann höchstens versuchen, die noch nicht von EP aktivierten Verträge (also die Vertragsangebote der Kunden) von EP "zurückzuholen".


    Und du hast auch wirklich gelesen, was dieser Händler heute morgen hier im Thread veröffentlicht hat:


    Zitat


    ALLE Verträge die bereits aktiviert wurden (Diese sind alle am Wochenende aktiviert worden) müssen storniert werden. Am Montag hat Eplus rießen ärger gemacht und hat uns aufgefordert das Angebot einzustellen, keine weiteren Verträge zu aktivieren und die bereits aktivierte Verträge vom Wochenende wieder zu stornieren.


    Die Verträge sind bei Base storniert worden, also entstehen euch dafür auch keine kosten!!!


    Das ist eine eindeutige Aussage. Die aktivierten Verträge werden - auf wessen Veranlassung nun auch in Wirklichkeit immer - angeblich storniert. Und selbst das ist offenbar noch nicht passiert. Langsam wird das echt der Hammer hier!!!

  • Siemens
    Ja natürlich habe ich das gelesen - und genau das war ja der Auslöser für meine "Verstörung". Ich sehe nicht, dass der Händler die bereits aktivierten Verträge (damit meine ich die zwischen EP und Kunde, die von EP schon angeschrieben wurden) überhaupt stornieren kann und staune, dass der Händler genau das behauptet (zumindest ist das so zu verstehen).


    Deswegen habe ich euch ja hier auch ein Loch in den Bauch gefragt, um mal herauszufinden, wie dieses Procedere überhaupt abläuft.


    Und wenn dem wirklich so wäre, bzw. wenn der Händler das tatsächlich meint, dass er also behauptet, er würde bereits aktivierte (von EP anerkannte) Verträge stornieren - was er, wie ich annehme, gar nicht kann - dann wirft das kein gutes Licht auf den Händler. Es dient höchstens der zeitweiligen Beruhigung der wütenden Masse. Es würde aber auch eigentlich gar nichts nützen, denn der Vertrag zwischen EP und dem Kunden würde weiter bestehen. Es sei denn ... EP würde "mitspielen", um dem Händler den Hintern aus dem Feuer zu holen und die Verträge einfach kündigen. Alles sehr spekulativ und undurchsichtig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Meerbuscher
      Siemens
    Und wenn dem wirklich so wäre, dass der Händler behauptet, er würde stornieren - was er, wie ich annehme, gar nicht kann - dann wirft das kein gutes Licht auf den Händler.


    Von Licht auf den Händler würde ich garnicht mehr reden, da ist totale Dunkelheit meiner Meinung nach.
    Genau kenn ich mich mit der Handhabung auch nicht aus, aber es muss möglich sein. Denn: im Falle eines Widerrufes ist dieser immer an den Händler zu richten. Dieser muss dann natürlich reagieren. Ergo: der Händler muss eine Möglichkeit haben, den Vertrag zu stornieren - nämlich genau in einem solchen Widerrufsfall. Ich denke, das ist schon möglich...


    Bye, Mike

  • Zitat

    Original geschrieben von Síemenshandyfan
    Von Licht auf den Händler würde ich garnicht mehr reden, da ist totale Dunkelheit meiner Meinung nach.

    Das hast du gesagt ... aber "lustig is scho"


    Zitat

    Original geschrieben von Síemenshandyfan Genau kenn ich mich mit der Handhabung auch nicht aus, aber es muss möglich sein. Denn: im Falle eines Widerrufes ist dieser immer an den Händler zu richten. Dieser muss dann natürlich reagieren. Ergo: der Händler muss eine Möglichkeit haben, den Vertrag zu stornieren - nämlich genau in einem solchen Widerrufsfall. Ich denke, das ist schon möglich...Bye, Mike


    An wen der Widerruf geht, is so eine Sache. Der Händler ist doch nur Vermittler des TK-Vertrags. Den würde ich als Kunde eher ggü. dem Provider widerrufen (ganz praktisch würde ich beiden ggü. widerrufen). Hier ist jedoch noch die Hardware im Spiel - und da müsste der Kunde ggü. dem Vermittler widerrufen.


    Es geht hier aber darum - so zumindest hört es sich an - dass der Vermittler selbstständig (ohne Auftrag des Kunden) bereits bestehende Verträge zwischen EP und Kunde "für den Kunden" storniert - und ich frage und ergänze ganz spekulativ: "für den Kunden widerruft?"

  • Ich habe weder eine Freischaltung, noch eine Stornierung erhalten.


    Was muss ich nun tun? Nichts, oder?


    Unterlagen werden vernichtet und die Sache ist erledigt, oder?

  • Zitat

    Ich habe weder eine Freischaltung, noch eine Stornierung erhalten. Was muss ich nun tun? Nichts, oder? Unterlagen werden vernichtet und die Sache ist erledigt, oder?


    wenn der Händler nicht z.B. betrügerisch handelt oder einfach im Chaos versinkt und die Verträge deswegen nicht rechtzeitig storniert... sollte alles kein problem sein


    Wie lange dauert es eigentlich bei BASE, bis ein Händler seine Provision bekommt?

  • Der Händler kann den schon aktivierten Vertrag nur mit Zustimmung des Kunden stornieren (oder besser: nur auf Veranlassung des Kunden) , denn das Widerrufsrecht hat nur der Kunde, nicht der Händler. Sinn dieses Widerrufsrecht ist es nämlich, dass der Kunde die Ware, die er im Netz oder telefonisch bestellt hat, genauso prüfen kann, wie als wenn er wenn er im Laden gekauft hätte. Deshalb ist es bei im Netz abgeschlossenen Handyverträgen auch so, dass das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn er die Karten nutzt, auch, wenn die eigentliche Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.


    Das der Händler sich verkalkuliert hat, ist nicht das Problem des Kunden. Rein rechtlich gesehen, könnten also diejenigen, deren Verträge schon aktiviert sind, beim Händler ihre Geräte einfordern, denn - wie hier schon gesagt wurde: Verträge sind zu halten.


    Ob man bei diesem Händler allerdings etwas bekommen wird, ist - meiner Meinung nach - mehr als fraglich. Da er aber schon eine neue Aktion plant (in der er vermutlich die sich jetzt bei ihm stapelnden Geräte absetzen will), bekommt man ja vielleicht doch etwas. Einen ordentlichen Dämpfer hat er mit Sicherheit verdient. So etwas dreistes habe ich noch nicht erlebt. Da meine Verträge gar nicht erst aktiviert worden sind, kann ich das Einklagen leider nicht selbst testen. Also, viel Glück - und immer noch besser als ggf. auf 120 Euro sitzen zu bleiben.

  • Hi Ulka

    Zitat

    Original geschrieben von Ulka Der Händler kann den schon aktivierten Vertrag nur mit Zustimmung des Kunden stornieren (oder besser: nur auf Veranlassung des Kunden) , denn das Widerrufsrecht hat nur der Kunde, nicht der Händler.

    Bis dahin - that's wat isch jesacht have - Zustimmung. Wobei im hiesigen Fall das (Zusammen?)spiel zwischen Händler und TK-Anbieter ungeklärt ist und der Händler es so formulierte, als würde der TK-Anbieter ihn quasi zwingen, einen nicht näher beschriebenen Vertrag zu stornieren.


    Zitat

    Original geschrieben von Ulka [...]Deshalb ist es bei im Netz abgeschlossenen Handyverträgen auch so, dass das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn er die Karten nutzt, auch, wenn die eigentliche Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.

    Da war aber mal was mit einer Veränderung des §312 .... BGB ... soweit ich mich erinnere, ging das in diese Richtung. Ich weiß auch, dass es Urteile gab, die das genau anders gesehen haben und das Widerrufsrecht ... warte mal ... schau mal hier das geht in die Richtung.


    Wilde Spekulation, aber mir geht es eigentlich mehr um die rechtliche Sicht im Allgemeinen. Der Händler kann sowieso machen, was er will. Beim nächsten Angebot wird auch ein Teil der Geprellten wieder auf den Zug aufspringen, da muss nur die Geschichte gut oder das Angebot zu verlockend sein. Gier frisst Hirn - so ist der Mens... Mann. Und ich bin auch nur eines dieser armen Geschöpfe :gpaul:

  • Ich überlege heute noch mir zur Sicherheit Ersatzkarten von Base zuschicken zu lassen, damit ich nicht ständig anrufen muss, um zu erfragen ob der Storno durch ist.


    Vielleicht klapptr der Storno dann auch nichtmehr und 321 muss liefern...

    MfG


    HH

  • Also, irgendwas stinkt hier....


    Ich hatte per email darum gebeten, mir die Verträge per email zum ausfüllen zuzusenden.


    Daraufhin wurde ich gebeten, erst meine Anschrift mitzuteilen....
    ...wozu, ich wollte doch nur die Blankoauftragespapiere per email-Anhang?


    Naja, ich teilt ihm meine Anschrift mit, woraufhin ich eine Auftragsbestätigung und die
    Anhänge per email bekam. Da mir das etwas spanisch vorkam, lies ich die Finger davon,
    also nix ausgefüllt, keine Bankdaten oder sonstwas.


    Im nachhinein bin ich heilfroh darüber.
    Im schlimmsten Fall müßten die 120,-- bezahlt werden mit allen Unanehmlichkeiten
    (sehr unwahrscheinlich).


    Wenn eplus allerdings das wirklich nicht erlaubt hat, dürften allerdings keine Aufträge aktiviert werden bzw. müßte im nachhinein storniert werden.

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