Interessant.
Zitat aus diesem Artikel:
"Nach Ansicht der Bausparkassen seien Bausparverträge aber nicht als Kapitalanlage gedacht wie etwa ein Festgeldkonto."
Darf man also davon ausgehen, dass die von den Bausparkassen ausdrücklich zu Sparzwecken vertriebenen Verträge (und das waren nicht wenige) nicht gemeint sind?
Allein die Gewährung des Bonus bei Darlehensverzicht beweist schon, dass diese Verträge auch zu Sparzwecken vertrieben wurden und nicht in die Argumentationskette der BaFin (die ausdrücklich nur reine BSV erfasst) heineingehören.
Oder interpretiere ich die unverschämte Aussage der BaFin falsch? :p
Hier mag die Justiz ein Machtwort sprechen. Ebenso wenig wie sich das BaFin zum Schutz der Bausparkunden berufen sieht, ist die Justiz geneigt, den Erfüllungsgehilfen des Bankensektors zu spielen.
Man bedenke: Auch unter Richtern gibt es geprellte Bausparkunden ... oder bleiben Justizangehörige von Kündigungen verschont?