Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Mein gutes BHW hat mir zwischenzeitlich auch eine Zuteilungsnachricht geschickt, die offenbar den Eindruck erwecken soll, mein Vertrag sei beendet und es fehle nur noch die Bankverbindung zur Überweisung des angesparten Guthabens.


    Ich wollte ja ned promovieren ... erfasst der Ärger nun auch mich, könnten die Rechtsverhältnisse zwischen Bausparern und ihren natürlichen Fressfeinden vielleicht noch dazu führen, dass ich einem Kollegen nacheifere, der entsprechendes im reiferen Alter noch nachgeholt hatte, weil auch ihn ein Thema nicht zur Ruhe kommen ließ. :D


    Aber gut ... lassen wir das (vorerst) ein Hirngespinst bleiben ... für das ich seinerzeit auch die Ambitionen des Kollegen gehalten hatte. Bis er dann eine Urkunde vorweisen konnte ... deren Präsentation mir wohl für immer im Gedächtnis bleiben wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    Wenn irgendwann geklärt ist, dass die Kasse nicht hätte kündigen dürfen kann Schadensersatz geltend gemacht werden.


    - wie soll das endgültig geklärt werden? Es gibt bisher immer nur Einzelurteile. Und die sind bekannter Maßen sowohl zu Gunsten der BSK und als auch mal zu Gunsten des Sparers ausgefallen. Ich meine auch gelesen zu haben dass es mengenmäßig mehr Urteile gibt die die BSK bestätigt haben als Urteile die zugunsten eines Sparers ausgegangen sind. Damit meine ich nicht geschlossene Vergleiche, sondern wirklich ergangene Urteile.
    - gibt es denn in Deutschland überhaupt sowas wie ein "Grundsatzurteil", sprich einer zieht eine Klage durch und gewinnt, und mit diesem Urteil können dann sämtliche anderen Betroffenen ohne Gericht, ohne Rechtsanwalt usw. einfach ihren Anspruch bei der BSK gelten machen und fertig? Wie wahrscheinlich ist es dass es sowas geben wird?
    - wann verjährt denn das ganze, also mein Einspruch gegen die Kündigung?
    Die Kündigung wurde zum 31.12.2015 ausgesprochen, mein Einspruch ist vom 01.10.2015.
    Wie allseits bekannt wird die BSK von ihrer Meinung und damit der Kündigung zum 31.12.2015 nicht abrücken. Wie lange habe ich längstens was von meinem Widerspruch?



    Wenn z.B. das ganze nach 3 Jahren verjährt, dann würde ich als BSK jetzt möglichst alle ungeliebten Verträge kündigen, und dann einfach ein Grundsatzurteil so lange rauszögern bis alle Verträge verjährt sind die das Urteil überhaupt betreffen würde.

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    - wie soll das endgültig geklärt werden? Es gibt bisher immer nur Einzelurteile. ...


    Das Problem ist ja, dass es auch viele Einzelfälle gibt. Die Fallgestaltungen (An-/überspart, Zuteilungsreife, Vertragsdauer, regelgerechte Besparung) sind dermaßen vielfältig und treten dann noch in unterschiedlichen Kombinationen auf, so dass es eine Klärung im Sinne eines einheitlichen Grundsatzurteils schwerlich wird geben können. Dass sich ein Obergericht pauschal auf die Seite aller Bausparer stellen wird, halte ich zwar für denkbar, nicht aber für wahrscheinlich.


    Eine "einfache" Lösung dieses Problem ist meiner Einschätzung zufolge nicht in Sicht. Und irgendwann wird die Zahl der verbliebenen Bausparer so klein sein, dass sich das Problem mangels weiterbestehenden Interesses schon dadurch erledigen könnte. :(

  • Kleines Update zu meinem Fall:


    Alte Leipziger easy plus mit ca 4% rückwirkender Verzinsung, wenn man auf das Darlehen verzichtet.


    Vertrag läuft weniger als 10 Jahre, ist zwar zugetelt, aber Bausparsumme noch nicht erreicht.


    -Alte Leipziger kündigt mir den Vertrag
    -Ich widerspreche mit dem Hinweis dass die Bausparsumme noch gar nicht erreicht ist
    -Alte Leipziger schreibt sie wäre aber mit rückwirkendem Bonuszins erreicht
    -Ich schreibe, dass zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht feststeht ob ich das Darlehen nicht in Anspruch nehme
    -Ich stelle den Vertrag beitragsfrei. Bedingungen erlauben dies, besagen jedoch dass wenn 6 Monate ohne Einzahlung erfolgen UND (wichtig!) eine schriftliche Aufforderung zur Weiterbesparung ohne Reaktion bleibt, der Vertrag gekündigt seitens AL werden kann. Ich habe also im schlechtesten Fall alle 6 Monate eine Regelsparrate zu tätigen.
    -Darüber hinaus gehe ich aufs Ganze und frage ich eine Verdoppelung der Bausparsumme an. Lt. Bedingungen wird AL nur widersprechen, wenn "bauspartechnische Gründe" dagegen sprechen
    -AL nimmt die Kündigung zurück, akzeptiert erwartungsgemäss aber die Erhöhung nicht und nennt als Grund Niedrigzinsniveau als "bauspartechnischen Grund"
    -Ich schalte im ersten Schritt Ombudsmann ein, ohne grosse Hoffnungen (entscheidet lt. Statistik mit grosser Mehrheit für die Bausparkasse)
    -Nach ca 6 Monaten erfolg: AL erlaubt Verdopplung der Bausparsumme "aus Kulanz"
    -Nachteil: Abschlussumme erhöht sich, ansosnten aber keine Fallstricke, und angesichts der sehr hohen Verzinsung kann ich das verkraften.


    Jetzt bespar ich erstmal weiter und hab noch gefühlte X Jahre Ruhe... Mein Fall ist speziell, weil nicht unbedingt alle Bausparkassen das so zulassen, und die Kündigung für meinen Vertrag ganz klar nicht in Ordnung war (keine 10 Jahre gelaufen, Bausparsumme nicht erreicht). Mag auch sein, dass die AL tatsächlich kulant war, aber ehrlich gesagt glaube ich nicht dass die AL nötig hätte mir kleinen Mann entgegen zu kommen, wenn Sie nicht zumindest in einer Grauzone agieren würde.


    Also, dran bleiben und Möglichkeiten ausnutzen! Wichtig ist aber ganz genau die Bedingungen zu lesen, da teilweise Einstellen der Regelsparbeträge bzw. Aufstockungen vertragliche Nachteile und Neuberechnungen mit sich bringen können.

  • Bonuszins


    Update zu meinem Fall bei der Aachener.
    Ombudsmann hat zu meinen Gunsten entscheiden. Mir steht der vereinbarten Bonuszins zu, obwohl der Vertrag nicht die 7 Jahre erreicht hat, da die BSK diesen nach 6,5 Jahren wegen Übersparung gekündigt hat.
    Da mir nicht Chance gegeben wurde diese Frist einzuhalten und der Bonuszins einen Anreiz für diesen BSV darstellte, steht mir dieser zu.
    Hoffe die BSK folgt der Entscheidung des Ombudsmann und ich darf mich bald über knappe 1k mehr auf dem Konto freuen.
    Also, kämpfen lohnt!

  • Alte Leipziger easy plus mit ca 4% rückwirkender Verzinsung


    Hallo Reifel,


    Zitat: Kleines Update zu meinem Fall:
    Alte Leipziger easy plus mit ca 4% rückwirkender Verzinsung, wenn man auf das Darlehen verzichtet.


    Hallo Reifel,
    ich hatte Dir am 20.12.2015 eine PN geschickt.


    Welchen Tarif hatte Dein BSV? Bei mir ist die Erhöhung in § 13 der ABB easy plus "Tarif L" vom 01.05.2008 geregelt, die Widerspruchsbegründung lt. Bedingungen: Die AL wird nur widersprechen, wenn "bauspartechnische Gründe" dagegen sprechen.
    Ich habe mich bei meinem Bausparberater der AL informiert, der antwortet jetzt, dass bei einer Erhöhung der Bausparsumme der angesparte Bonus von 2,5% verloren ist.
    Eine Erhöhung der Bausparsumme macht für diesen Fall wirklich keinen Sinn.


    Zitat: -Ich schalte im ersten Schritt Ombudsmann ein, ohne grosse Hoffnungen (entscheidet lt. Statistik mit grosser Mehrheit für die Bausparkasse) =>


    Ich kenne nur einen einzigen Schlichtungsspruch der zu Gunsten des Bausparers erfolgte, (315/2013 LBS vom 28.11.2013, Ombudsmann der öffentlichen Banken, Klaus Wangard) alle anderen Schlichtungssprüche z.B. vom Verband der Privaten Bausparkassen wurden negativ entschieden.


    Zitat: -Nach ca 6 Monaten „Erfolg“: AL erlaubt Verdopplung der Bausparsumme "aus Kulanz" =>

    Was wurde aus dem Ombudsverfahren??? Diese Frage ist für mich von großem Interesse, weil ich zur Zeit ein Ombudsverfahren in dieser Frage mit der Wüstenrot beantragt habe.



    Gruß
    hgkg-felix

  • Ich habe auch einen alte Leipziger Bausparvertag von 2006, habe nach 2 Jahren also 2008 die Verdoppelung der Bausparsumme ohne neue Abschlussgebühr durchgeführt.


    Der neue Vertragszeitpunkt für die staatlichen Förderungen (VL+WOP) war der Erhöhungszeitpunkt, also 2008.
    Ab 01.01.2009 muss das Geld zwingend für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, sonst müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden - gewisse Ausnahmen gibt es noch.
    Das sollte bei den Erhöhungen jetzt eventuell mit berücksichtigt werden.
    Wer so einen alten Bausparvertrag noch hat, war damals vielleicht noch prämienberechtigt.


    Die Höherverzinung ist, da der Vertrag vor dem 1.5.2008 abgeschlossen, rückwirkend möglich.
    Der neue fiktive Vertragsabschluss für die Höherverzinsung war dann bei mir 2007.
    Für Vertragsabschlüsse nach dem 1.5.2008 gibt es keine rückwirkende Höherverzinsung mehr, so war es im Erhöhungsantrag vermerkt.


    Ich habe bislang noch keine Kündigung für diesen Bausparvertrag erhalten.
    Mein Schwaebisch Hall-Vertrag ist der damaligen Kündigungswelle zum Opfer gefallen, da überspart.

  • Re: Alte Leipziger easy plus mit ca 4% rückwirkender Verzinsung


    Hi Felix,


    mein Vertrag ist von Feb 2005. "Tarif L, Bedingungen vom 01.07.2013".


    Ich denke wirklich alle Aspekte geprüft zu haben. Auf dem Erhöhungsauftrag der AL steht sogar der Bonuszins nach wie vor drauf, ich kann mir kaum vorstellen dass dieser daher - zumindest in den ABB meines Vertrages - nun verfällt, wenn er im Erhöhungsauftrag explizit erwähnt wird. Lediglich die neue Abschlussgebühr fällt an, ist aber angesichts des hohen Zinses zu vernachlässigen.


    Dies habe ich durch das Ombudsverfahren erzielt. Die Beschwerde habe ich anfang Mai eingereicht, am 22.10. erhielt ich dann Post von der Ombudsstelle, dass die AL meiner Forderung meine Forderung erfüllt und hat ebenfalls eine Kopie der Email der AL an den Ombudsmann angefügt, in der die AL dem Ombudsmann dies bestätigt. Einige Tage später hatte ich den Erhöhungsauftrag der AL im Briefkasten....



  • Danke für den Hinweis, genauso stand dies auch im Erhöhunsantrag der AL. War in meinem Fall allerdings kein Hindernis weil ich nie eine Förderung erhalten hatte und auch nie das Darlehen in Anspruch nehmen wollte. Sollte man jedoch in der Tat berücksichtigen.

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