Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Zitat

    Original geschrieben von nicora
    Christian,


    danke für Deine Bemerkungen. Würde dem zustimmen, wenn nicht noch einige Feinheiten zu justieren wären, auf die ich später eingehen würde.
    Hast Du das Urteil im Wortlaut?



    Eine Rückmeldung zu den Feinheiten wäre sehr interessant.


    Leider ist es zu dem Thema recht ruhig geworden, obwohl gerade jetzt wieder eine Welle von den BSK losgetreten wird, finde ich es schade, dass kaum noch Rückmeldungen kommen, insbesondere zum Versuch die Kündigung zumindest durch die fehlende Rückzahlung zu verzögern. Danke.

  • Ich persönlich spiele bei der AL auf Zeit. Die kriegen von mir keine unterschriebene Erklärung zur Auszahlung, jetzt gehts an den Ombudsmann, dann ruht das Verfahren sowieso.


    In meinem konkreten Fall ist es so, dass die AL kündigen will obwohl die Bausparsumme nicht erreicht ist. Die AL behauptet zwar, dass man die Bonuszinsen die bei Guthabenauszahlung anfallen würden einberechnen muss (und dann wäre die Bausparsumme auch erreicht). Meines Erachtens kann die Bausparkasse aber doch gar nicht wissen ob ich das Darlehen nicht doch abrufen möchte, und die Bonuszinsen würden dann ja nie anfallen, ergo Bausparsumme auch nicht erreicht sein... Mal sehen wie der Ombudsmann das sieht.

  • Hallo zusammen,
    wegen der verhaltenen Diskussion denke ich, dass wir uns einig sind, dass es schwer/unmöglich wird gegen die BSK vorzugehen. Die Lobby ist einfach zu groß. Mir geht es hier insbesondere um Chance/Risiko auch zum Teil erfolgreich zu sein und trotzdem nicht noch die Möglichkeit zu verlieren. Insbesondere werden die bekannten Versuche wie Sie durch Nicora weiter verfolgt werden nur die BSK weiter stützen, da sie das Geld haben.


    Bislang habe ich nur aus einer einzigen Quelle erfahren, dass die BSK tatsächlich auf eine Eigenkündigung mittels unterschriebener Zahlungsaufforderung verzichtet hat. Das Geld wurde anfangs wie üblich zinslos umgebucht und versucht damit eine Unterschrift zu erzwingen. Nach 2J. wurde dem Bausparer dann per Einschreiben gekündigt und tatsächlich ohne Zahlungsaufforderung das Geld nebst rückwirkender Zinsen auf sein Girokonto gutgeschrieben und zwar auf den TAG genau in der 2 Wochenfrist. So hat man das Geld und kann immer noch abwarten ob sich etwas tut, denn nichts ist verwirkt!!


    Damit klappt scheinbar nur dieser Weg rechtssicher die Kündigung wegen der Bringschuld zumindest zeitlich zu verzögern und sich nicht durch den unterschriebenen Zahlungsauftrag auch für später alle Wege zu verbauen:


    (Art. 3 Abs. 1 Buchst. c Ziff. ii der Richtlinie 2000/35, § 489 Abs. 3 BGB , Gemäß § 270 BGB)


    Wo sind die Fakten!?!


    - Auf welche juritischen Feinheiten geachtet werden kann, ist bislang keiner eingegangen, insbesondere Nicora. Gibt es ev. Fristen dazu?
    - welche Beiträge hier durch die BSK verteilt werden ist natürlich auch unklar, da diese sicherlich das Thema auch interessiert verfolgen
    - Was dagegen spricht wegen der verwirkten Bringschuld von der BSK die Auszahlung zu erzwingen udn was diese Tatsächlich dagegen machen kann wurde in keiner Art und Weise diskutiert oder widerlegt
    - Wie man weiter vorgeht, wenn die Bank nur mit Standardschreiben antwortet auch nicht. Hikft hier der Verbraucherschutz oder sogar eine Anzeige bei der Polizei um es mal ganz krass zu machen?


    Über ein Feedback von erfolgreichen Einwendungen über diese Art und Weise oder Infos würde ich mich hier freuen. Danke.


    Gruß Christian

  • Vor wenigen Tagen habe ich festgestellt, dass ich noch einen 3,5%er habe, auf den ich seit vielen Jahren anspare, um das Bad zu sanieren und ggf. einen Kredit abzulösen. Der ist schon ewig zuteilungsreif, aber noch nicht überspart. Bisher war alles ruhig, so dass der Vertrag in Vergessenheit geraten war.


    Ich hab den Thread jetzt nicht mehr in Erinnerung. Aber waren bisher auch Verträge unter 4% Guthabenzinsen von Kündigungen betroffen?

  • @ frank


    an deiner stelle würde ich mir deine Bedingungen genau durchlesen, was da bezgl. Erhöhung der Bausparsumme vereinbart ist.
    wenn der vertrag noch nicht überspart ist, erscheint mir dieser weg noch am besten, damit eine Verlängerung der sparphase zu erreichen.
    dies natürlich nur wenn die Bausparkasse die Erhöhung laut Bedingungen nicht begründungslos verweigern kann - bei neueren verträgen ist zumeist keine Begründung mehr erforderlich, bei alten dagegen oft schon.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    @ frank


    an deiner stelle würde ich mir deine Bedingungen genau durchlesen, was da bezgl. Erhöhung der Bausparsumme vereinbart ist.
    wenn der vertrag noch nicht überspart ist, erscheint mir dieser weg noch am besten, damit eine Verlängerung der sparphase zu erreichen.
    dies natürlich nur wenn die Bausparkasse die Erhöhung laut Bedingungen nicht begründungslos verweigern kann - bei neueren verträgen ist zumeist keine Begründung mehr erforderlich, bei alten dagegen oft schon.



    wollen wir doch mal ganz ehrlich sein. Dies interessiert die BSK reichlich wenig. Diese kündigen nach den 3 bekannten Mustern um die teuren Sparer loszuwerden. Im Grunde sind alle alten Verträge die mind. 10J. alt sind betroffen. Damit dürfte der Zinssatz bei den Verträge bei >3% liegen.


    Statt zu widersprechen würde ich daher einfach die Schreiben der Kündigung starr ignorieren, die Kontoauszüge jährlich reklamieren, wenn auf ein unverzinstes Konto überwiesen wird und warten bis die BSK selbstständig und fristgerecht Kündigt und das Geld zurücküberweist.


    Welchen Sinn soll der Widerspruch auf Basis der Vertragsunterlagen haben. Welche BSK interessiert dies. Es wird immer nach dem selben Muster gekündigen und verschickt auch stets Standardantworten......



    Mich würde mal interessieren, warum hier keiner auf den Ansatz der Bringschuld setzt und amit Zeit gewinnt!?

  • Ich habe in meinem Fall jetzt einen Zwischenerfolg bei der AL.
    Zur Erinnerung: Ich habe einen dieser Rendite-Verträge mit rückwirkend 4,5%, Bausparsumme ca 6000 EUR.


    Die AL behauptet die Bausparsumme ist erreicht. Das ist sie aber nur mit dem Basiszinssatz. Da ich das Darlehen theoretisch ja abrufen kann, und dann der Bonuszins nicht gezahlt wird, ist die Bausparsumme in diesem Szenario nicht erreicht.


    Einer Bausparsummenerhöhung üm das Doppelte hat die AL mit der Begründung "es sprechen bauspartechnische Gründe, nämlich eine Niedrigzinsphase, dagegen".


    Ich habe daraufhin die AL gebeten das Verfahren ruhen zu lassen, da ich den Ombudsmann anrufen bzw. einen Rechtsbeistand prüfen lassen möchte ob
    a) die Erhöhung der Bausparsumme wirklich mit der Begründung eines Niedrigzinsphase nicht erteilt werden kann (in den AGB steht dass die AL die Erhöhung nur dann ablehnen wird, wenn "bauspartechnische Gründe" dagegensprechen)
    b) eine Kündigung obwohl die Bausparsumme nicht erreicht ist bzw. nur mit Bonuszins erreicht ist, rechtens ist


    Daraufhin hat die AL geschrieben dass sie zwar nach wir vor eine andere Rechtsauffassung hat als meine, aber gegenwärtig von der Kündigung Abstand nimmt. Zahlungen habe ich nun eingestellt damit die Bausparsumme erstmal nicht erreicht wird.


    Den Ombudsmann habe ich noch nicht angerufen, überlege aber trotzdem es zu tun in Hinblick auf Erhöhung der Bausparsumme. Andererseits denke ich lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach

  • @ reifel
    zu b) imho gibt es mittlerweile genug entscheidungen, dass dies rechtens ist. der zug ist wohl abgefahren.


    zu a) erscheint mit derzeit als einzige möglichkeit auf erfolg. ich würde den ombudsmann einschalten, um eine erhöhung der bausparsumme zu erwirken. zu verlieren hast du dabei ja nichts.


    du musst nur auf die nebenwirkungen aufpassen. mit der erhöhung der bausparsumme ändert sich auch der regelsparbeitrag. wenn du mehr oder weniger als diesen zahlst, kann das zu problemen führen -> bedingungswerk lesen.
    dazu ändert sich bei der erhöhung der vertragsbeginn des vertrags. dies kann auswirkungen auf etwaige wohnungsbauprämien haben und auch auf eine etwaige bedingung, wonach der bonus nur gezahlt wird, wenn mind. X jahre seit vertragsbeginn vergangen sind (problem wenn dann z.b. vor den X jahren die bausparsumme erreicht wird und die bausparkasse kündigen kann, bevor die bedingung für den erhalt des bonus erreicht ist).


    die neue bausparsumme will daher gut durchdacht sein! diverse sparraten-rechner im internet helfen dabei, die richtige bausparsumme zu finden.

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