Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Wüstenrot kündigt nach § 488 Abs.3


    Zitat
    stanglwirt geschrieben am 06.11.2010 12:41 Uhr
    irgendwann müssen die verträge ja mal enden...
    finde die vorgehensweise der wüstenrot nicht verwerflich.


    es ist sicherlich nicht im sinne des erfinders, dass bausparverträge mit z.b. 10.000 bausparsumme abgeschlossen werden und diese dann unendlich weiter bespart werden...
    Zitat
    stanglwirt geschrieben am 26.12.2014 10:19 Uhr
    Es ist hier überhaupt nichts von irgendjemandem angebracht. Deine Probleme sind nicht meine Probleme daher befasse ich mich nicht damit
    Und von anderen Infos auf deine Art zu fordern, wird bei mir nur dazu führen, dass selbst wenn ich etwas zu sagen hätte, eher nichts sage.
    _______________________________________________________________________


    Ja stanglwirt, Du beschäftigst Dich seit über 4 Jahren (vom 06.11.2010 siehe Zitat bis 26.12.2014 siehe Zitat) mit der Problemstellung der gekündigten Bausparverträge. Alle Deine geschätzten ca. 100 Beiträge zum Thema sind nicht zielführend, im Gegenteil, nach meiner Wahrnehmung nimmst Du die rechtsmissbräuchliche Position als Interessensvertretung der BSK wahr.
    Es ist sicherlich richtig, dass Deine Probleme nicht die meinen sind, dann erwarte ich, dass Du Deiner Argumentation weiterhin treu bleibst, die Du selbst als Aussage am 26.12.2014 formuliert hast, „ …. wird bei mir nur dazu führen, dass selbst wenn ich etwas zu sagen hätte, eher nichts sage.“


    Gruß an die Hilfesuchenden Bausparer
    hgkg-felix

  • Ich werde mich sicherlich wieder zum Thema irgendwann äußern. Aber sicher nicht, wenn jemand antworten verlangt sondern freundlich danach fragt. So wie das in Foren normalerweise auch üblich ist.
    Deine Art jedenfalls, regt nicht dazu an, dir in irgendeiner Weise zu helfen. Davon ab stellt sich die Frage weshalb du als oberschlauer nicht selbst Antworten auf deine Fragen findest oder in der Lage bist, diese einzuholen...
    Nun denn... Viel Glück noch :cool:

  • stanglwirt:


    gerne hätte ich gewusst wie du in deinem Fall die Verjährung nach §195 siehst, wenn dich die Kündigung schon seit 2010 betrifft? Ohne jetzt alles von deinen Beiträgen zu kennen, hast du rechtlich bislang noch nichts unternommen erreichen können oder wie siehst du dies in dem Zusammenhang zum Betrag vom 12.12.2014 18:09 von hgkg-felix, der dort die Warnung wegen der Verjährung ausgesprochen hat?


    Danke für eine Info zu dem Thema.



    frank_aus_wedau:
    Die Aussage, dass alle Fragen vollständig beantwortet sind kann ich so nicht nachvollziehen bzw. wäre für Links und Hinweise auch zum Thema Kündigungswirkung nach §489 Abs.3 dankbar, da dieser Ansatz leider nirgens diskutiert wird/wurde oder liege ich da falsch ?


    Gruß Christian

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian1234567
    ...
    frank_aus_wedau:
    Die Aussage, dass alle Fragen vollständig beantwortet sind kann ich so nicht nachvollziehen ...


    Ich auch nicht ... drum schrieb ich ja:


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Zumal die Fragen - zumindest teilweise - auch schon beantwortet wurden.
    ...

  • ......wo ich dir genau genommen Recht gebe.....


    leider ist die Frage an stanglwirt zum Verjährungsthema damit nicht beantwortet und bringt auch keine weiteren oder generellen Erfahrungen/Infos zum Thema §489 Abs.3 hervor.....

  • zum thema verjährung habe ich mich bereits auf seite 29 geäussert, wie ich das sehe. mehr gibts von meiner seite aus da nicht zu sagen, weil mich die problematik weiter nicht interessiert. mich betrifft das nicht. :cool:


    wenn man ständig um antworten bettelt und niemand antworten kann/will, sollte man vielleicht mal selbst das heft in die hand nehmen und kann danach die infos gerne hier posten.

  • .....ich meine der Weg über den § 489 Abs.3 ist ein Weg der Sinn macht und den ich gehe, deshalb würde ich hier gerne Erfahrungen austauschen die jemand ev. schon im Vorfeld bestritten hat oder was zum pro/contra beitragen kann.


    Danke&Gruß
    Christian


    P.S.: stanglwirt: bitte ignoriere meine Posts da du ohnehin nur dein Eigeninteresse verfolgst und nichts sinnvolles zu meiner Frage beisteuern willst und damit den Thread unnötig aufblähst und damit immer wieder ein Hochposten erforderlich machst. Man kann dies natürlich auch als betteln titulieren ;) Wenn das Thema 489 Abs.3 schonmal diskutiert wurde, freue ich mich natürlich über einen kurzen kommentarlosen Verweis ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian1234567
    da du ohnehin nur dein Eigeninteresse verfolgst und nichts sinnvolles zu meiner Frage beisteuern willst und damit den Thread unnötig aufblähst und damit immer wieder ein Hochposten erforderlich machst.


    schön dass du es jetzt verstanden hast. ich gehe davon aus, dass man von mir nun nichts mehr verlangt.
    Verklicker das bitte noch dem anderen (oder dein zweites Ich), der ständig Antworten von Usern einfordert. :D

  • Na gut - und obwohl ich im Zivilrecht nicht sonderlich fit bin:


    Die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 489 Abs. 3 BGB dürfte ausscheiden, wenn der Gläubiger (Bausparer) sich in Annahmeverzug (§ 293 BGB) befindet.


    In nahezu allen hier diskutierten Fällen weigern sich die Gekündigten unter Berufung auf die Unwirksamkeit der Kündigung die Leistung der Bausparkasse entgegenzunehmen. Und nicht nur das: durch die Weigerung der Bekanntgabe eines Zahlungswegs wird die Leistung durch die BSK zuweilen sogar mit Absicht vereitelt.


    Schon aus diesem Grund dürfte § 489 Abs. 3 BGB m.E. nur in den seltensten Fällen einschlägig sein. Mir ist hier im Thread auf Anhieb kein Fall erinnerlich, in dem die Bausparkasse die verzögerte Auszahlung zu vertreten hätte.


    Sollte eine andere Vorschrift als § 293 BGB einschlägig sein, dürfte das Ergebnis aus rechtssystematischen Gründen auf dasselbe hinauslaufen.

  • Ich glaube nicht, dass euch noch großartige Hilfe zukommt, denn die BaFin sieht das mittlerweile ähnlich, wie die Kassen:


    https://de.nachrichten.yahoo.c…n-113128023--finance.html


    Wirft wie immer ein zweifelhaftes Licht auf den Bankensektor und deren direkte Aufsicht.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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