Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • aktiv werden nach Schlichtungsspruch


    Wie bereits geschrieben, habe ich ca.1 Monat einen schlichtungsspruch des Ombudsmanns erhalten, der zu meinen Gunsten ausgefallen ist.
    Da die BSK sich bisher nicht gerührt hat meine Frage an die Spezis hier, ob ich da aktiv werden soll/muss oder noch abwarten?

  • In meinem Fall hat gar kein Schiedsspruch stattgefunden, da die BSK zuvor eingelenkt hat.
    Ich könnte mir aber vorstellen dass es Sinn macht, wenn Du Dich per Einschreiben mit Bezug auf den Schiedsspruch an die BSK wendest und Deine Ansprüche durchsetzst. Warum sollte die BSK, die kein Interesse an der Anwendung des Schiedsspruch hat, auch aktiv auf Dich zukommen? Ich weiss aber nicht, wie genau das im Schiedsverfahren geregelt ist.

  • Re: aktiv werden nach Schlichtungsspruch


    ...ich würde die BSK in jedem Fall anmahnen die Forderungen zu begleichen. Gab es eigentlich seitens der BSK eine begründete Stellungnahme gegen die Beschwerde oder kam gleich der Schlichterspruch?

  • Gerade mal in den Unterlagen gekramt.
    Meine Frau hat noch einen alten Schwäbisch-Hall F-Standard von 08/1998, der allerdings schon lange mit 100 Euro Guthaben brach liegt. Der bringt immerhin 3 % Guthabenzins. Bausparsumme ist knapp über 25000 Euro.


    Wir würden den gerne wieder besparen. Leider finden wir den alten Vertrag und die Bedingungen nicht mehr. Mit welcher Monatlichen/jährlichen Summe kann man den besparen? Der Regelsparbetrag ist 127 Euro/Monat. Es wäre natürlich achön, wenn man mal eine höhere Summe einzahlen könnte.


    Hat jemand aus der Community noch einen F-Standard?


    Gruß,
    Michael

  • Re: Re: aktiv werden nach Schlichtungsspruch


    Zitat

    Original geschrieben von Christian1234567
    ...ich würde die BSK in jedem Fall anmahnen die Forderungen zu begleichen. Gab es eigentlich seitens der BSK eine begründete Stellungnahme gegen die Beschwerde oder kam gleich der Schlichterspruch?


    Es gab eine Stellungnahme seitens der BSK, die ich vor dem Schiedsspruch von der Schiedstelle in Kopie erhalten habe. Ich sollte mich innerhalb von 14 Tagen dazu äußern, was ich natürlich getan habe. Wenige Tage später kam dann der Schiedsspruch.

  • auf den warte ich schon fast 1Jahr! Ist ja interessant, dass dies so schnell ging.


    Die BSK haben wieder ganz neue Methoden und §§ gefunden sich aus der Sache rauswinden zu wollen. Fakt ist in jedem Fall, dass es einen Schlichterspruch zur verwirkten Kündigung nach §§489 Abs.2 gibt. Hier wird dann gerne mit der fehlenden Mitwirkungspflicht gegen die Unwirksamtkeit argumentiert. Wenn das nicht geht soll angeblich der den Art 229 § 22 Abs.2 ziehen.


    Wäre interessant, wenn hier jemand den selben Weg gegangen ist und seine Erfahrung mitteilen kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von demichve
    Der Regelsparbetrag ist 127 Euro/Monat. Es wäre natürlich achön, wenn man mal eine höhere Summe einzahlen könnte.


    Letzteres würde ich unterlassen. Dein Vertrag ist ziemlich alt und ich würde da versuchen, möglichst lange "unter dem Radar" zu bleiben. Mehr als den Regelsparbeitrag muss die Bausparkasse nicht annehmen (und wird sie dann wahrscheinlich auch nicht)...

  • Entsprechendes war zu erwarten.


    Nur der Zeitpunkt des Eintritts der Voraussetzungen für ein Kündigungsrecht der BSK war für mich offen. Hier stellt das OLG Hamm auf die Zuteilungsreife (plus X) ab. Sicher ein Zeitpunkt, der vertretbar ist.


    Nun sollten all diejenigen, die durch Veränderung von Parametern (wie etwa Mindestansparquote, Tilgungshöhe, Darlehenslaufzeit o.ä.) im Vorfeld Einfluss auf Bewertungszahl und Zuteilungsreife nehmen können, zügig ihre Renditeverträge auf diese Möglichkeit prüfen und die Zuteilung hinausschieben.


    Fraglich ist in meinen Augen dann aber der Fall, in dem ein bereits zuteilungsreif gewesener Vertrag dadurch seine Zuteilungsreife wieder einbüßt.

  • Besondere Aufmerksamkeit bedarf es hier meiner Meinung nach der Bonuszinsen. Ich kann mir vorstellen, dass dies der nächste Streitfall werden wird und ich persönlich würde zur Sicherheit die 10 Jahre ganz genau im Blick behalten und kurz vorher auf das Darlehen verzichten um die Bonuszinsen zu sichern...


    Da davon auszugehen ist, dass jetzt jede BSK nach 10 Jahren kündigen wird, verliert man hierbei IMHO auch nichts.


    Aber auch hier nochmal der Hinweis, falls die Bausparkasse bzw. der Ombudsmann mitspielt: Eine Erhöhung der Bausparsumme kann einen neuen Zuteilungstermin ergeben. Ist dies der Fall, kann man die 10 Jahre evtl. noch "nachjustieren".

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