ich denke die können das,wird durch die AGBs geregelt,denen entsteht ja ein finanzieller verlust sonst
Ausserordentliche kündigung von Base
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Zitat
Original geschrieben von bernbayer
Kann mir nicht vorstellen, das die wenn sie selbst kündigen dann noch die Grundgebühren bis zum Ende der regulären Mindestlaufzeit verlangen können und das auch noch im Voraus als Einmalbetrag? Ob das rechtmäßig ist da habe ich meine Zweifel. Ansonsten müßte man generell sagen, Finger weg von Handyverträgen.Moin,
das ganze nennt sich Forderungsausfall. Im besten Fall lag noch ein Mobile drauf (Miete oder HW-Band).
Da kommt schnell was zusammen.mr
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Zitat
Original geschrieben von bernbayer
Kann mir nicht vorstellen, das die wenn sie selbst kündigen dann noch die Grundgebühren bis zum Ende der regulären Mindestlaufzeit verlangen können und das auch noch im Voraus als Einmalbetrag? Ob das rechtmäßig ist da habe ich meine Zweifel. Ansonsten müßte man generell sagen, Finger weg von Handyverträgen.
Aber das liest man doch hier in jedem Thread, in dem es um die Kündigungsproblematik geht...Es hilft dir wohl nur noch mal das Gespräch zu suchen und evtl. eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder du gehst zum RA.
Und ich verstehe deine Aufregung, es geht um viel Geld, aber achte bitte etwas auf deine Rechtschreibung und Zeichensetzung, dein Text ist extrem schwierig zu lesen!
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Habe mir mal die AGB von Base angeschaut. Da steht u.a. das sie außerordentlich kündigen können wenn man mit 2 Monatszahlungen in Rückstand ist. Außerdem könnten 75 Prozent der Grundgebühren bis Ende der Mindestvertragslaufzeit in diesem Fall verlangt werden. Ob das so rechtmäßig ist kann man trotzdem bezweifeln, denn was in den AGB steht ist die eine Sache, ob diese auch vor Gericht in allen Punkten einer Überprüfung stand halten ist eine andere Frage.
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Das ist klar, nur gehst du dagegen vor Gericht, wenn du eh schon Probleme hast 80€ am Ende des Monats zu zahlen? Wohl eher nicht...
Möglich wäre es sich an den Verbraucherschutz zu wenden, aber ich denke, dass es schon so viele Leute gab, die gekündigt wurden, da hat bestimmt schon mal jemand geklagt!
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Re: Ausserordentliche kündigung von Base (brauche dringend hilfe)
ZitatOriginal geschrieben von Esperanza
oder habe ich ganz und gar verloren ?
Du hast gleich mehrere Fehler begangen.
1. Auf die eigentlich Rechnung nicht reagiert. Kann mal passieren.
2. Auf die 1.Mahnung nicht reagiert. Darf nicht mehr passieren.
3. Auf die 2. Mahnung hast du, anstatt 80e, nur 50e überwiesen was
ja eigentlich schon eine Frechheit ist und auch noch zu spät.Sorry aber da bist nur du Schuld und sonst niemand.Da
wird dir auch Teltarif nicht helfen können.Für mich sieht das so aus,als ob
Du von Anfang an vorhattest deine Rechnungen eventuell nicht pünktlich
zu bezahlen, daher auch Umstellung auf Papierrechnung. Ich fürchte fast
wenn das deine Zahlungsmoral ist, wirst du in deinem Leben noch ganz andere
Probleme bekommen. Und ja, du hast ganz und gar verloren. -
Zitat
Original geschrieben von bernbayer
Habe mir mal die AGB von Base angeschaut. Da steht u.a. das sie außerordentlich kündigen können wenn man mit 2 Monatszahlungen in Rückstand ist. Außerdem könnten 75 Prozent der Grundgebühren bis Ende der Mindestvertragslaufzeit in diesem Fall verlangt werden. Ob das so rechtmäßig ist kann man trotzdem bezweifeln, denn was in den AGB steht ist die eine Sache, ob diese auch vor Gericht in allen Punkten einer Überprüfung stand halten ist eine andere Frage."Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."
Deshalb ist vor einem Urteil kein Urteil ausgeschlossen, eben auch nicht, daß der Mobilfunkanbieter oder man selbst damit durchkäme.
Zumindest bei monatlich teuren Verträgen wäre es ansonsten billiger nicht zu zahlen und die Mahngebühren oder auch noch das erste Inkassoschreiben in kauf zu nehmen. Daß sie von sich schon nur 75 Prozent verlangen erstaunt mich sogar. So könnte man wegen anderweitiger Preissenkungen oder eigener Überschätzung doch zu teuer erscheinende Neuverträge schnell wieder loswerden und trotz der Verzugskosten günstiger als vertraglich abgemacht davonkommen. Und für Schubladenverträge wäre es ja sogar vernünftig das von vornherein so zu planen.
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Die außerordentliche Kündigung ist schon etwas übertrieben, denn er war ja wenn ich es richtig sehe nur mit einer Monatsrechnung in Rückstand und nicht mit zwei, wenn seine Schilterung so stimmt.
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Zitat
Original geschrieben von bernbayer
Die außerordentliche Kündigung ist schon etwas übertrieben, denn er war ja wenn ich es richtig sehe nur mit einer Monatsrechnung in Rückstand und nicht mit zwei, wenn seine Schilterung so stimmt.Ja, das könnte ein versuchenswerter Ansatzpunkt sein. Ist das denn die Regel, daß nach der zweiten Mahnung schon Kündigung oder/und Inkasso kommen? Vielleicht hat ja auch ein Mitarbeiter zu schnell auf den roten Knopf gedrückt, weil er sich angesichts der 50 von 80 Euro persönlich und im Namen des obersten Chefs veralbert gefühlt hat.
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Hat hier nicht letztens erst jemand gefragt, was man gegen einen Vollstreckungsbescheid noch machen kann, der längst ergangen ist?
Dass sich manche Leute nicht (mehr?) um ihre Verpflichtungen kümmern (können?) scheint mittlerweile um sich zu greifen. Verträge sind einzuhalten. Wenn man seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr pünktlich nachkommen kann, dann schadet es schon mal nicht auf den Vertragspartner / Anbieter frühzeitig zuzugehen und die Sachlage zu erörtern. Sich aber gar nicht oder nicht rechtzeitig bei den richtigen Stellen zu melden, halte ich für gefährlich, da ansonsten die Kündigungs-/Inkasso-Welle anläuft. Aus so einer Nummer kommt man nur schwer wieder raus, jdenfalls nicht ohne ordentlich Lehrgeld zu zahlen. Da hätte man besser mal sofort bezahlt.
Gruß herold
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