Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau Du zäumst das Pferd leider von der falschen Seite auf. :(


    Es bringt in aller Regel nicht viel, sich in Details rechtlicher Normen zu verlieren, wenn schon die Rechtssystematik einen anderen Regelfall vorsieht. Zunächst einmal gelten allgemeine Rechtsgrundsätze, die durch ergänzende Regelungen lediglich spezifiziert und ggf. modifiziert werden.


    Deine Argumentationsweise zugrundelegend nehme ich an, dass Dir ein juristisches Grundlagenstudium fehlt, in dem das "Gerüst" eines jeden Rechtsgebiets vermittelt wird. Gehe ich recht in dieser Annahme?


    Dazu brauche ich kein juristisches Grundlagen-Studium...
    Das sagt einem schon Logik und der gesunde Menschenverstand, daß es Verträge (hier eben speziell Spar- bzw. Darlehensverträge)
    - die ewig/unbefristet laufen
    - fest versprochene Konditionen haben
    - und von mindestens einer Seite NICHT kündbar sind


    NICHT geben kann...



    Gedanken-Experiment
    Gäbe es sowas, würde ich folgendes Vorgehen empfehlen:


    In Zeiten steigender Zinsen (Spar-, Bauspar-, Darlehenszinsen) einfach bei jeder Zinserhöhung einen Bauspar-Vertrag abschließen - und auf Halde legen.
    Spätestens, wenn dann die Zinsen wieder deutlich sinken, wird der am höchsten verzinste (Bau-)Sparvertrag massiv bespart und die gesicherten Zinsen aus der Vergangenheit kassiert. Natürlich bis zum Sankt Nimmerleinstag und ohne Kündigungsrecht der (Bau)Sparkasse. ;)


    Ein sicherer Weg, jedes Kreditinstitut und jede Bausparkasse in den Ruin zu treiben.

  • Das "Problem" an der Sache liegt bzw. lag vielmehr darin, dass die Bausparkassen die Bausparverträge aber lange Zeit wie ein Sparbuch mit festem Zinssatz beworben haben. Läuft ja bei allen Finanzprodukten so, dass die Banken alles immer rosarot anmalen. Und in dem Fall ist das dann halt mal ein bisschen in die Hose gegangen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Das "Problem" an der Sache liegt bzw. lag vielmehr darin, dass die Bausparkassen die Bausparverträge aber lange Zeit wie ein Sparbuch mit festem Zinssatz beworben haben. ...


    Aber auch bei Sparbüchern mit festem Zins gibt es doch keine Ewigkeitsgarantie!


    Eine Geldanlage (zu einem festen Zinssatz oder eben auch nicht) ist entweder:


    - befristet (auf eine zuvor festgelegte Laufzeit) oder
    - kündbar (entweder nach festgelegten oder gesetzlichen Regeln).


    NIEMAND käme beim Festzinssparen auf die Idee, eine ewige Laufzeit einzufordern.


    Ich möchte mal wissen, warum dieser ganz allgemein geltende Grundsatz ausgerechnet auf Bausparverträge keine Anwendung finden soll ... und vor allen Dingen, wie man überhaupt auf eine solche Idee verfallen kann? :confused:

  • Naja, bei einem normalen Sparbuch würde keine Bank auf die Idee kommen, das Konto zu kündigen, denn für die Kreditvergabe sind Sparguthaben erforderlich. Ok, die Zinsen werden dort auch gesenkt, was beim BSV nicht möglich ist. Wenn der Kunde nach Kündigung einen neuen BSV abschließt, muß er die unsinnige Abschlußgebühr auf die volle Bausparumme erneut zahlen, auch wenn er bei einem reinen Sparvertrag nur für die WoBau Prämie eine viel niedrigere Bausparsumme braucht. Außerdem wird mittlerweile die Abschlußgebühr auch bei Darlehensverzicht nicht mehr zurückgezahlt. :flop:
    Es ist schon dreist, einem langjährigen Kunden zu kündigen, einen erheblich schlechteren Vertrag anzubieten und dann wieder die Abschlußgebühr abzukassieren. In irgendeiner Wirtschaftszeitung stand mal ein Artikel mit dem Titel: "Das Schneeballsystem Bausparkassen". Leider kann ich mich nicht mehr an Details erinnern, aber bereits vor einigen Jahren wurde auf ungünstige Konstellationen für den Kunden hingewiesen.
    Wenn es eine andere Möglichkeit gäbe, an die WoBau Prämie zu kommen, würde ich keinen BSV mehr abschließen, denn die Konditionen sind ein Witz. Die mit dem Fuchs zahlt 0,5% Guthabenzins und 1% Bonus bei Darlehensverzicht. :mad:
    Natürlich hoffe ich, dass mein bisheriger Vertrag so lange wie möglich läuft, denn er läuft für mich gut. ;)

    Herbert

  • wie die Leute wohl alle reagieren würden, befänden wir uns in einem umgekehrten Szenario und man entliesse sie nicht aus ihrem Vertrag (was ihnen ja hier nur ganz recht wäre)? :rolleyes:

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Hallo Leute,


    wenn ich lese was hier in den letzten Wochen und Tagen so zusammengeschrieben wurde, muß ich mal etwas klarstellen:
    Ich habe in diesem Forum schon mehrmals darauf hingewiesen, dass die Bausparkassen selbstverständlich kündigen dürfen ! Aber eben nur nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Googelt Euch doch einfach mal diesen § !!!!!.
    Der Trick ist doch ganz einfach: Man wollte und will die 10 Jahre nicht abwarten (wegen der hohen Zinsen) und hat sich dann ein Konstrukt mit der "Voll- bzw. Überzahlung" einfallen lassen, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Die Ombudsleute und die BaFin helfen dabei. Ihr alle wißt, daß die ABB der Bausparverträge keinen Kündigungsgrund wegen Volleinzahlung kennen !!
    Rein rechtlich sollen die Bausparguthaben der Bausparer als Darlehen an die BSKasse gelten, somit kann nur der § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zur Geltung kommen.


    Mein Bausparvertrag war z.B. bereits 2003 voll bespart, die BSKasse hat trotzdem 8 Jahre lang bis 2011 weiterverzinst !!! Warum wohl ?
    Noch irgend welche Fragen ?


    Nicora

  • Zitat

    Original geschrieben von nicora Mein Bausparvertrag war z.B. bereits 2003 voll bespart, die BSKasse hat trotzdem 8 Jahre lang bis 2011 weiterverzinst !!! Warum wohl ?


    Weil Bausparkassen (wie auch so manche Versicherungen/Versicherungsprodukte/Lebensversicherungen) furchtbar antiquiert und träge sind? Und (beide) selten zügig auf Veränderungen im Finanz-Umfeld reagieren?
    Weil es sowohl bei BSK als auch Versicherungen eine gewisse Tendenz zur Nivellierung gibt? Also in 'guten' Zeiten Rückstellungen u.ä. zu bilden - und diese in 'schlechteren' Zeiten aufzubrauchen?
    Und, vor allem: Weil die Bausparkasse in meinen Augen zwar ein Kündigungs-Recht hat - aber keineswegs die Pflicht zur Kündigung?


    Ich an Deiner Stelle hätte mich gefreut, daß mir die BSK noch sooooo lange einen voll besparten Bauspar-Vertrag üppig verzinst. Du dagegen witterst hier eine Verschwörung. Lächerlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von halix
    Weil Bausparkassen (wie auch so manche Versicherungen/Versicherungsprodukte/Lebensversicherungen) furchtbar antiquiert und träge sind? Und (beide) selten zügig auf Veränderungen im Finanz-Umfeld reagieren?
    Weil es sowohl bei BSK als auch Versicherungen eine gewisse Tendenz zur Nivellierung gibt? Also in 'guten' Zeiten Rückstellungen u.ä. zu bilden - und diese in 'schlechteren' Zeiten aufzubrauchen?
    Und, vor allem: Weil die Bausparkasse in meinen Augen zwar ein Kündigungs-Recht hat - aber keineswegs die Pflicht zur Kündigung?


    Ich an Deiner Stelle hätte mich gefreut, daß mir die BSK noch sooooo lange einen voll besparten Bauspar-Vertrag üppig verzinst. Du dagegen witterst hier eine Verschwörung. Lächerlich.


    Weder noch, sondern weil die Bausparkasse sich an die ABB gehalten hatte, bei Nichtannahme des Bauspardarlehens den Vertrag fortzusetzen !!!
    Wenn sie 2003 ein Kündigungsrecht hatte, dies aber erst 8 Jahre später wahrnimmt, so hat sie das Recht verwirkt. § 242 BGB.


    Deine Vermutung:
    Und, vor allem: Weil die Bausparkasse in meinen Augen zwar ein Kündigungs-Recht hat - aber keineswegs die Pflicht zur Kündigung?
    ins Verhältnis zu unseren gekündigten Verträgen gesetzt, würde lauten::
    Der Bausparer erwirbt das Recht auf ein Bauspardarlehen aber keineswegs die Pflicht !!!
    Denk mal drüber nach !!! § 1 Bausparkassengesetz !!!
    Nun zu Deinem Spruch::
    Ich an Deiner Stelle hätte mich gefreut, daß mir die BSK noch sooooo lange einen voll besparten Bauspar-Vertrag üppig verzinst. Du dagegen witterst hier eine Verschwörung. Lächerlich.


    Mein Bausparvertrag wurde zum 30. April 2011 - ja 2011 - gekündigt, angeblich auf ein sog. Zwischenkonto bei der Bausparkasse gebucht und seitdem nicht mehr verzinst. Mein Guthaben wurde mir bis heute nicht ausgezahlt, die BSKasse erpresst mich, sie verlangt eine Selbstkündigung, nur dann könne sie mein Guthaben an mich auszahlen. Lächerlich ??? Vermutete Verschwörung??


    Nicora

  • Zitat

    Original geschrieben von nicora
    ..., die BSKasse erpresst mich, sie verlangt eine Selbstkündigung, nur dann könne sie mein Guthaben an mich auszahlen. ...


    Hmm ... was gibt es denn noch zu kündigen, wenn der Bausparvertrag nach Kündigung durch die Bausparkasse erloschen ist?


    Eigentlich ist die Bausparkasse bei einem gekündigten Vertrag in Verzug, wenn Du die Auszahlung unter Fristsetzung verlangt hast. Dann gäbe es zumindest Verzugszinsen.


    Denn eins ist klar:
    Entweder besteht der Bausparvertrag oder eben auch nicht ... und das gleichzeitig für beide Vertragspartner. Oder übersehe ich hier was?

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Hmm ... was gibt es denn noch zu kündigen, wenn der Bausparvertrag nach Kündigung durch die Bausparkasse erloschen ist?
    Eigentlich ist die Bausparkasse bei einem gekündigten Vertrag in Verzug, wenn Du die Auszahlung unter Fristsetzung verlangt hast. Dann gäbe es zumindest Verzugszinsen.
    Denn eins ist klar:
    Entweder besteht der Bausparvertrag oder eben auch nicht ... und das gleichzeitig für beide Vertragspartner. Oder übersehe ich hier was?


    Klar übersiehst Du etwas :D :


    Die Bausparkasse meint eventuell, dass sie auf Grund des bestehenden ungekündigten Vertrages (!) das Geld auf ein unverzinstes Konto umbuchen kann. Um an das Geld ranzukommen, soll man kündigen.


    Ob diese Meinung der Bausparkasse vor Gericht Bestand hat, müßte sich erst zeigen. Ich persönlich würde der Bausparkasse diese Flausen ganz schnell gerichtlich austreiben.


    Und natürlich geht die Bausparkasse auf Dummenfang, und möchte, dass der Kunde kündigt. Denn dann ist die Bausparkasse in jedem Fall aus dem teuer verzinsten Vertrag raus!

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