Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Interessant.


    Zitat aus diesem Artikel:


    "Nach Ansicht der Bausparkassen seien Bausparverträge aber nicht als Kapitalanlage gedacht wie etwa ein Festgeldkonto."


    Darf man also davon ausgehen, dass die von den Bausparkassen ausdrücklich zu Sparzwecken vertriebenen Verträge (und das waren nicht wenige) nicht gemeint sind?


    Allein die Gewährung des Bonus bei Darlehensverzicht beweist schon, dass diese Verträge auch zu Sparzwecken vertrieben wurden und nicht in die Argumentationskette der BaFin (die ausdrücklich nur reine BSV erfasst) heineingehören.


    Oder interpretiere ich die unverschämte Aussage der BaFin falsch? :p


    Hier mag die Justiz ein Machtwort sprechen. Ebenso wenig wie sich das BaFin zum Schutz der Bausparkunden berufen sieht, ist die Justiz geneigt, den Erfüllungsgehilfen des Bankensektors zu spielen.


    Man bedenke: Auch unter Richtern gibt es geprellte Bausparkunden ... oder bleiben Justizangehörige von Kündigungen verschont?


  • Danke für die Antwort und Erläuterung. "Hätteman" ist zwar tot, aber viele hätten im Vorfeld mit dieser Info ev. nicht auf die "Kündigungs-Werbefyler" der Bausparkasse reagiert, wenn deren Auswirkung bekannt wären:


    Die meisten haben in der Tat einen Einspruch zur Kündigung vorgenommen und die Karte auf Zeit damit verspielt. Der richtige Weg ist es, die Kündigung der BSK zu ignorieren und die Kontoauszüge zu reklamieren und auf die Verjährung zu achten. So gewinnt man in jedem Fall Zeit.


    Dies erklärt auch die Reaktion der Bausparkasse in dem bekanntem Fall, wo die Bausparkasse den Monolog plötzlich ändert: Die Bausparkasse kündigt 2011, verweist auf eine zinslose Umbuchung auf ein neues Konto. Reagiert der Kunde nicht auf Widerspruch, sondern reklamiert nur die Kontoauszüge, dann kündigt die BSK ca. nach 2,5J. selber nochmal neu per Einschreiben und zahlt alles korrekt aus. Dieser Ansatz zeigt, dass man damit Zeit und Geld gewinnt und im Anschluss sich keine Chancen verbaut. Es fragt sich nur welche Chancen:


    Nach wie vor sehe ich es wie Timba69, dass die Lobby zu groß ist und an den richtigen Ecken gedeckt wird. Das dies Verhalten der BSK absolut fragwürdig ist stellt sicherlich keiner in Frage. Ob die Justiz hier noch ein kundenfreundliches Urteil ausspricht wird sich zeigen und Zeit ist für die BSK Geld, wenn sich die Kunde falsch verhalten.....


    Gruß Christian

  • Ich werde aus den diversen Beiträgen und Meldungen nicht schlau, wie man sich nun (im Kündigungsfall) verhalten soll.


    Hintergrund: Meine Frau hat einen alten Bausparvertrag, abgeschlossen im Jahr 1993 und seit über 10 Jahren zuteilungsreif. Bausparsumme noch nicht erreicht. Der wurde nun unter Berufung auf §489 Absatz 1 Nr. 2 BGB gekündigt (zu Ende Mai 2015).


    Sollten wir reagieren und der Kündigung widersprechen? Oder abwarten bis zum Mai? Oder einfach auszahlen lassen und die Sache zu den Akten legen?


    Grüße,


    Jörg

  • gab hier doch gerade einschlägige anleitungen: wenn du vor betrug nicht zurückschreckt, tust du einfach so, als ob du die kündigung nicht erhalten hättest. damit schindest du noch etwas zeit.

  • Christians Beitrag habe ich gelesen, aber leider nicht verstanden.


    Franks Beitrag verstehe ich so, dass man am besten "nichts tut" (Annahmeverweigerung). Wenn im Mai 2015 auf "zinslos" umgestellt wird, müsste man wohl dagegen vorgehen (ggf. klagen).


    Wie schon geschrieben werde ich aus den diversen Medienbeiträgen nicht schlau. Die einen schreiben, die Berufung auf §489 Absatz 1 Nr. 2 BGB sei so nicht in Ordnung, andere halten das Nicht-Erreichen der Bausparsumme für ausreichend, den Vertrag weiterzuführen. Ist dem jetzt so, oder läuft es (immer) auf eine Einzelfallbetrachtung raus?


    Gruß Jörg

  • Hallo Jörg,
    die Bausparkassen verhalten sich betriebswirtschaft sinnvoll und nutzen eine immer noch strittige von der Lobby gestütze Grauzone aus. Nutze du auch diese Möglichkeit und ignoriere die "Werbeflyer/Angebote" der Bausparkasse, wenn du die Zinsen zumindest so lange wie möglich weiter haben möchtest, denn einige Leute lassen dies gerade rechtlich prüfen wie der §489Abs.3 hier eingesetzt werden kann, denn explizit zugeschnittene Urteile im Zusammenhang von BSV gibt es noch nicht. Jetzt nochmal zum richtigen Verhalten um Zeit/Geld zu gewinnen:


    Ignoriere die Kündigung der Bausparkassen, denn warum solltest, geschweige denn warum MUSST du dieser Kündigfung zustimmen oder reagieren bzw. warum sollte dies Verhalten DIR als Betrug ausgelegt werden!? Die BSK will lediglich eine Zahlungsaufforderung mit Eigenkündigung von dir erwirken, damit sie ganz raus ist und meiner Meinung nach Ihren Betrug am Kunden weiter optimiert zum Abschluss bringen kann, bis alle Altverträge weg sind. Auch bei der BSK ist Zeit=Geld.


    Legst du Einspruch ein, bestätigst du, dass die Kündigung eingegangen ist und man könnte dir für spätere Forderungen ev. Annahmeverzug unterstellen. Wobei sich hier die Frage stellt, ob dies tatsächlich Annahmeverzug ist, denn die Bank kann dir das Geld auch überweisen und du kannst die Annahme eigentlich nur mit einer Rückbuchung verweigern. Unabhängig davon bringt eine Reaktion rein gar nichts, dass steht zu 100% fest..........


    Wie geht es weiter:
    1x jährlich mahnst du die Kontoauszüge vom Bausparvertrag an. Nimm dabei kein Bezug auf die Kündigung, warum auch, da diese nach §489Abs.3 verwirkt ist. Nach 3 Jahren verjährt jedoch dein Anspruch, aber sei sicher, die Bausparkasse wird dir wahrscheinlich vorher dann plötzlich per Einschreiben kündigen und dir das Geld nebst Zinsen innerhalb von 2 Wochen zurückzahlen. Damit hast du Zeit&Geld gewonnen. Du würdest dich anstelle der BSK auch nicht anders verhalten, wenn bspw. dein "Zeitungsabo" dass du 3x mündl. gekündigt hast immer noch weiterläuft. Spätestens dann kündigst du das Abo per Einschreiben oder? Solange sich aber kaum einer dieser Methode bedient spart die BSK kräftig weiter, wenn die Leute der Kündigung zustimmen.......


    Wie geht es nach 3J. weiter wenn die BSK sturr bleibt, was sehr unwahrscheinlich ist:
    Du mahnst kurz vorher über das Amtgericht die Zinsen aus dem ersten Jahr an. Dies kostet sehr wenig und bis dahin ist noch sehr lange Zeit und du hast nicht viel zu verlieren.....


    Welchen Weg man geht muss man selber wissen. Du musst wissen welche Alternativen du hast und welchen Aufwand du in deinem Fall für >1000eur betreiben möchtest sofern du das Geld alterbativ auf Girokonto legst.


    Gruß Christian

  • Christian:


    Hast du dich mit der Situation mal ausführlich beschäftigt bzw. juristisch beraten lassen?


    Es gibt leider in der Tat einige Urteile pro Bausparkassen (zumindest für Verträge, bei denen die Bausparsumme erreicht ist). Wie es mit zuteilungsreifen aber nicht voll besparten bzw. mit nicht zuteilungsreifen Verträgen aussieht, ist allerdings meines Wissens nach noch nicht entschieden worden. Aber so einfach wie du es hier hinstellst (Ich glaube nicht, dass jemand vor Gericht angeben würde, keine Kündigung erhalten zu haben, obwohl das tatsächlich der Fall ist; die strafrechtlichen Folgen wurden schon erwähnt), ist es nämlich nicht.


    Kennt jemand die Seite eines Rechtsanwalts o.ä., der eine Übersicht über die bisher ergangenen Entscheidungen bietet?

  • Hallo Thomas,


    ich glaube der Münchner Kommentar zum BGB spricht deutlich für die Annahme, dass es sogar letztlich völlig Wurst ist, ob man die Kündigung nie erhalten hat oder dieser widersprochen hat. Über direkte Urteile würde ich mich jedoch freuen.


    Damit besteht auch wie erwähnt kein Annahmeverzug, es sei denn man überweist das Geld zurück oder zerreist den per Einschreiben erhaltenen Verrechnungsscheck. Die BSK MUSS innerhalb von 14 Tagen zahlen oder die Kündigung ist unwirksam. Ob man vor Gericht "lügt" oder nicht muss jeder selber wissen, Fakt ist nun mal, wenn man die Kontoauszüge reklamiert und die "Flyer" ignoriert knicken die BSK ein. Dies wurde auch schon mehrfach erwähnt, dass dies der bessere Weg ist etwas zu erreichen....


    Ansonsten gebe ich Thomas recht, dass es für übersparte Verträge umstrittene Urteile gibt, denen man sich wegen der Lobby beugen muss. Das ist also eine Chance den Schaden etwas zu minimieren, in der Hoffnung, dass die Zinsen ev. bald wieder ein wenig steigen.....

  • Welche Fundstelle aus dem MüKo meinst du genau? Und was soll sich daraus ergeben?


    Ich gehe sowieso davon aus, dass die BSK die Kündigungen nochmal per Einschreiben verschicken, solange keine Reaktion der Kunden erfolgt - die paar Euro ist es denen schon wert, nicht das Risiko einzugehen, dass eine Kündigung nicht zugegangen ist. Insofern schadet es also in keinem Fall, erstmal nicht zu bestätigen, eine Kündigung erhaltne zu haben.


    Edit nach PN.

  • [QUOTE] Original geschrieben von Christian1234567
    Hallo Jörg,
    die Bausparkassen verhalten sich betriebswirtschaft sinnvoll und nutzen eine immer noch strittige von der Lobby gestütze Grauzone aus. Nutze du auch diese Möglichkeit und ignoriere die "Werbeflyer/Angebote" der Bausparkasse, wenn du die Zinsen zumindest so lange wie möglich weiter haben möchtest, denn einige Leute lassen dies gerade rechtlich prüfen wie der §489Abs.3 hier eingesetzt werden kann, denn explizit zugeschnittene Urteile im Zusammenhang von BSV gibt es noch nicht. Jetzt nochmal zum richtigen Verhalten um Zeit/Geld zu gewinnen:


    Ignoriere die Kündigung der Bausparkassen, denn warum solltest, geschweige denn warum MUSST du dieser Kündigfung zustimmen oder reagieren bzw. warum sollte dies Verhalten DIR als Betrug ausgelegt werden!? Die BSK will lediglich eine Zahlungsaufforderung mit Eigenkündigung von dir erwirken, damit sie ganz raus ist und meiner Meinung nach Ihren Betrug am Kunden weiter optimiert zum Abschluss bringen kann, bis alle Altverträge weg sind. Auch bei der BSK ist Zeit=Geld.


    Legst du Einspruch ein, bestätigst du, dass die Kündigung eingegangen ist und man könnte dir für spätere Forderungen ev. Annahmeverzug unterstellen. Wobei sich hier die Frage stellt, ob dies tatsächlich Annahmeverzug ist, denn die Bank kann dir das Geld auch überweisen und du kannst die Annahme eigentlich nur mit einer Rückbuchung verweigern. Unabhängig davon bringt eine Reaktion rein gar nichts, dass steht zu 100% fest..........


    Wie geht es weiter:
    1x jährlich mahnst du die Kontoauszüge vom Bausparvertrag an. Nimm dabei kein Bezug auf die Kündigung, warum auch, da diese nach §489Abs.3 verwirkt ist. Nach 3 Jahren verjährt jedoch dein Anspruch, aber sei sicher, die Bausparkasse wird dir wahrscheinlich vorher dann plötzlich per Einschreiben kündigen und dir das Geld nebst Zinsen innerhalb von 2 Wochen zurückzahlen. Damit hast du Zeit&Geld gewonnen. Du würdest dich anstelle der BSK auch nicht anders verhalten, wenn bspw. dein "Zeitungsabo" dass du 3x mündl. gekündigt hast immer noch weiterläuft. Spätestens dann kündigst du das Abo per Einschreiben oder? Solange sich aber kaum einer dieser Methode bedient spart die BSK kräftig weiter, wenn die Leute der Kündigung zustimmen.......


    Wie geht es nach 3J. weiter wenn die BSK sturr bleibt, was sehr unwahrscheinlich ist:
    Du mahnst kurz vorher über das Amtgericht die Zinsen aus dem ersten Jahr an. Dies kostet sehr wenig und bis dahin ist noch sehr lange Zeit und du hast nicht viel zu verlieren.....


    Welchen Weg man geht muss man selber wissen. Du musst wissen welche Alternativen du hast und welchen Aufwand du in deinem Fall für >1000eur betreiben möchtest sofern du das Geld alterbativ auf Girokonto legst.


    Danke für den Beitrag, hab nun schon einige Zeit das Internet durchforstet um Hilfe zu finden, da helfen solche Foren Beiträge schon sehr weiter. Hab eben genau ein ähnliches Problem.
    LG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!