Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Ende letzen Jahres bevor der BSV überspart war gabs sogar ein nettes Schreiben von der BSK, von wegen, dass Ende 2015 das Guthaben ausbezahlt werden kann, ich solle an die evtl. Anhebung des Freistellungsbetrags denken, da mit Zinsen in Höhe ... zu rechnen ist, wie auch ein Zinsbonus von .... zu erwarten ist.
    Dann im März diesen Jahres kam die Ansage der Kündigung zum 30.06. und ich solle der Auszahlung zustimmen. Ich Blödi hab nach einiger Zeit der Auszahlung zugestimmt, dachte Mensch, den Kauf eines neuen Autos könnte ich vorziehen, die Zinsen für das halbe Jahr kann ich ruhig der BSK schenken, hab aber aus den Augen verloren, dass dadurch der Bonuszins in Gefahr sei.
    Und nun habe ich die S....

  • Zitat

    Original geschrieben von bolek75
    ...
    Und nun habe ich die S....


    Verweigert man Dir tatsächlich die Auszahlung des Bonuszinses?


    Der Unterschied zwischen "Auszahlung des Guthabens" (etwa nach Kündigung) mit Verlust des Bonusanspruchs und "Zuteilung des Bausparguthabens unter Darlehensverzicht" dürfte einem dermaßen hohen Anteil der Sparer unbekannt sein, dass ich von jeder BSK erwarten würde, dass sie Kunden über die Folgen eines möglicherweise unbedacht begangenen Versehens aufklärt.


    Rein persönlich würde ich aus der Kundenbeziehung sogar eine rechtliche Verpflichtung dazu herleiten.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Verweigert man Dir tatsächlich die Auszahlung des Bonuszinses?


    Ja auf meine Aufforderung den Bonus auszuzahlen, bekam ich gestern ein Schreiben von der BSK, dass man das natürlich sehr bedauert ,aber nach §3 der allg. Bausparbedingungen ist unter Punkt 4 geregelt, dass der Zinsbonus nur bei eine Laufzeit von min. 7 Jahren seit dem jüngsten Vertragsbeginn gezahlt werden kann.
    Die 7 Jahre wäre bei mir aber erst in Dez. 2015 erfüllt.
    Bande...

  • Das ist noch einmal eine andere Baustelle. Diese 7-jährige Frist (ein Überbleibsel aus staatlich geförderten Uralt-Verträgen) wird im Vorfeld eigentlich ausreichend kommuniziert.


    Das Vorgehen der Bank dürfte in Deinem Fall zwar "schofelig" sein, rechtlich aber im Bereich des zulässigen liegen. :(


    Den Banken-Ombudsmann würde ich aber dennoch involvieren, weil Dir die Bank durch ihre Kündigung überhaupt gar nicht erst die Möglichkeit eröffnet hat, den beworbenen Bonus zu erhalten.



    Oder war die Fallgestaltung eine marginal andere:
    Die Bank hat den Bausparvertrag nicht gekündigt, sondern lediglich die Zuteilungsreife mitgeteilt - verbunden mit einem Angebot auf Annahme der Zuteilung und Auszahlung des Guthabens. Dann wäre es wohl wirklich Deine eigene Baustelle, wenn Dir der Bonuszins entgeht. Denn mit Ablehnung der Zuteilung (ggf. durch Untätigkeit) hättest Du Deinen Bonusanspruch erhalten können.


    Ein bisschen Mitdenken darf ein Bank schon fordern. ;)

  • Nein, ich bekam ein Schreiben, dass der Vertrag zum 30.06. Gekündigt wird und ab dann keine weiteren Einzahlungen akzeptiert werden, wobei Einzahlungen schon eher zurück gebucht wurden, mit der Begründung, dass sie den regelsparbetrag übersteigen.

  • Wüstenrot kündigt alte Bausparverträge


    Wüstenrot kündigt alte Bausparverträge


    Hallo baristacrema,
    ich hab Dir am 07.09.2015 eine PN geschickt.


    Gruß
    hgkg-felix

  • Sinn eines Widerspruches


    Hallo,


    vor einigen Wochen hat ein Familienmitglied auch die Kündigung seines Vertrages zum Jahresende von der BSK Schwäbisch Hall erhalten.
    Vertrag ist nicht voll bespart, aber seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif.
    Wirklich konkret genannt wurde der Grund nicht.


    Im Internet finden sich überall Aussagen dass man der Kündigung widersprechen soll. Die Verbraucherzentralen bieten sogar ein Musterschreiben an.


    Aber was bringt so ein Widerspruch überhaupt?
    Welche rechtliche Wirkung hat so ein Widerspruch?

    Viele Grüße


    Martin

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