aktiv werden nach Schlichtungsspruch
Wie bereits geschrieben, habe ich ca.1 Monat einen schlichtungsspruch des Ombudsmanns erhalten, der zu meinen Gunsten ausgefallen ist.
Da die BSK sich bisher nicht gerührt hat meine Frage an die Spezis hier, ob ich da aktiv werden soll/muss oder noch abwarten?