Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Danke für die Infos.


    Ich habe auch ein wenig das Gefühl dass das ohnehin erst einmal nur eine "Pause" ist und früher oder später wieder etwas von der AL kommt.


    Mir war nicht bewusst dass es Urteile dazu gibt, dass man schon vor Erreichen der Bausparsumme Guthaben+Bonuszins heranziehen kann (denn nur dann ist bei mir die Bausparsumme erreicht), aber da muss ich nochmal suchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von demichve
      Reifel
    Einstellung der Zahlung auf den Vertrag wird aber auch über kurz oder lang zur Kündigung durch die AL führen...


    Ja, ist mir bewusst. Die Bedingungen sind dahingegend aber eindeutig. Kündigung nur wenn 6 mal kein Regelsparbetrag gezahlt wurde und 2 Monate der schriftlichen Aufforderung zur Zahlung von AL in Verzug. Also ruh ich mich erstmal 6-8 Monate aus, und zahl dann wieder ein.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ...
    du musst nur auf die nebenwirkungen aufpassen. mit der erhöhung der bausparsumme ändert sich auch der regelsparbeitrag. wenn du mehr oder weniger als diesen zahlst, kann das zu problemen führen -> bedingungswerk lesen.
    dazu ändert sich bei der erhöhung der vertragsbeginn des vertrags. dies kann auswirkungen auf etwaige wohnungsbauprämien haben und auch auf eine etwaige bedingung, wonach der bonus nur gezahlt wird, wenn mind. X jahre seit vertragsbeginn vergangen sind (problem wenn dann z.b. vor den X jahren die bausparsumme erreicht wird und die bausparkasse kündigen kann, bevor die bedingung für den erhalt des bonus erreicht ist).
    ...


    Zudem sehen etliche Bausparbedingungen (wie etwa meine) vor, dass der Bonuszins nur dann gezahlt werden muss, wenn zwischenzeitlich keine "Vertragsänderungen" erfolgten. Die Festlegung in Bausparbedingungen, welche Änderungen "insbesondere" gemeint sind, bedeutet nicht, dass diese Aufzählung abschließend ist. Mit einer kulanten Anwendung dieser Klausel durch die Bausparkassen wird man kaum rechnen dürfen.


    Von daher beabsichtige ich momentan, bis kurz vor Erreichen der Bausparsumme erst einmal die Füße stillzuhalten, solange die BSK nicht selbst das Rad anstößt.



    Edit - noch ein Hinweis:
    Meine Bausparkasse hatte in Fällen von Vertragskündigungen seitens der BSK mal die Auffassung vertreten, der Bonuszins sei geknüpft an eine Zuteilung ohne Inanspruchnahme des Darlehens. Weil das Darlehen im Falle einer Kündigung durch die BSK aber gar nicht mehr beansprucht werden könne, hatte sie die Zahlung von Bonuszinsen für gekündigte Verträge insgesamt verweigert.


    Wie diese Fälle letztlich ausgegangen sind, ist mit nicht bekannt. Die Argumentation allein zeugt aber schon davon, dass kein Winkelzug zu schade ist, um die Kundschaft um den versprochenen Bonuszins zu prellen. :rolleyes:


    Von daher: Vorsicht mit Erklärungen/Anträgen (wie etwa auf Erhöhung der Bausparsumme) gegenüber der Bausparkasse. Wer weiß, was daraus alles "gebastelt" werden kann.

  • Die Wüstenrot Kündigung von 2011


    "A C H T U N G" an alle geschädigten Bausparkunden der Kündigungswelle 2011


    Verjährung der Ansprüche aus 2011 droht (siehe § 195 BGB)


    Es ist Eile geboten.
    Folgende Maßnahmen hemmen die Verjährung
    a) Mahnverfahren beim Mahngericht (Amtsgericht) einreichen, kann auch online durchgeführt werden, bzw.
    kann der Mahnbescheid online erstellt werden. Ausfüllen, ausdrucken, beim Amtsgericht (Mahngericht) abgeben, oder per Einschreibebrief verschicken. Die Kosten halten sich im Rahmen (Grundgebühr beträgt 32,-EUR)
    Die Gebühr steigt mit dem Streitwert. Für das Mahnverfahren ist unter 5000,-EUR Streitwert kein Rechtsanwalt erforderlich. Der Streitwert für 2011 dürfte bei jedem unter dieser Grenze liegen.


    b) Ombudsverfahren bei der Ombudsstelle der privaten Bausparkassen einreichen. Ombudsverfahren ist kostenlos, allerdings sollten die Unterlagen per Einschreibebrief verschickt werden.


    Durch diese Maßnahmen kann man kurzfristig Zeit gewinnen. Aber wie heißt es, "Zeit ist Geld"


    Ich bin überzeugt, wenn viele Bausparer das Mahnverfahren wählen und als Antragsgegner die Vorstände
    beim Namen nennen, dann bedeutet das für diese Herren eine unangenehme Zukunft.
    Bei der Bausparkasse Wüstenrot solltet ihr den Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Alexander Erdland, den
    Vorstandsvorsitzenden Bernd Hertweck, die Vorstände Dr. Michael Gutjahr und Jürgen Steffan als
    Antragsgegner aufführen.


    Was jetzt die erneute Kündigungswelle der Altsparer angeht, sollten alle Betroffenen die Füße ruhig halten,
    denn man sollte mit einer voreiligen Reaktion auf solche "Werbeflyer" sparsam um gehen.
    Aussitzen ist die Devise


    Es steht uns noch eine interessante Zeit bevor, ich erinnere an das BGH-Urteil in der Angelegenheit der
    rechtsmissbräuchlich berechneten Kreditgebühren, auch hier ist Eile für alle Gebühren vor 2011 geboten.


    Mein Appell, nutzt die rechtlichen Möglichkeiten, die Gerichte sollen ruhig merken, dass sich die Kunden
    nicht alles gefallen lassen.


    Gruß
    hgkg-felix

  • Wüstenrot BSV Achtung Verjährung droht


    Hallo geos,
    Dein Link
    http://www.spiegel.de/wirtscha…-kunden-ab-a-1008056.html
    finde ich hilfreich. Die Ansichten von Herrn Herrmann Josef Tenhagen kann ich nur unterstreichen.
    Im Nachhinein betrachtet sind meine Bausparverträge eine Wette mit der Bausparkasse, die jetzt
    zu meinen Gunsten ausgegangen ist. => Habe ich bei Abschluss nicht bedacht.
    Jetzt versuchen die Lobbyisten der BSK (sind Repräsentanten bis in die höchsten Politetagen)
    mit hinterfurtzige Tricks (Aushebeln der/des ABB, BauSparkG, BGB, usw.) mich um meinen
    gewonnenen Wettgewinn zu betrügen, dies ist in meinen Augen ein Vertrauensverlust in diese
    zum Teil halbstaatlich oder genossenschaftlich (LBS, Schwäbisch-Hall) organisierten BSK.
    Mich wundert ein wenig, dass die Dauer-User zum Thema,
    frank_aus_wedau, letzter Eintrag 09.12.2014
    stanglwirt, letzter Eintrag 08.12.2014
    keine Stellungnahme zum aktuellen Problem der Verjährung nach § 195 BGB beziehen.
    Sind diese User als "Strohmänner" der BSK im Forum unterwegs?


    Noch einmal mein Appell an die Vertragsbesitzer der Kündigungswelle der Wüstenrot vom
    30.04.2011.
    Schützt euer Vermögen durch die Eingabe von Verjährungshemmenden Maßnahmen!!!
    a) Euer Bausparguthaben auf dem zinslosen Sonderkonto der Wüstenrot,
    1. Der Auszahlungsanspruch unterliegt der Regelverjährung nach §§ 195,199 BGB von 3 Jahren.
    Das würde bedeuten, rein rechtlich ist euer Anspruch auf Auszahlung des Bausparguthabens verwirkt.
    Das bedeutet praktisch, die Wüstenrot hat nicht nur ein zinsloses Darlehen von euch über fast 4 Jahre
    verwaltet, sondern ab dem 01.01.2015 euer komplettes Guthaben konfisziert. => Das ist der Hammer!!!
    2. Maßnahmen: Wüstenrot auffordern, einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung ab zu geben.
    Fordert ein schriftliches Anerkenntnis des Bausparguthabens=> Einschreiben nur mit Rückschein verschicken.
    3. Zahlungsauftrag stellen, die BSK wird euch das Guthaben bis zum 31.12.2014 nicht mehr auszahlen.
    4. Unbedingt ein kostenloses Ombudsverfahren einleiten, auf jeden Fall ist so ein Zeitgewinn erreichbar.
    5. Mahnverfahren anstoßen, ist sehr teuer, kann ich noch nicht empfehlen. Muss mit den hohen Summen gerichtlich eingeklagt werden.
    b) Schützt euren Zinsanspruch für 2011
    1. Mahnverfahren anstoßen, muss bis zum 31.12.2014 beim Mahngericht mit Eingabestempel registriert sein. (Kosten 32€, unter 1000€ Zinsen)
    2. Ombudsverfahren anstoßen (kostenlos) Muss bis spätestens 31.12.2014 bei der Ombudsstelle eingehen.=> Einschreibebrief/Rückschein
    Bausparer!!! Nutzt die rechtlichen Möglichkeiten um euer Guthaben zu schützen.
    Gruß
    hgkg-felix

  • Re: Wüstenrot BSV Achtung Verjährung droht



    Strohmänner, weil wir in manchen ansichten etwas logischer denken?
    sorry aber ich halte es für unklug, jemanden einfach mein Geld "hinzuschieben" ohne rechtlich auf der sicheren seite zu sein, was mit dem Geld passiert.


    dazu brauche ich auch keinen § 195 BGB um dies zu erkennen. die Gefahr dieses §§ besteht sicher und ich selbst würde mich in diese Gefahr nicht begeben wollen, aber ich denke nicht, dass die Bausparkassen diesen ziehen werden. der imageverlust wäre gigantisch, aber ich würde in die wette einbeziehen, dass es wahrscheinlich keine weiteren zinsen gibt.


    ich selbst halte mich bei meinen bausparverträgen strikt an die ABB und aktuelle Entscheidungen (keine übersparung mit bonuszinsen, keine 10 jahre nach zuteilungsreife etc), deswegen bin ich auch zuversichtlich, dass mein laufendes ombudsverfahren erwirkt, dass meine Bausparsumme erhöht wird. Wie ich schon hier dargelegt habe, sehe ich hier bei einigen verträgen die einzige Möglichkeit, die sparphase noch etwas in die länge zu ziehen :)

  • Re: Re: Wüstenrot BSV Achtung Verjährung droht


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Strohmänner, weil wir in manchen ansichten etwas logischer denken?...................
    ............Wie ich schon hier dargelegt habe, sehe ich hier bei einigen verträgen die einzige Möglichkeit, die sparphase noch etwas in die länge zu ziehen :)


    ....letztlich weiß man nie wer sich dahinter verbirgt. Ich persönlich finde es auch schon verwunderlich und es geht genau um das herauszögern ver Verzinsungsdauer. Wenn man logisch denkt gibt es eigentlich nur eine 100% Lösung:


    Nirgendwo wird er Punkt rausgegriffen oder disktiert, dass man durch die verwirkte Kündigung der BSK durch die verstrichene Frist der Nichtrückzahlung bis 3J. den Zinsvorteil sicher geniesen kann. Dieses Argument finde ich bislang als einzige 100%-Strategie am besten und ist auch für BSV geeignet, die wie meiner völlig überspart waren.


    Es kann nicht rechtens sein, dass die Bausparkasse eine Zahlungaufforderung erpressen können. Durch die Nichtrückzahlung ist die Kündigung verwirkt und muss neu ausgesprochen werden unabhängig davon welchen BSV man hat !!!!


    Welche rechtlichen Feinheiten man beachten muss und ob jemand den Weg geht wird IRGENDS diskutiert. Ich kenne lediglich 1 Fall, wo die BSK tatsächlich am Ende nochmal und auch per Einschreiben fristgerecht gekündigt und auf den Tag genau nach 2Wochen ausgezahlt hat und zwar MIT Zinsen zum wirksamen neuen Kündigungstermin. Ob dieser dann letztlich wirksam ist oder wegen anderen Dinge die hier 5Mio. mal ohne weiteren Sinn diskutiert werden, weil es keine Urteile gibt oder die Lobby zu groß ist, kann man dann in Ruhe abwarten.


    Ich sehe zwar auch die Gefahr, dass die BSK nach §195 das Geld komplett einhalten dürfen, aber dieser Imageschaden durch Zwangsenteignung dürfte so dermaßen niederschmetternd sein, dass dies den Schaden deutlich vergrößern dürfte. Aber letzlich verwirkt man in jedem Fall die Zinsen, wenn die 3J. verstrichen sind! Aber 3J. zu 3% Mehrzins können auch knapp 10t€ sein!


    Es wäre schön, wenn diese Art und Weise der Zeitgewinnung weiterdiskutiert wird! Ich glaube die BSK wollen einfach nur die 3J. rumbekommen, denn dann ist Hopfen und Malz verloren und dann kräht kein Hahn mehr dannach. Was nützt mir nach 3J die angeblich einzige Zeitgewinnungsstrategie von Stanglwirt, wenn ich diese nicht mehr durchsetzten kann, denn so lange wird die BSK Standardschreiben rausschicken und keiner Klagen weil man Angst vor der Lobby und den Kosten hat......


    Gruß Chris

  • Eine Alternative könnte sein, die BSK über die eigene Bankverbindung in Kenntnis zu setzen mit dem ausdrücklichen Hinwies, dass damit keinerlei (auch keine stillschweigende) rechtsverbindliche Erklärung gegenüber der Bsusparkasse verbunden ist.


    Überweist sie dann ohne Rechtsgrund einen Betrag auf das Konto des Bausparers, dürfte das auf die Verpflichtung zur Verzinsung des Bausparguthabens keinen Einfluss haben. Vielleicht lässt sich eine BSK ja darauf ein. Dann könnte der Rechtsstreit in Ruhe geführt werden, ohne das Kapital zu gefährden.


    Diesen Weg hielte ich auch aus Sicht Bausparkassen für einen Weg, den letztlichen Streit nicht auf unnötige Positionen auszudehnen. Weil die BSKen die Guthaben unverzinst "verwahren" (schließlich müssen sie die Gelder bei der von ihren vertretenen Rechtsposition zur jederzeitigen Auszahlung bereithalten), sollte ihnen durch diese Verfahrensweise kein Schaden entstehen.


    Die Schadensminderungspflicht des Bausparers (Anlage zu tagesüblichen Zinsen) könnte ihnen ggf. sogar zu Gute kommen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens stünden sich beide Parteien besser.

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