Garantie HTC Wildfire bei 1&1 Vertrag unklar

  • N'Abend Zusammen,


    ich habe mit einem 1&1 Vertrag ein HTC Wildfire erworben und dieses verkauft, da es nicht benötigt wird.
    Nun fragt der Käufer zurecht, wie es denn mit der Garantie aussehen würde.


    Beim Handy war zwar ein Retourenschein dabei, dieser ist aber auf den Vertragsinhaber ausgestellt. Auf Nachfrage bei der Hotline sagte man mir, dass ich die Garantie mit dem Vertrag zusammen erworben hätte und diese auch nur beim Vertragspartner gültig sei. Sprich, auch bei Weiterverkauf nur der VP sich an den Provider wenden kann.
    Bei Gewährleistungsanfragen sei wiederum der Hersteller direkt verantwortlich.


    Ich bin kein Fachmann und auch kein Jurist, aber meiner Ansicht nach hat man mir aber ein Handy verkauft. Nehme ich das Handy nicht, spare ich ca. 120€, also habe ich ja irgendetwas erworben. Das Handy hat ja nichts mit dem Vertrag an sich zu tun.


    Meine Frage ist nun, wer ist zuständig und an wen wendet man sich?

  • Da hat die Hotline anscheinend etwas durcheinander gebracht.


    Die Garantie ist auf das Gerät bezogen.
    Die Gewährleistung ist eine Sache zwischen Anbieter und Käufer.

  • Die Gewährleistung (also zwischen Käufer= Dir und Händler= 1&1) kann an dich gebunden werden, die Garantie hingegen nicht. Ob HTC nun einen Endkundensupport hat und/oder wie Nokia Service Points, kann ich nicht beantworten, denn dann wäre es kein Problem.


    Müssen aber die HTCs über den Händler eingeschickt werden, könnte es ein Problem geben.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Aber auch dann kann doch jeder beliebige dieses Handy einschicken oder nicht? Warum sollte man so etwas an einem Käufer fest machen wollen/dürfen?


    Parallel schreibe ich HTC an und erkundige mich nach deren Vorgehen. Kommt mir auf jeden Fall alles suspekt vor, was die Hotline da so von sich gibt.

  • Wie ich oben schon schrieb hat die Hotline einfach Garantie und Gewährleistung verwechselt.


    Garantie ist Gerätbezogen. Da ist egal wer das Handy einreicht.
    Die Gewährleistung gilt i.d.R. erstmal nur für den Erst-Käufer des Handys.

  • Dafür ist die Tel/Internet Flat sehr günstig und die Hotline umsonst, da kann man fast so eine Hotline verkraften.


    @stefanie/sin
    Danke für die genaue Erläuterung. Hoffe, dass von HTC was anständiges kommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von altariq
    Dafür ist die Tel/Internet Flat sehr günstig und die Hotline umsonst,


    Stimmt, dort ruft man umsonst an. Und sogar kostenlos.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Wie ich oben schon schrieb hat die Hotline einfach Garantie und Gewährleistung verwechselt.


    Garantie ist Gerätbezogen. Da ist egal wer das Handy einreicht.


    Das ist leider nicht korrekt. Es kommt auf die Garantiebedinungen an, bei dessen Gestaltung der Hersteller Frei ist, weil es - im Gegensatz zur Gewährleistung - einen freiwillige Geschichte ist. Bei Handys ist es i.d.R. zwar unproblematisch zumindest in der Praxis unproblematisch.


    Aber, aus einener Erfahrung weis sich, dass das ganze z.B. im Fotobereich ganz anders aussieht. Es sind eigentlich alle Garantiebedinungen auf den "ERSTKÄUFTER m Bereich der Endverbraucher" beschränkt. Und das ziehen viele Unternehmen, gerade im Fotobereich (zu nennen z.B. Sigma Deutschland oder Tamron), gnadenlos durch. Hat das Gerät einmal den Besitzer gewechselt, machen die keinen Handschlag mehr aus Garantie. Selbst wenn es Fehler sind, die sehr warscheinlich Reihenweise bei einer Serie aufgetreten sind.


    Es ist also immer ein Problem, Garantie oder Gewährleistung nach einen Gebrauchtverkauf geltend zu machen als 2. Hand. Meist klappt beides (!) glücklicherweise bei Handys, aber man hat bei den meisten Garantiebestimmungen ist auch dieses nicht zwingend. Im Fall der Gewährleistung, die sowiso nur zwischen Händler und Endverbraucher (bei Unternehmen ohne Beweislastumkehr) greift, ohnehin reine Kulanz.


    So mag ich mal aus der HTC Garantiebestimmung Zitieren

    Zitat

    1. Die beschränkte Garantie (Anm: wohl wörtlich aus Limitied Warranty) wird an den Erstlkäufer des Produktes ("Kunde") vergeben. Diese beschränkte Garantie kann auch an einer andere Person übertragen werden, der das Produkts verkauf wird, vorrausgesetzt HTC stimmt in schriftlicher Form diesem verkauf zu (HTC lehnt nicht grundlos ab)


    Das ist leider so. Ich wurde auch vor 2 Monaten eines besseren Belehrt, und bin seitdem unglaublich vorsichtig bei alles, was gebraucht ist und nicht vom Händler kommt.

  • ich hatte den fall auch schon und hab dann halt als zwischenstation fungiert. man ist ja freundlich. wenn der hersteller das so will bekommt er es so. aus prinzip

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