Kleingewerbe und ein Firmenwagen

  • Moin zusammen,


    kann mir kurz jemand vor augen führen wie es sich bei einem nebengewerbe und einem leasingfahrzeug verhält?


    Ich brauche für mein nebengewerbe für werbe und botenfahrten einen kleinen smart, der halt auch als eyecatcher.


    So die frage ist nun was günstiger ist die 30 cent variante oder die 1 % variante.


    Verstehe ich das richtig, das bei der 1 prozent variante 1% des Listenpreises als Gewinn gebucht wird und dagegen dann sämtliche kosten des Wagens gerechnet werden können?


    Das würde sich doch steuerlich die Waage halten?


    15000 LVP 1 % = 150 Euro
    Leasingrate ca 150 Euro


    Das würde sich doch steuerlich nicht viel tun oder?


    Vielleicht kennt sich ja damit etwas besser aus als ich =)


    grüße und dank im voraus


    stefan

  • Zur Info: Die 1 % Variante ist meines Wissens nur noch zulässig, wenn der PKW mindestens zu 50 % betrieblich genutzt wird.


    Fährst Du das Fahrzeug überhaupt privat, ich meine, ist vielleicht noch ein anderes Fahrzeug im Haushalt, welches Du privat nutzt und den "Smart" vielleicht nur beruflich?


    Geht zwar nicht beim Smart, aber ich hatte Fiat Fiorino, Jumpy/Scudo, und diese gibt es mit LKW Zulassung. Die 1 % Regelung bzw. Fahrtenbuch gilt nur für PKW und Kombifahrzeuge. Meinen Jumpy habe ich natürlich nie privat genutzt, bin ja überzeugter Motorradfahrer, auch im tiefsten Winter! Habe die Betriebsprüfung mit dieser Argumentation vor Jahren überstanden! Hat immerhin 16 Jahre funktioniert, dann brauchte ich mehr als 3 Sitzplätze (Kinder) und ich mußte mich für die PKW Version mit Fahrtenbuch entscheiden!


    Du vergißt, das Du bei Deinem Rechenbeispiel zwar 150 Euro Leasing zahlst, aber Du zahlst ja auch noch Steuer, Versicherung und Kraftstoff. Somit könntest Du in jedem Fall mehr als die 150 Euro absetzen.


    Bist Du vorsteuerabzugsberechtigt? Dies ist entscheidend, ob Du die MwSt als Vorsteuer geltend machen kannst.


    Falls nein, denk mal darüber nach, ob Du das Fahrzeug vielleicht nicht privat least und für 30 Cent an Deine Fa. vermietest. Ist aber in der Regel nur empfehlenswert, wenn Du keine Vorsteuer geltend machen kannst.


    Ein Gang zum Steuerberater könnte vielleicht zur genauen Einzelfallempfehlung führen, der Begriff Kleingewerbe ist sehr weit gestrickt. Weißt Du heute schon, ob Dein Gewerbe in der Mitte der Laufzeit des Leasingvertrages noch ein Kleingewerbe, ein richtiges Gewerbe (mit Billanzen, etc.) oder gar keins (pleite) mehr ist? Der Leasingvertrag wird vermutlich ohnehin nur auf Dich als privat haftend laufen, also alles mit einkalkulieren.


    Will Dir hier keine Angst machen, aber ich habe in fast 20 Jahren Selbständigkeit, seit einigen Jahren praktisch nebenberuflich, schon so ziemlich alle Höhen und Tiefen erlebt!




    Gruß Boris

  • Hi Boris,


    also von meinem regulären job haben wir ebenfalls fahrzeuge. Die wir nutzen können, ohne das groß tam tam gemacht wird =)


    Und noch habe ich einen Zafira also hauptfamilienauto. Der firmenwagen würde dann auch nur als dieser genutzt, fahrten zur bank post usw. Kann man auch werbefahrten machen? Der Smart soll ja mit werbung beklebt werden.


    Wie verhält sich das denn mit einem fiorino z.b wie wird das denn verrechnet kann ich da quasi die ganzen aufwendungen absetzen OHNE dafür eine Einnahme buchen zu müssen?


    Dann wäre das natülrich auch eine interessante alternative, ich meine das unsere alten pandas aus dem zivildienst auch als lkws zugelassen waren die hatten so einen anbau dran =)


    Vorsteuerabzugsberechtigt bin ich nicht.


    Beim firmenleasing gibts aber so wie ich finde bessere angebote ohne anzahlung.


    Wie würde das denn bei der Vermietungsversion laufen? Meine firma zahlt mir dann 30 cent pro KM? Wie weise ich das denn nach? mit fahrtenbuch?

  • Hi,
    das mit den 30 Cent funktioniert wie folgt: Du zahlst alles erstmal selber und führst für die betrieblichen Fahrten ein Fahrtenbuch. Pro KM kannst Du Dir 30 Cent von Deinem Betrieb an Dich selber Aufwandsentschädigung erstatten. Dafür mußt Du aber alles (Wertverlust, hier Leasingraten, Benzin, Versicherung und Reparaturen zahlen). Nachteil: Die Vorsteuer ist weg, aber Du bist eh nicht vorsteuerabzugsberechtigt.


    Das mit den Angeboten für Gewerbe bei Leasing ist in Deinem Fall ohnehin egal, prüft die Leasingbank nach, ob Du das Fahrzeug im Betriebsvermögen hast oder nicht? Wohl eher kaum, da Dein Betrieb und Du den gleichen Inhabernamen haben werdet.


    Wenn Du sagst, Du nutzt den Smart überhaupt nicht privat, dann nimm den zu 100 % ins Betriebsvermögen und setze auch alles ab. Die in etwa gefahrenen Kilometer sollten aber in Relation zum Firmenumsatz stehen. Natrülich kann auch mal der eine oder andere KM privat anfallen, sollte aber nicht übertrieben werden, da Du ja offiziell das Fahrzeug nur betrieblich nutzt.


    Das mit den LKW Zulassungen hat den Vorteil, das Fahrzeug ist ein Lieferwagen und in diesem Fall spricht, im Gegensatz zur PKW Zulassung der erste Anschein erst mal für eine gewerbliche Verwendung des Fahrzeuges. Bei mir damals hätte das Finanzamt mir eine Privatnutzung nachweisen müssen, und nicht, wie bei der PKW Zulassung, der Steuerpflichtige muß argumentieren, warum er das Fahrzeug nicht privat nutzt. Hatte bei der LKW Zulassung von 1991 bis 2006 (verschiedene Fahrzeuge) trotz Betriebsprüfung noch nie einen Eigenanteil. Das aktuelle, 2006 gekaufte Fahrzeug war 3 Jahre absichtlich sehr teuer geleast (nur betrieblich genutzt), wurde dann für 10 % Restwert von meiner Frau aus dem Leasingvertrag gekauft (hier fielen einmalig 19 % MWST aus dem Kaufpreis an) und seit 2009 für 30 Cent pro KM an meine Firma überlassen. Die Bezahlung erfolgt aber nicht in Geld (sonst wäre bei der Konstruktion die MwSt aus den Tankrechnungen und Reparaturen weg, ich bin vorsteuerabzugsberechtigt) sondern in Kraftstoff. Das heißt, meine Firma zahlt mit Benzin die KM-Pauschale und kann somit aus den Benzinkosten die Vorsteuer geltend machen. Es gibt seit eingen Jahren ein Urteil, wonach eine Bezahlung nicht in Geld erfolgen muß. Die von mir gewählte Konstruktion ist gewagt, das gebe ich zu, ich sehe aber einer Betriebsprüfung gelassen entgegen.


    Wenn das in Deinem Haushalt vorhandene Fahrzeug größer als das betrieblich genutzte ist, würde ich den Smart ausschließlich betrieblich nutzen. Normalerweise langt es dem Finanzamt, wenn das andere Fahrzeug im Haushalt größer (Rauminhalt, Motorleistung, etc.) ist und die KM in Relation zu dem Geschäftsaufkommen stehen. Ein Zafira ist definitiv größer als ein Smart. Bei ausschließlich betrieblich genutzten Fahrzeugen ist mir auch keine Pflicht bekannt, ein Fahrtenbuch zu führen (außer Blitzerfotos, etc., dies ist dann aber nicht aus steuerlicher Sicht).


    Ich persönlich würde den Smart als Werbesäule sehen, kleb ein wenig Werbung drauf, fahre diesen ausschließlich betrrieblich und setze alles ab. Ein Smart hat auch nur 2 Sitzplätze, wenn Deine Familie größer als 2 Personen ist, ist dieser ohnehin ungeeignet für Privatnutzung.


    Aber Vorsicht: Ich weiß jetzt nicht, ob Du noch zusätzlich einen Arbeitnehmerjob hast. Falls ja, sollte das Kennzeichen vom Smart nicht identisch mit dem sein, mit dem Du jeden Tag zu Deiner Arbeit fährst! Dann wäre die Privatnutzung nachgewiesen! Auch zählt jede Fahrt zur Arbeitsstelle, auch Deinem eigenen Betrieb, als Privatfahrt! Ich gehe aber davon aus, das Dein Kleingewerbe unter Deiner Wohnadresse angemeldet ist, falls nicht, aufpassen, dann solltest Du offiziell mit einem anderen Fahrzeug dahinfahren und der Smart auf dem "Firmengelände" nachts stehen.


    Bin aber kein Steuerberater, ich spreche hier nur aus, wie ich was gemacht habe und wie ich persönlich gewisse Sachen sehe!


    Gruß Boris

  • Hi Boris, für deine Tipps bin ich echt dankbar =)


    Ich hab eins nicht ganz verstanden


    Zitat

    Aber Vorsicht: Ich weiß jetzt nicht, ob Du noch zusätzlich einen Arbeitnehmerjob hast. Falls ja, sollte das Kennzeichen vom Smart nicht identisch mit dem sein, mit dem Du jeden Tag zu Deiner Arbeit fährst! Dann wäre die Privatnutzung nachgewiesen! Auch zählt jede Fahrt zur Arbeitsstelle, auch Deinem eigenen Betrieb, als Privatfahrt! Ich gehe aber davon aus, das Dein Kleingewerbe unter Deiner Wohnadresse angemeldet ist, falls nicht, aufpassen, dann solltest Du offiziell mit einem anderen Fahrzeug dahinfahren und der Smart auf dem "Firmengelände" nachts stehen.


    Ich habe einen regulären Job, in Mönchengladbach ich selbst wohne im Kreis Viersen, was meinst du denn mit dem nicht identischen Kennzeichen? von den Buchstaben? Oder die des Ortes?


    Mein Kleingewerbe ist auf der Wohnadresse gemeldet. Und meine Familie besteht aus 3 Personen Frau Kind und ich =)

  • Wenn Du sagst, Du nutzt den Smart nicht privat. Dann sollte es nicht das Fahrzeug sein, mit dem Du laut Deiner Steuererklärung zu Deinem anderen Arbeitsplatz fährst! Man muß ja jedes Jahr das Kennzeichen des PKWs angeben, mit dem man zur Arbeit fährt.


    Weil diese Fahrten nicht Deinem Kleingewerbe zugeordnet werden, ist dies demnach eine nicht betrieblich veranlasste Fahrt und demnach privat. Somit kannst Du schlecht sagen, der Smart wird ausschließlich beruflich genutzt.


    Gib halt den Zafira bei den Fahrtkosten zum anderen Job an und bleibe dabei, der Smart würde nur beruflich existieren, da Du ja nie im Leben Dich in so etwas kleines reinquetschen würdest, wenn Du einen großen geräumigen Zafira hast.


    Ich persönlich würde in Deinem Fall sogar versuchen, das ich kein Kleingewerbe mehr bin. Dir geht bares Geld verloren, wenn Du die Vorsteuer aus dem Leasingvertrag und Benzin nicht abziehen kannst. Zwar müßtest Du umgekehrt in Deinen Rechnungen auch Umsatzsteuer verlangen, aber ich kann mir nicht vorstellen, das sich das ganze unterm Strich bei einem Neufahrzeug nicht rechnet. Ist zwar etwas mehr Papierkram, aber ich würde das ganze unter dem Gesichtspunkt Neufahrzeug mal mit Deinem Steuerberater durchsprechen.


    Gruß Boris

  • Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
    Auch zählt jede Fahrt zur Arbeitsstelle, auch Deinem eigenen Betrieb, als Privatfahrt!


    Aber nicht für die Ermittlung der anteiligen geschäftlichen Nutzung des Fahrzeugs (wenn es darum geht, ob die Nutzung größer 50% ist wg. 1% Regel), oder? Soweit ich weiß zählen dort diese Fahrten mit zur geschäftlichen Nutzung...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Aber meines Wissens nicht, wenn die Fahrt zu einem Arbeitsplatz (der TE ist noch Angestellter woanders) geht, die mit seinem Betrieb nichts zu tun hat!


    Selbst bei der 1 % Methode kämen dann noch (ich glaub) 0,03 % je KM für dem Weg zum Arbeitsplatz (im eigenen Betrieb) dazu, es geht hier aber um die Fahrten zu einem anderen Arbeitsverhältnis!


    Fahrtkosten zu seiner eigenen Arbeitsstelle im eigenen Betrieb fallen hier weg, da die Adresse identisch mit seiner Wohnadresse ist. Aber er arbeitet halt noch woanders.


    Gruß Boris

  • Ich würde mal drüber nachdenken, das Fahrzeug zu 100% betrieblich zu nutzen, sei es für Einklaufsfahrten von Büromaterial, Kundenbesuche, etc.

  • Also bei betrieblicher Nutzung über 50% gilt generell 1%-Regelung.
    Ab 10-50% gehört es zum gewillkürten BV, hier hast du die Wahl entweder
    1%-Regelung oder Privat mit Abrechnung der betrieblichen Fahrten.
    Bei unter 10% bleibt dir nur die Privatabrechnung.


    Allerdings, wenn morgen der Schäuble hustet, kanns schon wieder
    anders sein. Rechts- und Planungssicherheit gibt es in dem Land nicht
    mehr - Wetterfahnenpolitik.


    GP

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