ZitatOriginal geschrieben von Thomas201
Welche Fundstelle aus dem MüKo meinst du genau? Und was soll sich daraus ergeben?
Ich gehe sowieso davon aus, dass die BSK die Kündigungen nochmal per Einschreiben verschicken, solange keine Reaktion der Kunden erfolgt - die paar Euro ist es denen schon wert, nicht das Risiko einzugehen, dass eine Kündigung nicht zugegangen ist. Insofern schadet es also in keinem Fall, erstmal nicht zu bestätigen, eine Kündigung erhaltne zu haben.
Edit nach PN.
.....der Schriftverkehr mit der BSK ist eh sinnlos, daher ist dein Weg richtig. Die sind nicht blöd und reagieren nur mit einheitlichen ablehnden Standardschreiben......
..... Vergiss die Urteile die es explizit hier zum §489 noch nicht gibt und geben wird. Im dem Kommentar steht genau etwas ausgeschmückt am Beispiel erklärt, was das Gesetz verhindern will. Die BSK zieht genau diesen Betrug des zu verhindernden Zinsvorteils durch Nichtrückzahlung durch, daher glaube ich auch, dass keiner bis zum Ende klagen wird/muss und es deshalb auch kein Urteil gibt, sondern nur einen Vergleich wie zu >80% aller Fälle! und alle spekulieren munter weiter und der Einzelfall bleibt weiter unentdeckt, da der EX-Bausparer froh ist, wenn das Thema vom Tisch ist........
Die frisch gekündigten Bausparer haben weiter die Hosen voll und warten auf ein Urteil und munter geht es weiter bis alle Altverträge kostengünstig entsorgt sind. Doof sind die BSK nicht, sondern taktisch richtig angesiedelt......