ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst
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Ich habe gelesen, dass die Bausparkassen teilweise den Zinsbonus verweigern wenn durch die Bausparkasse gekündigt wurde.
Was nach dem reinen Wortlaut vieler Bausparbedingungen auch rechtens ist. Denn oft setzt der Zinsbonus eine Zuteilung voraus, in deren Folge der Bausparer auf ein ihm grundsätzlich zustehendes Darlehen verzichtet. Das ist im Falle einer Kündigung des Vertrags natürlich nicht der Fall.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gehört auch das BHW zu den so handelnden Bausparkassen (hier habe ich meine Verträge). Zudem glaube ich mich noch an perfide Zusatzvoraussetzungen (Fristenregelungen) für die Gewährung der Bonuszinsen zu erinneren, die eine weitere (leicht zu übersehende) Hürde darstellen können.
Wenn ich Gelegenheit habe, schaue ich mal in meinen Bedingungen nach, was das gewesen sein kann.
Edit
Ich meine folgenden Absatz der Bausparbedingungen:
(2) Der Bausparer kann eine erhöhte Verzinsung (Gesamtverzinsung) beantragen, wenn das Bausparguthaben 40 % der Bausparsumme beträgt. Die Höherverzinsung wird rückwirkend ab Vertragsbeginn gewährt, wenn
- das Bausparguthaben ab Beantragung 40 % der Bausparsumme nicht unterschreitet,
- der Antragseingang spätestens 12 Monate vor dem gewünschten Bereitstellungstermin des Bausparguthabens (§6) erfolgt ist,
- seit Vertragsbeginn weder Vertragsänderungen (§13) noch Vor- und Zwischenfinanzierungen bzw. Abtretungen (§14) erfolgt sind,
- der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrages auf das Bauspardarlehen verzichtet.
Hier insbesondere die Fristenregelung, wonach der Antrag auf Höherverzinsung spätestens 12 Monate vor Bereitstellung des Guthabens zur Auszahlung gestellt worden sein muss. Wer das übersieht, könnte letzten Endes ziemlich dumm dreinschauen.
Oder interpretiere ich hier etwas falsch?