Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Klar übersiehst Du etwas :D :


    Die Bausparkasse meint eventuell, dass sie auf Grund des bestehenden ungekündigten Vertrages (!) das Geld auf ein unverzinstes Konto umbuchen kann. Um an das Geld ranzukommen, soll man kündigen.
    ...
    Denn dann ist die Bausparkasse in jedem Fall aus dem teuer verzinsten Vertrag raus!


    Das Problem ist doch:


    Die Bausparkasse selbst behauptet, sie habe den Vertrag wirksam gekündigt - sonst würde ihre gesamte Argumentation den Bach runtergehen, denn halb gekündigte Verträge kenne ich nicht (was jetzt nicht der Weisheit letzter Schluss sein muss, weil auch das Zivilrecht gelegentlich mit Überraschungen aufwartet).


    Da die gesamte Argumentation der Bausparkasse darauf aufbaut, dass der Vertrag bereits gekündigt ist und nicht mehr existiert:


    Was in Gottes Namen soll noch gekündigt werden?


    Frankie



    Ergänzung:
    Die Bausparkasse selbst behautet, dass sie das Geld des Sparers mangels fortbestehendem Vertragsverhältnis ohne Rechtsgrund einbehält. Die Verweigeung der Auszahlung könnte in solchem Fall schon strafrechtlich relevant sein, weil die Bausparkasse selbst ja behauptet, ihr Rechtsanspruch auf das Sparguthaben sei erloschen.


    Sekt oder Selters ... wie man treffend formuliert. Es sei denn, ich habe irgendeine Art Zwischenstadium übersehen. Eine Hinterlegung im Rechtssinne ist die Buchung auf ein Zwischenkonto jedenfalls nicht. Hierzu existieren gesonderte Bestimmungen.

  • ich glaube dass nicora auch hier wieder etwas falsch interpretiert.


    wenn die Bausparkasse den vertrag gekündigt hat, wird sie den kunden nicht auffordern, den vertrag zu kündigen.
    was sie aber machen wird, ist den kunden aufzufordern eine Bankverbindung mitzuteilen, wohin sie das guthaben überweisen soll. einige hier haben das ja ebenfalls zur "Taktik" auserkoren, der Bausparkasse nichts mitzuteilen, damit sie das Geld behalten "muss". meiner Meinung nach, keine sehr schlaue Taktik.


    macht der kunde das nicht, ist er in annahmeverzug und selbst schuld, wenn er das Geld unverzinst bei der Bausparkasse lässt :D


    ansonsten würde mich auch im falle von nicora mal konkrete schreiben der Bausparkasse interessieren. gerne auch geschwärzt.
    sicherlich können wir hier auch im falle von nicora das schreiben der Bausparkasse etwas verständlicher rüberbringen.


  • Richtig Goyale, und die BSKasse wäre nicht nur aus dem teuer verzinsten Vertrag raus, sondern hätte sich durch die "Selbstkündigung" des Bausparers auch noch aller eventuellen Ersatzansprüche entledigt !
    Wärst Du persönlich in der Lage, "der Bausparkasse diese Flausen ganz schnell gerichtlich auszutreiben", oder hättest Du einen kompetenten Anwalt?


    Nicora

  • Zitat

    Original geschrieben von nicora
    Richtig Goyale, und die BSKasse wäre nicht nur aus dem teuer verzinsten Vertrag raus, sondern hätte sich durch die "Selbstkündigung" des Bausparers auch noch aller eventuellen Ersatzansprüche entledigt !
    Wärst Du persönlich in der Lage, "der Bausparkasse diese Flausen ganz schnell gerichtlich auszutreiben", oder hättest Du einen kompetenten Anwalt?
    Nicora


    An Deiner Stelle würde ich zuerst den Versicherungs- Ombudsmann einschalten.


    Ich selber biete keine Rechtsberatung an, und kann auch keinen Anwalt empfehlen. Hier im Forum sind einige unterwegs, von denen ich vermuten würde, dass sie Anwalt sind (frank aus wedau, Felsen 2000, flatty,...).


    Wenn mich so etwas betrifft, schreibe ich eine freundliche Email an die gegnerische Pressestelle mit dem Hinweis, dass ich einen Artikel zum Thema auf einer hochfrequentierten Internetseite veröffentlichen möchte, und um Stellungnahme bitte.
    Dann löst sich das ganze meist in Wohlgefallen auf. Das Problem ist für den Gegner: Auch wenn nur wahre und nicht rechtlich angreifbare negative Infos über ihn gepostet werden, verliert seine Marke an Wert, und er verkauft weniger. Das macht dann leicht mal 1 Mio€ verlorenen Gewinn aus, und das wird der Gegner vermeiden.


    Ich hatte mal 2 Spaßvögel (einer eine bekannte Firma), die mich sinnlos abgemahnt haben. Da habe ich die Gegner öffentlich vorgeführt. Es war sehr interessant, zu beobachten, wie die Chefs des einen Gegners mit ihren Blackberrys meine nicht rechtlich angreifbaren Aktivitäten beobachtet haben, und vor Wut grün angelaufen sind. Im Ergebnis hat z.B. die Anwaltskanzlei eines Gegners ihr Dauermandat beim Gegner verloren :D

  • Sorry, ich muss mal klarstellen:
    Wüstenrot sagt natürlich nicht wörtlich, ich soll selber kündigen. Nein, sie kommen ganz link durch die Hintertür und „verlangen“ meine Selbstkündigung mit/auf einem beigefügten Zahlungsauftrag wie folgt:


    (Überschrift in großer roter Schrift) Zahlungsauftrag
    Bitte diesen Zahlungsauftrag ausgefüllt und von allen Vertragsinhabern unterschrieben bis zum .....im beiliegenden Freiumschlag zurückschicken.
    Dann kommt ein dicker, fetter roter Balken mit (große, negative Schrift) Zahlungsauftrag, und folgendem Text:
    „Mit dem Erreichen der Bausparsumme als vertraglich vereinbarte Obergrenze ist die Leistungspflicht der Bausparkasse für meinen oben genannten Bausparvertrag erfüllt. Der Bausparvertrag endet zum...(Datum Ende der Kündigungsfrist). Bitte überweisen Sie das Guthaben...sofort....am...... (Datum Ende der Kündigungsfrist) an folgende Bankverbindung“.


    Die LBS ist noch nen Zacken schärfer, die nennen ihren Auszahlschein in großer Schrift „Kündigung und Auszahlung des Bausparguthabens eines übersparten Bausparvertrages“.
    Neben den ausgedruckten persönlichen Daten des Bausparers haben sie dann nen kleines Kästchen mit folgendem Text: „Hiermit kündige ich mein Bausparvertrag zu sofort. Über etwaige Folgen dieser Kündigung bin ich informiert.“


    Nicora

  • die wollen sich hald absichern, dass hinterher nicht wieder jemand ankommt und noch was will. dem kunden dann sein schreiben unter die nase zu halten ist einfacher als eine klageerwiderung...


    schick das doch einfach modifiziert hin und teile ihnen die Bankverbindung für auszahlungen mit. streich alles andere durch.


    dann befindest du dich wenigstens nicht mehr in annahmeverzug und hältst dir die Möglichkeit offen, noch rechtlich vorzugehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ..............
    dann befindest du dich wenigstens nicht mehr in annahmeverzug und hältst dir die Möglichkeit offen, noch rechtlich vorzugehen.


    Ist ja nett dass Du Dir Gedanken machst, aber ich denke,
    bevor mich jemand in Annahmeverzug bringen kann, müßte er/sie/es mir ein tatsächliches Angebot machen (§ 294 BGB). Das heißt:
    Mein Geld müßte mir zur rechten Zeit, am rechten Ort und in der rechten Art und Weise zur Verfügung stehen!!!! Ich kann ja noch nicht einmal frei darüber verfügen.
    Warum sollte ich mich Deiner Meinung nach in Annahmeverzug befinden??


    Nicora

  • der vertrag ist gekündigt und du teilst ihnen keine Bankverbindung mit, um das Geld auszuzahlen. du kannst ja frei darüber verfügen, aber du musst der Bausparkasse schon mitteilen, wohin sie zahlen kann. dazu aufgefordert wurdest du ja...
    ergo befindest du dich damit im annahmeverzug.


    dass du die Kündigung nicht akzeptierst, ist imho ein Problem, welches gesondert zu betrachten ist. dagegen musst DU aber vorgehen, die Bausparkasse kann sich da entspannt zurück lehnen und mit deinem Geld arbeiten, solange du nichts machst.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    der vertrag ist gekündigt und du teilst ihnen keine Bankverbindung mit, um das Geld auszuzahlen. du kannst ja frei darüber verfügen, aber du musst der Bausparkasse schon mitteilen, wohin sie zahlen kann.


    der Vertrag "ist" nicht gekündigt, sondern "wurde von der BSKasse gekündigt".
    Somit schuldet mir die BSKasse (mein) Geld. Diese Geldschuld ist eine Bringschuld (§ 270 BGB) und keine Holschuld.
    Wo steht geschrieben, dass die Bausparkasse nur über ein von mir zu nennendes Bankkonto ihre Schuld zu begleichen hat ??? Sie hätte bar zahlen, das Geld hinterlegen, mir einen Scheck schicken (so wie von der LBS z.B. praktiziert) können usw.
    Stanglwirt, Du behauptest ich könne über mein Geld frei verfügen. Ich würde Dir gern 50 Euro von meinem unverzinsten Zwischenkonto bei der BSKasse zukommen lassen. Wie ginge das ?


    Nicora

  • was ändert es denn, wenn die bank dir einen scheck schickt? dann musst du auch zur bank gehen und ihn dort einlösen.
    von dem scheck kannst du keine ecke abtrennen und mir dadurch die 50 Euro zukommen lassen. :D


    zur barauszahlung ist sie jedenfalls nicht verpflichtet (oder hast du das Geld dort bar eingezahlt?)

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