Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Welche Fundstelle aus dem MüKo meinst du genau? Und was soll sich daraus ergeben?


    Ich gehe sowieso davon aus, dass die BSK die Kündigungen nochmal per Einschreiben verschicken, solange keine Reaktion der Kunden erfolgt - die paar Euro ist es denen schon wert, nicht das Risiko einzugehen, dass eine Kündigung nicht zugegangen ist. Insofern schadet es also in keinem Fall, erstmal nicht zu bestätigen, eine Kündigung erhaltne zu haben.


    Edit nach PN.



    .....der Schriftverkehr mit der BSK ist eh sinnlos, daher ist dein Weg richtig. Die sind nicht blöd und reagieren nur mit einheitlichen ablehnden Standardschreiben......


    ..... Vergiss die Urteile die es explizit hier zum §489 noch nicht gibt und geben wird. Im dem Kommentar steht genau etwas ausgeschmückt am Beispiel erklärt, was das Gesetz verhindern will. Die BSK zieht genau diesen Betrug des zu verhindernden Zinsvorteils durch Nichtrückzahlung durch, daher glaube ich auch, dass keiner bis zum Ende klagen wird/muss und es deshalb auch kein Urteil gibt, sondern nur einen Vergleich wie zu >80% aller Fälle! und alle spekulieren munter weiter und der Einzelfall bleibt weiter unentdeckt, da der EX-Bausparer froh ist, wenn das Thema vom Tisch ist........


    Die frisch gekündigten Bausparer haben weiter die Hosen voll und warten auf ein Urteil und munter geht es weiter bis alle Altverträge kostengünstig entsorgt sind. Doof sind die BSK nicht, sondern taktisch richtig angesiedelt......

  • Hatte damals als Noch-Student einen Vertrag leider nur über 5000€ abgeschlossen. Zahle seit 2 Jahren nix mehr ein. Durch Zinsen sind jetzt aber 4400€ drauf.
    Letzte Woche kam die Kündigung.
    Die Bausparsumme wäre jetzt erreicht. da ich Anspruch auf ein Darlehen von über 1000€ habe.
    Reagiere ich nicht, bekomme ich einen Verrechnungsscheck.


    Ich hatte die Beiträge in diesem Thread hier so verstanden, dass ich bis 5000 Angespartem auf der sicheren Seite wäre und mich bis dahin wehren könne.


    Habe ich den Begriff "Bausparsumme" evtl. doch falsch interpretiert ?

  • lies dir mal §489Abs.3 durch. Ich glaube kaum dass dies bei dir der Fall ist und die Frist gewahrt wurde. Nicht reagieren und die Kontoauszüge jährlich mit Zugang reklamieren......

  • Gibt es bei Bausparverträgen (Wüstenroth z.B., s.o., aber auch BHW) eine Mindenstsumme für ein inanspruchnahmefähiges Darlehn? Sprich kann man auch auf ein Darlehn verzichten, wenn der Vertrag bis wenige Euro unter der Bausparsumme angespart ist?
    Sagen die Verträge bzw. die ABB dazu etwas aus?

  • aachener Bausparkasse verweigert Bonuszins


    Nun bin ich auch Opfer dieser Bande geworden. Ein BSV aus 12/2008 von ehemals HUK Coburg, mittlerweile bei der Aachener Bausparkasse war Anfang des Jahres überspart und wurde seitens der BSK zum 30.06. Diesen Jahres gekündigt. Soweit erstmal alles die mittlerweile gängige Praxis. Ich Dummchen hab aber zugestimmt, dass auf Darlehen verzichtet wird und das Sparguthaben zum 30.06. Ausbezahlt wird, ohne an den versprochenen Bonuszins nach 7 Jahren spardauer zu denken. Jetzt hat natürlich die BSK das Guthaben ausbezahlt, aber weigert sich den Bonuszins auszuzahlen, mit dem Hinweis, dass die Auszahlung vor Ablauf der 7 Jahre erfolgt ist. Werde mich natürlich an den Ombudsmann der BSK wenden, aber wie seht ihr das gibt's da eine Chance auf Erfolg? Geht bei mir um ca. 800€. Wäre schon voll ärgerlich.

  • Re: aachener Bausparkasse verweigert Bonuszins


    Zitat

    Original geschrieben von bolek75
    ... Werde mich natürlich an den Ombudsmann der BSK wenden, aber wie seht ihr das gibt's da eine Chance auf Erfolg? ...


    Das ist wirklich ärgerlich. Die Frage ist aber hast du wirklich zugestimmt, oder nur einfach nichts unternommen?


    Eine Kündigung ist erstmal nur einseitig zu erklären, da braucht der Erklärungsgegner nicht zuzustimmen. Dann hättest du natürlich die Möglichkeit dagegen vorzugehen, wenn die Kündigung nicht rechtmäßig ist.


    Haben sie dir allerdings die Auszahlung/Auflösung angeboten und du hast diese akzeptiert bzw. zugestimmt sieht es meiner Meinung nach sehr schlecht aus. Da hilft dann auch kein Ombudsmann.

  • Die aus meiner Sicht zunächst zu klärende Frage wäre:
    ist denn die Kündigung eines Vertrages, der auf die Erzielung eines Bonuszinses mehr oder weniger abzielt (bzw. mit und wegen (nachweisbar?) diesem Argument ver- bzw. gekauft wurde), überhaupt wirksam, wenn die Kündigung bereits zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Kunde die Voraussetzungen für die Zahlung des Bonuszinses noch gar nicht erfüllt haben kann?
    Eben zumal dann, falls der Bonuszins entscheidendes (Nachweis!) Abschlussargument war.


    Ferner könnte man fragen, ob die Bausparkasse auf die Thematik hätte aufmerksam machen müssen (Treu und Glauben)...

  • Zitat

    Original geschrieben von 200prokdzufriedh
    Ferner könnte man fragen, ob die Bausparkasse auf die Thematik hätte aufmerksam machen müssen (Treu und Glauben)...


    Wenn der Vertrag vor Ablauf der 7 Jahre überspart ist, kann das nur bedeuten, dass die Einzahlungen über dem Regelsparbeitrag lagen. Alle "Annahmen" und Hochrechnungen in diesen Verträgen basieren stets auf diesem Regelsparbeitrag. Bei Abweichungen davon muss der Kunde selbst rechnen - so würde ich das zumindest sehen.

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