Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian1234567 Hat jemand schon einmal über facebook negative publicity betrieben oder wird sowas gleich gelöscht. dort scheinen ja nur zufriedene kunden zu sein.....


    gruß chris


    Im Haus des Gegners negative Publicity zu betreiben ist, außer wenn es extrem gut gemacht ist, nicht allzu clever, weil der Gegner beliebig löschen und aussperren kann.
    Deutlich heller ist wie von mir bereits geschrieben eine Publizierung der Sache auf einer selbst kontrollierten Internetseite mit vielen Besuchern, weil da der Gegner außer grün anlaufen nichts machen kann, sofern rechtlich alles im Rahmen bleibt.


    Wenn Du keinen Zugriff auf eine besuchte Seite hast, kannst Du pokern: Email an die Pressestelle des Gegners mit Hinweis auf gepante Veröffentlichung der Sache und Bitte um vorherige Stellungnahme, damit diese im Sinne einer fairen Berichterstattung mit veröffentlicht werden kann.


    Oftmals löst sich dann das Anliegen sehr schnell und rein zufällig wenige Tage später.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Im Haus des Gegners negative Publicity zu betreiben ist, ...


    So hatte ich das nicht verstanden ... ich dachte, die Öffentlichkeitsarbeit sollte in einem "befreundeten" Account (Verbraucherschutz, Selbsthilfegruppe) oder gar auf neutralem Boden (Medien) stattfinden. :confused:


    Aber gut ... facebook ist auch nicht meine Baustelle.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    So hatte ich das nicht verstanden ... ich dachte, die Öffentlichkeitsarbeit sollte in einem "befreundeten" Account (Verbraucherschutz, Selbsthilfegruppe) oder gar auf neutralem Boden (Medien) stattfinden. :confused:


    Christian hatte etwas von "wird gleich gelöscht" geschrieben. Ich dachte, er meint damit Kommentare auf der Wüstenrot- Facebook- Seite.


    Ich bin diesmal ganz Deiner Meinung.

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian1234567
      nicora: was heißt die BSK darf nach 10Jahren kündigen, ab wann gilt das bspw. in meinem Fall (1998 abgeschlossen, 2003 zu 85% aufgestockt, ab 2005 inkl. Zinsen angeblich überspart/zuteilungsreif, in 2013 von der der BSK nach §488 gekündigt). Warum kündigt die BSK bei mir zufällig genau nach 7 Jahren der letzten einzahlung?
    um sich rechtlich noch etwas luft zu lassen. Kann man sich das nun unverzinste Guthaben nicht mit dem Vermerk auszahlen lassen und die Bankverbindung ohne anerkennung einer rechtspflicht der BSK geben oder warum lässt du dir dies nicht auszahlen? So sollte man sich doch noch alles offen lassen oder lassen sich die BSK nicht darauf ein?
    gruß chris


    Nach § 489 Abs 1 Nr. 2 BGB dürfte der Darlehensnehmer (hier BSKasse) einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen. Fraglich ist dabei, ob ein BSVertrag überhaupt nach den §§ eines Darlehensvertrags gekündigt werden darf. Aber da sind wir wieder am Anfang der Geschichte, die begann nämlich 2007 mit der BHW und falschen Schiedssprüchen der Ombudsleute. Der falsche Schlichterspruch gestattete eine Kündigung nach § 488. Es folgte das 1. Urteil aufgrund dieses falschen Schlichterspruchs usw.
    Mir liegt die Kündigung nach § 489 Abs 1 Nr 2 BGB einer Bausparkasse vor, den Beginn der 10 Jahresfrist hat die BSKasse ab Zuteilungsreife angesetzt.
    Ich lass mir wegen § 489 Abs 3 BGB mein Guthaben nicht auszahlen. Natürlich kannst Du Dir Dein Geld ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und dem Vorbehalt einer Schadenersatzforderung auszahlen lassen. Ich würde dabei auf keinen Fall den Vordruck verwenden. Versuchs einfach mal. Kannst ja dann berichten.
    Die 7 Jahresfrist bei Dir ergibt sich m.E. einfach aus der Not der Zinssituation der BSKassen. Für mich auch ein Beweis der rechtswidrigen Vorgehensweise der BSKassen. Als die Zinsen höher waren, haben die BSKassen "vertragskonform" die Verträge weiterlaufen lassen und brav verzinst, bei Dir nun 7 Jahre, bei mir waren es 8 Jahre. Nun aber drückt die Zinslast.
    Nicora

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Wenn Du keinen Zugriff auf eine besuchte Seite hast, kannst Du pokern: Email an die Pressestelle des Gegners mit Hinweis auf gepante Veröffentlichung der Sache und Bitte um vorherige Stellungnahme, damit diese im Sinne einer fairen Berichterstattung mit veröffentlicht werden kann.
    Oftmals löst sich dann das Anliegen sehr schnell und rein zufällig wenige Tage später.


    Und wenn die Gegenseite nicht darauf eingeht, haste "mit Zitronen gehandelt", oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von nicora
    Und wenn die Gegenseite nicht darauf eingeht, haste "mit Zitronen gehandelt", oder?


    Dann kannst Du immer noch den Rechtsweg einschlagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von nicora
    Nach § 489 Abs 1 Nr. 2 BGB dürfte der Darlehensnehmer (hier BSKasse) einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen. Fraglich ist dabei, ob ein BSVertrag überhaupt nach den §§ eines Darlehensvertrags gekündigt werden darf. Aber da sind wir wieder am Anfang der Geschichte, die begann nämlich 2007 mit der BHW und falschen Schiedssprüchen der Ombudsleute. Der falsche Schlichterspruch gestattete eine Kündigung nach § 488. Es folgte das 1. Urteil aufgrund dieses falschen Schlichterspruchs usw.
    Mir liegt die Kündigung nach § 489 Abs 1 Nr 2 BGB einer Bausparkasse vor, den Beginn der 10 Jahresfrist hat die BSKasse ab Zuteilungsreife angesetzt.
    Ich lass mir wegen § 489 Abs 3 BGB mein Guthaben nicht auszahlen. Natürlich kannst Du Dir Dein Geld ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und dem Vorbehalt einer Schadenersatzforderung auszahlen lassen. Ich würde dabei auf keinen Fall den Vordruck verwenden. Versuchs einfach mal. Kannst ja dann berichten.
    Die 7 Jahresfrist bei Dir ergibt sich m.E. einfach aus der Not der Zinssituation der BSKassen. Für mich auch ein Beweis der rechtswidrigen Vorgehensweise der BSKassen. Als die Zinsen höher waren, haben die BSKassen "vertragskonform" die Verträge weiterlaufen lassen und brav verzinst, bei Dir nun 7 Jahre, bei mir waren es 8 Jahre. Nun aber drückt die Zinslast.
    Nicora


    Warum lässt du dir das Geld nicht auszahlen. Wenn alles im Sand verläuft und du nichts erreichst, dann hast du im Grunde einen doppelten Schaden, wenn du am Ende gewinnst, sollte die Rückabwicklung auch kein Problem sein und du verlierst max. den Zeitraum einer hoheren Zinszahlung über den zeitraum, wo die BSK nicht im Besitz des Geldes war !?


    Wenn eine Kündigung nach Zuteilung möglich ist, hätte ich max. 1,5Jahr an Zinszahlung verloren, denn 2015 wäre die Zuteilung 10 Jahre her oder liege ich da falsch?


    Warum hast du bislang noch nicht geklagt? Wie hoch wären die Gerichts/RA-Kosten eigentlich. Geht es um die Zinszahlung oder um die Bausparsumme?

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian1234567
    Warum hast du bislang noch nicht geklagt?


    Das frage ich mich auch. So felsenfest, wie er von der Richtigkeit seiner Darstellung und seines Handelns überzeugt ist, kann er eine Klage doch nur gewinnen?


    In den kopierten Artikeln findet sich u.a. folgender Absatz: "Das Vorgehen stößt bei Verbraucherschützern dennoch auf Kritik. „Man hat den Kunden den Vertrag als Sparprodukt mit attraktivem Guthabenzins verkauft und sollte jetzt nicht im Kleingedruckten nach Ausflüchten suchen“, sagte Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Allerdings hält auch er das Vorgehen für schwer angreifbar."


    Vielleicht ist es ja rechtlich doch nicht so eindeutig...und natürlich hat man das als Sparprodukt verkauft, jahrelange Praxis allerorten. Aber ich glaube nicht, dass irgendjemand den Kunden das als lebenslangen Sparvertrag mit lebenslang garantiertem Zins verkauft hat...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Aber ich glaube nicht, dass irgendjemand den Kunden das als lebenslangen Sparvertrag mit lebenslang garantiertem Zins verkauft hat...


    och das könnte ich mir bei manch vermittler "unter eigenregie" sogar vorstellen um das produkt zu verkaufen.
    die beweislast trägt aber der kunde/kläger und ich denke nicht, dass irgendjemand beratungsprotokolle hat, in denen dies drinsteht... von daher imho unmöglich auf dieser schiene etwas zu erreichen.

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