ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
War die zu protierende Rufnummer eine "originäre" VF-Rufnummer, darf VF sie auch nach Ablauf der 30-Tage-Frist (bis zu 6 Monaten) zurückgewähren. Das setzt nur einen guten Willen des Anbieters voraus.
War sie bereits von einem anderen Anbieter zu VF portiert, ist definitiv "Ende der Durchsage".
Es ist eine 0172 Vorwahl und damals hieß der Laden noch Mannesmann. Von Vodafone ging es zur Telekom und dann zurück zu Vodafone. Ursprünglich ist die Nummer aber von denen!
Ist das "originär" genug?