ZitatOriginal geschrieben von Boris1968
Aber meines Wissens nicht, wenn die Fahrt zu einem Arbeitsplatz (der TE ist noch Angestellter woanders) geht, die mit seinem Betrieb nichts zu tun hat!
Das ist klar. Du hattest aber geschrieben: "auch Deinem eigenen Betrieb". Und hierbei zählen soweit ich weiß die Fahrten mit in die anteilige gewerbliche Nutzung, wenn es darum geht, den Anteil der gewerblichen Nutzung prozentual zu ermitteln.
Dass unabhängig davon abhängig von den Kilometern dann Eigennutzung (prozentual vom Fahrzeuglistenpreis) als Gewinng gebucht werden muss, ist auch klar, aber darum ging es mir hierbei auch nicht...